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Mädchen nahezu täglich vergewaltigt: 34 Jahre Haft für "Mallorca-Fritzl"

Der Angeklagte nutzte die extreme Armut der Minderjährigen aus und zwang sie zu sexuellen Handlungen sowie zur Beschaffung kinderpornografischen Materials

Der Verurteilte im Gerichtssaal.

Der Verurteilte im Gerichtssaal. / Manu Mielniezuk

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Redaktion DM

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Er lockte ein Mädchen aus Nigeria nach Mallorca und missbrauchte es als Sexsklavin. Jetzt hat das Landgericht von Palma ihn zu 34 Jahren Haft verurteilt. Aus dem Urteil, das dieser Zeitung vorliegt, geht hervor, dass der Angeklagte das Opfer über einen Zeitraum von fünf Jahren – als das Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahre alt war – „nahezu täglich“ vergewaltigte. Der Fall ist in den deutschen Medien als "Fritzl von Mallorca" bekannt, eine Anspielung auf den österreichischen Inzest-Täter Josef Fritzl.

Der Mann kappte sämtliche familiären Bindungen des Mädchens. Er ließ es zudem einen Vertrag unterschreiben, in dem es sich verpflichtete, mit ihm sexuelle Beziehungen zu unterhalten und ihn nicht zu verlassen – als Bedingung dafür, dass auch seine beiden jüngeren Schwestern, die noch in Afrika lebten, nach Spanien kommen dürften.

"Verheerende und zutiefst schwerwiegende Folgen"

Außerdem nutzte er das Mädchen, um an sexuelle Aufnahmen anderer Minderjähriger zu gelangen, und unterwarf es einer strengen Kontrolle, indem er private Nachrichten in sozialen Netzwerken mitlas und Überwachungskameras im Haus installierte. Das Gericht spricht von „verheerenden und zutiefst schwerwiegenden Folgen“ für das Opfer. Der Verurteilte muss ihm 300.000 Euro als Entschädigung für psychische und moralische Schäden zahlen.

Die Richter befanden den Angeklagten in vier Delikten für schuldig: Menschenhandel zum Zweck der Versklavung, sexueller Missbrauch mit Penetration an einer Minderjährigen unter 16 Jahren, Herstellung kinderpornografischen Materials sowie Verletzung der Privatsphäre.

Mann nutzte die Lage der Familie gezielt aus

Laut den Erkenntnissen des Gerichts reiste der Mann Anfang 2015 mit einer Freundin nach Nigeria. Dort lernte er die Schwester seiner Begleiterin kennen, eine alleinerziehende Mutter mit drei Töchtern im Alter von drei, fünf und sieben Jahren. Die Familie lebte, so das Urteil, in „schwerster Armut“, eine Lage, die der Mann gezielt ausnutzte.

Von diesem Zeitpunkt an entwickelte er einen Plan, um das älteste Mädchen „zu seiner Haus- und Sex-Sklavin“ zu machen. Er versprach ihr, sie aus der Armut zu holen und nach Europa zu bringen, bezeichnete sich als ihren „menschlichen Gott“ und zeigte ihr Fotos und Videos vom Leben auf Mallorca. Das Mädchen war davon „vollkommen geblendet“ und entwickelte eine starke emotionale Abhängigkeit von dem Angeklagten.

"Akt der Dankbarkeit gegenüber ihrem Retter"

Als Teil seines Plans schlug der Mann der Mutter des Mädchens eine Scheinehe vor, damit beide mit ihm auf die Insel ziehen könnten. Die Frau stimmte „in der festen Überzeugung“ zu, ihren Töchtern so eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Die bürokratischen Verfahren zogen sich über mehrere Jahre hin, in denen der Angeklagte Nigeria jährlich besuchte.

Bereits in dieser Zeit begann er, das Mädchen sexuell zu missbrauchen und ihm pornografische Bilder zu zeigen. So brachte er es dazu, diese Situationen als etwas Normales zu akzeptieren – als notwendigen Preis, um der Armut in Nigeria zu entkommen, und als „Akt der Dankbarkeit gegenüber ihrem Retter“. In dieser Phase gab er der Minderjährigen ein Handy, über das sie ihm sexuelle Aufnahmen von sich schickte, während er auf Mallorca war.

Die Vereinbarung

In dieser Zeit bereitete der Mann die Ankunft der Zwölfjährigen auf der Insel vor und ließ das Mädchen eine Vereinbarung unterschreiben, in der sich das Opfer dazu verpflichtete, mit dem Mann "jeden Tag Sex zu haben" sowie die anfallenden Aufgaben im Haushalt zu erledigen. Der Mann schaffte es, die Zwölfjährige davon zu überzeugen, dass er auch ihre beiden Schwestern nach Mallorca holen würde, wenn sie die Vorgaben erfüllen würde.

Auf Mallorca angekommen, erklärte der Mann dann seiner Ehefrau, dass er mit dem Mädchen zusammen in Algaida leben würde. Sie allerdings müsse sich eine Wohnung in Son Gotleu suchen, dem Einwandererviertel von Palma. "Auf diese Weise schaffte er es, das Mädchen komplett aus ihren familiären und sozialen Bindungen zu lösen", hält das Urteil fest.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Zwölfjährige lebte mit dem Angeklagten vier Jahre und drei Monate zusammen. In der Zeit vergewaltigte der Mann das Kind nahezu täglich, zwang das Mädchen dazu, ihm pornografische Fotos von sich und anderen Minderjährigen zu schicken und installierte Kameras im Haus, um das Mädchen jederzeit kontrollieren zu können.

Die Minderjährige vertraute sich schließlich im März 2024 ihrer Mutter an, und beide erstatteten Anzeige. Die Guardia Civil nahm den Angeklagten fest, der sich seither in Haft befindet. Die Staatsanwaltschaft hatte für den von der Anwältin Carolina Coll vertretenen Beschuldigten Freiheitsstrafen von insgesamt 40 Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen angefochten werden.

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