Lebenslang für den Mörder einer 74-jährigen Schweizerin auf Mallorca
Ein 49-jähriger Portugiese ist auf Mallorca zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht betont die Grausamkeit des Mordes an seiner Schwiegermutter

Vítor Aníbal T.M. während des Prozesses am Oberlandesgerichts in Palma. Er ermordete seine Schweizer Schwiegermutter / B. Ramon / B.RAMON
Höchstrafe für den Mörder einer Schweizerin auf Mallorca: Das Schwurgericht des Oberlandesgerichts in Palma hat einen 49-jährigen Portugiesen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen hatten ihn zuvor für schuldig befunden, seine 74-jährige Schwiegermutter am 25. September 2024 in deren Haus in der Colònia de Sant Jordi getötet zu haben.
Nach den Erkenntnissen des Gerichts wartete Vitor Aníbal T.M.auf die ältere Frau in ihrem Haus. Er brachte sie zu Boden, wo sie bäuchlings liegen blieb und sich nach Überzeugung der Richter nicht mehr verteidigen konnte. Anschließend trat er ihr wiederholt mit der Ferse gegen den Kopf. Die Tritte dauerten demnach etwa 15 Minuten an und führten schließlich zum Tod der Frau.

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht. / B. Ramon
Das Opfer war besonders schutzlos
Das Gericht betont in seinem Urteil die besondere Schutzlosigkeit des Opfers. Die 74-Jährige sei wegen ihres Alters und ihres Gesundheitszustands „extrem fragil“ und „besonders verletzlich“ gewesen. Der Täter habe gewusst, dass sie weder fliehen noch sich wirksam wehren konnte. Zudem habe er ausgenutzt, dass das Haus der Frau außerhalb des Ortskerns der Colònia de Sant Jordi lag. Dadurch sei es unwahrscheinlich gewesen, dass Nachbarn oder Passanten rechtzeitig eingreifen konnten.
Besonders schwer wiegt nach Auffassung des Gerichts die Art und Dauer der Tat. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Täter der Frau nicht nur den Tod zufügen wollte, sondern ihr dabei auch ein „unnötiges und unmenschliches Leiden“ bereitete. Der Angriff sei nicht kurz oder spontan gewesen, sondern habe sich über einen längeren Zeitraum hingezogen. Daraus leitet das Gericht eine besondere Grausamkeit ab.
Tochter sollte das Leid ihrer Mutter mitanhören
Hinzu kommt ein weiterer Umstand, den das Gericht ausdrücklich hervorhebt: Während der Tat wurde mit dem Mobiltelefon der Mutter deren Tochter angerufen. Diese soll die Schreie ihrer Mutter gehört haben. Die Geschworenen werten dies als Hinweis darauf, dass der Täter nicht nur das Opfer quälen wollte, sondern auch der Tochter zusätzliches Leid zufügen wollte. In der Urteilsbegründung wird dies als besonders belastender Faktor dargestellt.
Das Schwurgericht sah den Angeklagten einstimmig als schuldig an. Verurteilt wurde er wegen Mordes an einer besonders schutzbedürftigen Person. Zusätzlich berücksichtigte das Gericht einen erschwerenden Umstand: Die Tat sei in einem Kontext von Dominanz und Verachtung gegenüber Frauen begangen worden. Daher wurde ein geschlechtsspezifischer Strafschärfungsgrund angewandt.
Neben der überprüfbaren lebenslangen Haft verhängte das Gericht weitere Maßnahmen. Temporao Martins darf nach Verbüßung seiner Strafe zehn Jahre lang nicht auf Mallorca wohnen. Außerdem darf er in dieser Zeit keinen Kontakt zur Tochter des Opfers aufnehmen. Zusätzlich muss er eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro zahlen.
Die Entscheidung war nach dem Schuldspruch des Geschworenengerichts erwartet worden. Die Geschworenen hatten zuvor einstimmig festgestellt, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte, dass das Opfer besonders wehrlos war und dass die Tötung mit besonderer Grausamkeit erfolgte.
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