Wegen versuchten Totschlags an Ehefrau verurteilt: Ex-Polizist von Mallorca nach Thailand-Flucht festgenommen
Der frühere Ortspolizist war nach seiner Verurteilung wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau nach Thailand geflohen – nun wurde er am Flughafen Madrid festgenommen

Der verurteilte Ex-Polizist bei seiner Festnahme nach der Tat. / Guillem Bosch
Ein ehemaliger Ortspolizist aus Son Servera, der nach seiner Verurteilung wegen versuchten Totschlags nach Thailand geflohen war, ist vor einer Woche am Flughafen Madrid-Barajas festgenommen worden. Der Mann war im Oktober 2024 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Jahr 2018 versucht hatte, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung mit einem Schal zu erwürgen.
Der rund 60 Jahre alte Julián C. V. hatte sich rund eineinhalb Jahre lang in Thailand aufgehalten. Ende Mai entschied er sich nach Angaben aus dem Umfeld des Falls zur Rückkehr nach Spanien, offenbar mit der Absicht, sich den Behörden zu stellen. Er sei erschöpft gewesen und habe seinen Pass in Thailand nicht verlängern können. Sein Ziel sei Palma gewesen. Unmittelbar nach der Landung in Madrid schlug der gegen ihn bestehende internationale Haftbefehl samt Anordnung zur Inhaftierung an. Anschließend wurde er ins Gefängnis gebracht.
Flucht im Dezember 2024
Der Verurteilte hatte Mallorca Ende Dezember 2024 überstürzt per Flugzeug verlassen, nachdem er sein elektronisches Überwachungsarmband abgelegt hatte, das er im Zusammenhang mit dem Fall häuslicher Gewalt tragen musste. Zu diesem Zeitpunkt war das Urteil des Landgerichts Palma noch nicht rechtskräftig, weshalb sich der Mann auf freiem Fuß befand. Im März 2025 bestätigte das Oberste Gericht der Balearen das Urteil vollständig. Neben der Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren muss der Mann der Geschädigten mehr als 6.600 Euro Entschädigung für Verletzungen und erlittene immaterielle Schäden zahlen. Zudem darf er sich ihr zehn Jahre lang nicht nähern und keinen Kontakt zu ihr aufnehmen.
Das Landgericht hatte bei der Strafzumessung einerseits den mildernden Umstand unangemessener Verfahrensverzögerungen berücksichtigt, weil das Verfahren über längere Zeit stillgestanden hatte. Andererseits wertete es eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts als erschwerenden Umstand. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Angeklagte seine Ehefrau angegriffen, weil sie eine Frau war.
Attacke am Internationalen Frauentag
Die Tat ereignete sich am Nachmittag des 8. März 2018, dem Internationalen Frauentag, in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Son Servera. Auslöser war ein Streit darüber, dass der Mann nicht wollte, dass seine Frau mit Freundinnen ausging. Als sie ihm sagte, sie werde sich weiter mit ihnen treffen, eskalierte die Situation.
Laut Urteil handelte der Mann „in Missachtung der Selbstbestimmung und Freiheit der Frau allein aufgrund ihres Frauseins“. Er packte seine Frau an den Schultern, beschimpfte sie, schlug sie mit den Händen und zwang sie in Richtung Badezimmer. Dort warf er mehrere Glasflaschen zu Boden. Anschließend zog er die Frau an dem Schal, den sie um den Hals trug, ins Schlafzimmer, warf sie aufs Bett und versuchte, sie mit dem Schal zu ersticken. Obwohl die Frau schrie und ihn anflehte aufzuhören, weil sie keine Luft mehr bekam, ignorierte der Mann sie. Laut Urteil zog er den Schal weiter zu – „mit der klaren Absicht, ihr das Leben zu nehmen“.
Frau rettete sich in Wohnung einer Freundin
Der Frau gelang es schließlich, sich mit Tritten zu wehren und ins Badezimmer zu fliehen. Der Mann folgte ihr jedoch, schlug sie erneut und versetzte ihr einen Kopfstoß gegen die Nase. Danach zog er ein Messer, richtete es auf ihren Hals und sagte: „Ich muss es tun, auch wenn ich dafür ins Gefängnis gehe.“ Die Frau stieß ihn weg und verletzte sich dabei an der rechten Hand. Schließlich konnte sie fliehen und sich in die Wohnung einer Freundin retten. Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass der Mann seine Frau nur deshalb nicht getötet habe, weil diese sich aktiv gewehrt habe – mit Tritten, Schlägen, Ausweichbewegungen und schließlich durch ihre Flucht.
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