Sie tätowierten dem Opfer Penisse ins Gesicht: Fünf Monate Haft im Folterfall von Manacor
Der Vorfall hatte sich im Frühjahr 2021 ereignet und für viel Aufsehen auf der Insel gesorgt

Die sieben Beschuldigten nach der Festnahme. / B. Ramón
Urteil im so genannten Folter-Fall von Manacor: Das Oberlandesgericht in Palma hat sechs Personen zu jeweils fünf Monaten Haft verurteilt, weil sie einen geistig behinderten Mann gefoltert hatten. Zudem müssen sie das Opfer mit rund 19.000 Euro entschädigen. Ein weiterer Beschuldigter wurde freigesprochen, nachdem die Vorwürfe gegen ihn zurückgezogen worden waren. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Vor Gericht zeigten sich die Angeklagten geständig und erzielten einen Vergleich, der die Haftforderung deutlich reduzierte.
Die Vorfälle hatten sich zwischen dem 5. und 7. März 2021 ereignet und für viel Aufsehen auf Mallorca gesorgt. Die sechs Verurteilten nahmen an einem Wettbewerb mit dem Titel „Verändere meinen Look oder zerstöre ihn“ teil, den das Opfer über das Internet organisiert hatte. Die Regeln dieses Spiels sahen vor, dass der Geschädigte mehrere zuvor vereinbarte Aufgaben bestehen musste. Gelang ihm das nicht, erhielten die Teilnehmer Punkte, mit denen sie um einen Endpreis von jeweils 3.000 Euro konkurrierten. Das Opfer verpflichtete sich, diese Beträge zu zahlen, „wenn sie gewannen, ohne eine zwischen den Parteien nicht vereinbarte Grenze zu überschreiten“, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift ausführte.

Diese Tattos brachten die Beschuldigten dem Opfer auf dem Rücken an. / DM
Penisse aufs Gesicht tätowiert
Drei Tage lang hielten sich Angeklagte und Opfer in der Wohnung in Manacor auf, in der zwei der Beschuldigten lebten. Die sechs Verurteilten unterwarfen den behinderten Mann verschiedenen Folterhandlungen, um ihn „zu erniedrigen“ und „sich über ihn lustig zu machen“. Sie tätowierten ihm zwei Penisse auf Stirn und Gesicht, rasierten ihm die Augenbrauen ab, tätowierten ihm einen BH auf Brust und Rücken, fixierten seine Handgelenke mit Kabelbindern, verklebten ihm die Lippen mit Klebstoff und nähten ihm die Zehen zusammen. Außerdem trugen sie ihm brennend heiße Wachsstreifen auf den Arm auf, um ihn zu enthaaren, übergossen ihn mit kaltem Wasser und zwangen ihn, gegen seinen Willen in Frauenkleidung durch einen Supermarkt zu laufen.

Das mutmaßliche Opfer. Auf der Stirn sind die Tattoos zu sehen. / DM
Als das Opfer am letzten Tag die Wohnung verlassen wollte, hinderten die Beschuldigten ihn daran. Sie hielten ihn eine halbe Stunde lang fest und setzten ihn unter Druck, damit er die versprochene Summe zahlte. Der Mann weigerte sich mit der Begründung, sie hätten die vereinbarten Grenzen überschritten. Schließlich ließen sie ihn gehen, woraufhin der Geschädigte zur Nationalpolizei ging und Anzeige erstattete. Infolge der Folter erlitt das Opfer verschiedene Verletzungen und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Tätowierungen konnten nicht entfernt werden, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine ästhetische Beeinträchtigung darstellt. Zudem hinterließ das Erlebte bei ihm eine posttraumatische Belastungsstörung.
Die Beschuldigten hatten im Ermittlungsverfahren ausgesagt, sie hätten von der Behinderung nichts gewusst, und alles sei auf Wunsch des Mannes und ohne Zwang geschehen. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem und verwies darauf, dass die Angeklagten über seine intellektuellen Einschränkungen informiert gewesen seien. Nach der Festnahme seien sie zunächst auf freien Fuß gesetzt worden – verbunden mit Kontakt- und Näherungsverboten zum Schutz des Opfers.
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