Trabrennpferde gedopt: Skandal endet auf Mallorca mit Freisprüchen wegen Verjährung
Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens, nachdem die Ermittlungen jahrelang stagnierten

Bei der Razzia der Guardia Civil 2015. / Toni Oliva
Die „Operación Cabriol“, eine groß angelegte Untersuchung der Guardia Civil gegen Doping im Trabrennsport auf Mallorca, endet ohne Verurteilungen. Die beiden letzten Angeklagten wurden jetzt freigesprochen, weil die vorgeworfenen Straftaten aufgrund eines „vollständigen Stillstands“ des Verfahrens während der Ermittlungsphase an einem Gericht in Manacor verjährt waren.
Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft, die zunächst wegen Tierquälerei drei Monate Haft und ein Jahr Berufsverbot gefordert hatte, beantragte bei einer Anhörung vor einem Strafgericht in Palma die Einstellung des Verfahrens. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, den Tod von drei Pferden und schwere Verletzungen bei neun weiteren Tieren verursacht zu haben. Die Richterin folgte dem Antrag und sprach beide Männer frei.
Verdacht auf Doping von Trabrennpferden
Der Fall reicht bis April 2015 zurück. Damals nahmen Beamte der Naturschutzeinheit Seprona der Guardia Civil acht Personen fest, leiteten Ermittlungen gegen zwölf weitere ein und durchsuchten die Trabrennbahnen Son Pardo und Manacor sowie mehrere Pferdeställe auf Mallorca. Im Mittelpunkt stand der Verdacht, Pferde bei mallorquinischen Trabrennen mit verbotenen Substanzen gedopt zu haben. Die Razzia löste in der Szene große Unruhe aus; unter den Beschuldigten befanden sich zahlreiche bekannte Persönlichkeiten des Sports.
Das an einem Untersuchungsgericht in Manacor geführte Verfahren zog sich jedoch über Jahre hin und verlor zunehmend an Substanz. Am Ende erhob die Staatsanwaltschaft nur noch gegen zwei Männer Anklage. Ihnen wurde vorgeworfen, ohne tiermedizinische Kenntnisse Dopingmittel an Pferde eines Rennstalls verkauft und verabreicht zu haben.
Drei Pferde starben
Nach Darstellung der Anklage seien die Tiere dadurch extremen körperlichen Belastungen ausgesetzt worden. Drei Pferde seien gestorben, neun weitere schwer verletzt worden. In ihrer vorläufigen Anklageschrift wertete die Staatsanwaltschaft dies als schweren Fall von Tierquälerei, berücksichtigte aber bereits die überlange Verfahrensdauer als strafmildernden Umstand.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten beim Oberlandesgericht bereits die Verjährung des Falls geltend gemacht. Eine Entscheidung darüber stand bislang noch aus. Bei der Vorverhandlung vor dem Strafgericht beantragte nun jedoch die Staatsanwaltschaft selbst die Einstellung des Verfahrens und den Freispruch der beiden Männer.
Die balearische Trabrennsport-Vereinigung, die als Nebenklägerin auftrat, und die Verteidiger schlossen sich diesem Antrag an. Die Richterin sprach die beiden Angeklagten daraufhin noch in der Verhandlung frei.
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