Tödlicher Yacht-Unfall vor Cala Bona: Gericht auf Mallorca wirft deutschem Millionärssohn „aggressive und fahrlässige“ Fahrweise vor
Das Oberlandesgericht in Palma hat einen Antrag des beschuldigten Steuermanns der "La Luna", Dennis V., zurückgewiesen, die Auflagen zu lockern

Redaktion DM
Der Steuermann der Yacht „La Luna“, die im Sommer 2024 vor Cala Bona ein kleines Fischerboot rammte und dabei den 20-jährigen Guillem C. tödlich verletzte, soll nach Einschätzung des Oberlandesgerichts von Palma sein Schiff kaum unter Kontrolle gehabt haben. In einem Beschluss spricht das Gericht von einer „offenkundig schweren Fahrlässigkeit“ und hält die gegen den 36-jährigen deutschen Millionärssohn Dennis V. verhängten Auflagen aufrecht.
V. muss sich weiterhin einmal im Monat bei den Gerichten auf Mallorca melden. Seine Anwälte hatten dagegen Berufung eingelegt und argumentiert, die regelmäßigen Reisen auf die Insel seien für ihn „besonders belastend“. Außerdem habe er stets mit der Justiz kooperiert, eine Fluchtgefahr bestehe nicht.
Unter Einfluss von Drogen und Alkohol
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es verweist unter anderem auf die Ermittlungen der Guardia Civil, wonach der Sohn einer deutschen Millionärsfamilie am Unfallabend unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gestanden haben soll. Dadurch sei seine Fähigkeit beeinträchtigt gewesen, eine Yacht dieser Größe zu führen. Zudem sei er mit rund 25 Knoten und damit mit „extrem überhöhter Geschwindigkeit“ durch ein Gebiet gefahren, in dem zahlreiche kleine Fischerboote unterwegs gewesen seien. Nach Angaben der Verteidigung hatte V. den Zusammenstoß mit dem Boot, in dem Guillem C. gemeinsam mit zwei Angehörigen angelte, zunächst gar nicht bemerkt. Das Gericht wertet dies als Hinweis auf eine „völlige fehlende Kontrolle über die Steuerung des Schiffes“.

Ermittler untersuchen die Yacht "La Luna" am Hafen von Porto Cristo. / Biel Capó
Gestützt wird diese Einschätzung durch die Aussage eines Zeugen. Dieser hatte sich am Nachmittag des Unglückstags zur „La Luna“ begeben, nachdem das Beiboot der Yacht mit einem Boot kollidiert war, auf dem sich seine Kinder befanden. Nach seiner Aussage habe V. auch diesen Vorfall nicht bemerkt und den Eindruck gemacht, unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen zu stehen. Der Zeuge berichtete zudem, V. habe den Nachmittag mit mehreren Männern und Frauen auf der Yacht gefeiert. Es habe Getränke, sehr laute Musik und eine Nebelmaschine wie in einer Diskothek gegeben. Beim Verlassen der Bucht sei die „La Luna“ außerdem beinahe mit einem weiteren kleinen Boot zusammengestoßen.
"Schwimmende Diskothek"
Auch die Reinigungskraft der Yacht sagte aus, dass sie am Tag nach dem tödlichen Unfall zahlreiche auf dem Deck herumliegende Gläser sowie ein Mobiltelefon auf einer der Liegeflächen habe wegräumen müssen. V. sei „ein sehr feierfreudiger Mensch“, nach dessen Aufenthalten auf der Yacht regelmäßig Gläser wegzuräumen seien. Für das Gericht steht deshalb fest, dass die „aggressive und fahrlässige Fahrweise“ am Tag des Unfalls kein Einzelfall gewesen sei. In dem Beschluss heißt es zudem, V. habe die Yacht wie eine „schwimmende Diskothek“ genutzt.
Die monatliche Meldepflicht hält das Gericht vor diesem Hintergrund für angemessen. Sie soll verhindern, dass V. ein ähnliches Verhalten wiederholt oder sich dem Zugriff der Justiz entzieht. Angesichts seiner finanziellen Möglichkeiten und der Tatsache, dass er über eine eigene Wohnung auf Mallorca verfügt, seien die Auflagen nicht unverhältnismäßig.
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