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Extra zum Sprühen nach Mallorca gereist: Erstmals Graffiti-Sprayer zu Haftstrafe verurteilt

Zwei Männer reisten nach Mallorca, besprühten einen Zug und filmten ihre Aktion. Einer von ihnen muss nun ins Gefängnis

Die Züge mussten nach dem Besprühen gründlich gereinigt werden

Die Züge mussten nach dem Besprühen gründlich gereinigt werden / Redaktion DM

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J.F. Mestre

J.F. Mestre

Ein Gericht in Palma hat erstmals angeordnet, dass ein Graffiti-Sprayer wegen Schäden an einem Zug der mallorquinischen Bahngesellschaft SFM ins Gefängnis muss. Der Mann hatte im Januar 2022 gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten einen Zug in Palma besprüht. Wegen einschlägiger Vorstrafen wertete das Gericht die Tat als Wiederholungsfall und verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft.

Wiederholungstäter

Hinzu kommen eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die ein Richter in Oviedo gegen den Mann verhängt hatte, sowie eine Geldstrafe eines Gerichts in Marseille. Auch diese Urteile betreffen Sachbeschädigungen durch Graffiti an öffentlichen Einrichtungen. Da die verhängten Haftstrafen zusammengerechnet mehr als zwei Jahre betragen, kann der Mann nach dem Urteil nicht auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Er muss seine Strafen im Gefängnis verbüßen.

Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht, lebt der Verurteilte in Madrid und war extra nach Mallorca gereist, um die Graffiti zu sprühen. Nach Angaben im Urteil gehören die beiden Angeklagten zu einer Gruppe von Sprayern, die vor allem Eisenbahnwaggons bemalt und anschließend Aufnahmen der Aktionen in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Die Mitglieder verwenden dabei jeweils eigene Signaturen und Zeichenstile.

Am Flughafen gestoppt

Die beiden Männer drangen in der Nacht zum 17. Januar 2022 auf das Gelände der öffentlichen Bahngesellschaft SFM in Son Rullán in Palma ein. Sie hatten Farbspraydosen dabei und besprühten einen Zug. Auf einem Waggon hinterließen sie die Signatur „Tiburón“ (Hai), auf einem anderen „Limpiabotas“ (Schuhputzer).

Weder Zeugen noch Überwachungskameras beobachteten die Tat. Die Männer filmten sich jedoch während der Aktion selbst mit dem Mobiltelefon eines der Beschuldigten.

Wenige Stunden später stoppte die Polizei die beiden am Flughafen von Palma, kurz bevor sie ein Flugzeug nach Madrid besteigen wollten. Im Gepäck fanden die Beamten mehrere Farbspraydosen. Auf der Kleidung der Männer befanden sich Flecken, die mit dem Sprühen von Graffiti vereinbar waren. Außerdem entdeckte die Polizei Skizzen eines Zuges.

Aufnahmen auf dem Smartphone

Beide Männer wurden wegen der Tat verurteilt. Als Wiederholungstäter gilt allerdings nur für einen von ihnen. Sein Begleiter hatte keine Vorstrafen und muss deshalb nicht ins Gefängnis.

Die beiden Beschuldigten hatten vor Gericht geltend gemacht, die Polizei habe unrechtmäßig auf den Inhalt eines Mobiltelefons zugegriffen. Das Gericht wies diesen Vorwurf zurück. Ein Richter habe den Zugriff zuvor genehmigt. Die Maßnahme sei angesichts der untersuchten Straftat verhältnismäßig gewesen.

Auf dem Telefon fanden die Ermittler Aufnahmen, die zeigen, dass die beiden Männer auf das Bahngelände gelangt waren, sich dort versteckt und die Waggons gefilmt hatten. Anschließend nahmen sie auch die fertigen Graffiti auf. Die Polizei stieß zudem auf Gespräche mit anderen Personen, die solche Aktionen gegen Eisenbahnwaggons unterstützten.

Nicht nur optischer Schaden

Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass solche Graffiti nicht lediglich einen unbedeutenden optischen Schaden verursachten. Die Farbe könne wichtige Teile der Waggons beeinträchtigen, insbesondere Türen und deren Öffnungsmechanismen. Dadurch könnten Betrieb und Sicherheit eines Zuges betroffen sein. Der entstandene Schaden belief sich auf rund 2.000 Euro.

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