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Saftiges Bußgeld für deutschen Wirt auf Mallorca, der Arbeitslose für sich schuften ließ

Der Lokalbetreiber meinte, seine Freunde helfen ihm beim Renovieren. Das Gericht glaubt ihm nicht

Das Lokal befindet sich in Can Pastilla.

Das Lokal befindet sich in Can Pastilla. / Archivbild: Simone Werner

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J.F. Mestre

J.F. Mestre

Der deutsche Betreiber eines bekannten Restaurants in Can Pastilla muss eine Geldstrafe von 28.802 Euro zahlen. Das Oberste Gericht der Balearen (TSJB) bestätigte die Sanktion, nachdem zwei Saisonarbeiter bei Arbeiten in dem Lokal angetroffen worden waren, obwohl sie zu dem Zeitpunkt keinen gültigen Arbeitsvertrag hatten und Arbeitslosengeld bezogen.

Der Restaurantbesitzer erklärte, die beiden Männer hätten ihm lediglich aus Gefälligkeit geholfen. Wegen eines Problems im Lokal sei ihre Unterstützung kurzfristig nötig gewesen. Regulär gearbeitet hätten sie nicht.

Der Fall geht auf Februar 2022 zurück. Damals führte die Arbeitsbehörde auf den Balearen verstärkt Kontrollen durch, um illegale Beschäftigung aufzudecken – insbesondere in der Gastronomie. Bei einer Kontrolle in Can Pastilla fiel einem Arbeitsinspektor ein Restaurant auf, das zwar für Gäste geschlossen war, in dem jedoch mehrere Personen Arbeiten verrichteten. Im Inneren lagen Maler- und Baumaterialien, offenbar liefen Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten.

Zwei Saisonkräfte ohne Vertrag

Im Restaurant befanden sich der deutsche Eigentümer, seine Ehefrau sowie zwei ausländische Saisonkräfte. Die beiden Männer hatten bereits in der vorherigen Tourismussaison regulär in dem Betrieb gearbeitet.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren ihre Verträge allerdings noch nicht erneuert worden. Beide bezogen Arbeitslosengeld. Nach Angaben des Inspektors wurden sie in der Küche bei Arbeiten angetroffen: Einer fegte den Boden, der andere beseitigte angesammeltes Wasser.

Der Inspektor verlangte daraufhin die Unterlagen des Unternehmens sowie die Arbeitsverträge der beiden Männer. Der Betreiber konnte zwar Firmendokumente vorlegen, nicht jedoch gültige Verträge für die beiden Saisonkräfte.

Das Instituto Nacional de la Seguridad Social.

Das Instituto Nacional de la Seguridad Social. / B. P.

Eine Überprüfung ergab, dass beide nach Ende der vorherigen Saison Arbeitslosengeld beantragt und bewilligt bekommen hatten. Sie sollten offenbar auch in der neuen Saison wieder eingestellt werden, doch zum Zeitpunkt der Kontrolle war dies noch nicht geschehen.

Besonders belastend wertete das Gericht, dass der Unternehmer anschließend versucht haben soll, den Beginn der neuen Arbeitsverträge auf ein früheres Datum zu legen. Die Verwaltung ließ diese rückwirkende Änderung nicht zu.

Die Arbeitsinspektion stufte den Vorgang als zwei sehr schwere Verstöße ein. Daraus ergab sich eine Geldstrafe von insgesamt 28.802 Euro.

Gericht glaubt nicht an Freundschaftsdienst

Der Restaurantbetreiber erklärte, in dem Lokal habe es einen Wasserschaden beziehungsweise eine Überschwemmung gegeben. Die beiden Männer hätten ihm deshalb lediglich als Freunde geholfen und seien nicht als Arbeitnehmer tätig gewesen.

Das TSJB folgte dieser Darstellung nicht. Dass der Unternehmer nach der Kontrolle versucht habe, den Beginn der Arbeitsverhältnisse vorzudatieren, spreche vielmehr gegen die Version eines reinen Freundschaftsdienstes. Die Richter bestätigten deshalb sowohl die Verstöße als auch die Höhe der Geldstrafe.

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