Als EU-Bürger 2023 auf Mallorca wählen - das müssen Sie jetzt wissen

Gemeindewahlen 2023: Die Frist für die Einschreibung ins Wählerverzeichnis für endet am 30. Januar 2023

Die Fahnen der Balearen, Spaniens und Europas vor einem öffentlichen Gebäude in Palma.

Die Fahnen der Balearen, Spaniens und Europas vor einem öffentlichen Gebäude in Palma. / Nele Bendgens

MZ

2023 wird ein Superwahljahr auf Mallorca: Am 28. Mai werden sowohl die Städte- und Gemeindevertretungen als auch der Inselrat und das Balearen-Parlament für die darauffolgenden vier Jahre gewählt. Spätestens am 10. Dezember gibt es zudem spanienweite Parlamentswahlen.

Nach europäischem Recht dürfen EU-Ausländer an den Wahlen der Städte- und Gemeindevertretungen teilnehmen. Auf den Balearen haben nach Zahlen des spanischen Statistikinstituts INE 44.732 Personen diese Möglichkeit. Allerdings muss man sich dafür in das Wahlregister eintragen, was bis Oktober 2022 nur 16.285 potenzielle Wähler gemacht hatten.

INE versendet Briefe an potenzielle Wähler

Damit sich das ändert, verschickt das INE Briefe an gemeldete, wahlberechtigte Ausländer, um ihnen den Eintrag in das Register zu vereinfachen. In dem Brief wird ein persönlicher Code zugeteilt, den man dann auf der Website des Instituts eintragen kann.

Wahlberechtigt ist als EU-Bürger, wer in dem für seinen Wohnort zuständigen Rathaus über das so genannte Empadronamiento gemeldet ist.

Wer den Brief der Wahlbehörde nicht erhalten hat, kann sich bis zum 30. Januar auch in dem für seinen Wohnort zuständigen Rathaus in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu muss ein einfaches Formular ausgefüllt werden, das Sie in der Gemeindeverwaltung erhalten oder hier schon einmal herunterladen können.

Wer über die elektronische Kennung cl@ve verfügt, kann die Eintragung auch über die Website des Statistikinstituts in einer der spanischen Amtssprachen oder auf Englisch beantragen.

An diesem Tag endet die Anmeldefrist

Die Frist, sich ins Wählerregister einzutragen, endet für die kommenden Gemeindewahlen am 30. Januar 2023. Achtung: Wer schon ins Wählerregister eingetragen ist, muss nichts weiter veranlassen. /pss/ck