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Wohnwagen, Alkohol, Wildpinkeln: Das alles verbieten die neuen Benimmregeln von Palma

Bürgermeister Jaime Martínez hat die sogenannte ordenanza cívica vorgestellt, die besonders für Glücksspiel in der Öffentlichkeit hohe Strafen vorsieht. Aber auch zahlreiche andere Vergehen werden aufgelistet

Wohnmobilbesitzer bei einer Demo im Mai 2023.

Wohnmobilbesitzer bei einer Demo im Mai 2023. / Manu Milniezuk

Palma will aufräumen und bestraft unzivilisiertes Verhalten demnächst deutlich strenger. Grundlage dafür bieten die neuen Benimmregeln, die Bürgermeister Jaime Martínez am Mittwoch (27.11.) vorgestellt hat. Neuregelungen gibt es auf zahlreichen Gebieten, die wohl ab Februar 2025 nach der endgültigen Verabschiedung im Stadtrat in Kraft treten werden und für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Playa de Palma, gelten. Derzeit läuft die Frist für die verschiedenen Stadtratsfraktionen, um Eingaben und Änderungsvorschläge einzubringen.

Die Strafen für Zuwiderhandlung sollen künftig bis 450.000 Euro reichen. Allerdings will Martínez bei leichten Vergehen nicht sofort bestrafen, sondern vor allem bei sozial schwachen Personen und Minderjährigen erst einmal mit Mediation versuchen, die Verhaltensweisen zu korrigieren. In diesen Bereichen sollen die Benimmregeln greifen:

Wohnwagen und Campingmobile

Die neuen Benimmregeln verbieten das Übernachten in Wohnwagen oder Campingmobilen, die auf öffentlichen Straßen geparkt sind. "In Palma lebt man in Wohnungen, nicht in Wohnmobilen", sagte Martínez. Das Campen soll im gesamten Stadtgebiet von Palma verboten werden. Die Fahrzeuge dürfen ab sofort maximal zehn Tage am selben Standort bleiben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen zwischen 750 und 1.500 Euro rechnen.

In Wohnmobilen zu übernachten ist in Palma in den zurückliegenden Monaten für immer mehr Menschen der letzte Ausweg gewesen, die sich aufgrund der Wohnungsnot keine eigenen vier Wände leisten können. So entstanden etwa in Son Hugo, Son Gual oder nahe dem Strand Es Carnatge ganze Wohnwagensiedlungen, die nun aufgelöst werden müssen. Martínez ließ allerdings durchblicken, dass man in Härtefällen Milde walten lassen könnte und die betroffenen Menschen zunächst an die Sozialdienste weiterleite.

Limit für geführte Urlaubergruppen

Die Verordnung legt eine Höchstzahl von 20 Personen pro Gruppe für geführte Rundgänge fest, einschließlich des Fremdenführers. Erfolgt die Besichtigung mit einem Roller, Fahrrad oder Segway, ist sie auf maximal vier Personen begrenzt.

Auch Lautsprecher und Megafone sind nicht erlaubt. Die Verordnung stuft diese Verstöße als geringfügig ein, die mit bis zu 750 Euro geahndet werden können. Touristenführer müssen ihren offiziellen Ausweis mit sich führen.

Ein E-Roller-Fahrer bei einer Alkoholkontrolle in Palma.

Die Ortspolizei in Palma nimmt die Rollerfahrer stärker unter die Lupe. / Manu Mielniezuk

Elektroroller

Bereits vorab war bekannt geworden, dass für Elektroroller neue strenge Regeln gelten sollen. So tritt mit den neuen Benimmregeln eine Helmpflicht für die Fahrer der Elektroroller in Kraft. Außerdem dürfen sie nicht auf Gehwegen, Plätzen oder in Parks fahren und müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 120.000 Euro haben. Wenn sie nicht versichert sind, beträgt das Bußgeld 600 Euro.

Die Beamten dürfen ein Fahrzeug stilllegen, wenn es nicht versichert ist, oder der Fahrer ohne Helm oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt. Elektroroller und Fahrräder dürfen künftig auf Radwegen und Straßen verkehren, auf denen Tempo 40 gilt (bisher galt das für Straßen mit Tempo 30). Die Räder und Roller dürfen allerdings 25 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten.

Graffiti-Schmierereien

Sie gelten als sehr schweres Vergehen und können mit bis zu 3.000 Euro bestraft werden. Graffitis sind im öffentlichen Raum, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, Infrastruktur, Bäumen und Parks, verboten. Ist der Täter minderjährig, haften die Eltern für den verursachten Schaden.

Werbetafeln, Aufkleber und Leuchtreklame

Verboten ist auch das Anbringen von Plakaten, Aufklebern, Schildern oder jeglicher Form von Werbung auf öffentlichen Plätzen und öffentlicher Infrastruktur. Verstöße in leichten Fällen werden mit Bußgeldern von bis zu 750 Euro geahndet. In schweren Fällen können die Bußgelder bis zu 6.000 Euro betragen.

Die Verordnung verbietet auch die Aufstellung von Leuchtreklame, die durch ihre intensive Beleuchtung eine Belästigung darstellt.

Hütchenspiel oder andere Glücksspiele

Glücksspiele, bei denen um Geld gespielt wird, sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt. Diese werden mit Strafen zwischen 30.000 und 450.000 Euro geahndet. Derartige Verstöße werden als sehr schwerwiegend einstuft.

Sich in der Öffentlichkeit erleichtern

Das Urinieren oder Spucken auf öffentlichen Plätzen wird mit bis zu 750 Euro geahndet. Wer sein Geschäft in der Öffentlichkeit verrichtet, kann mit bis zu 1.500 Euro bestraft werden.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Der Zugang zu öffentlichen Parks ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Straßen wird mit bis zu 1.500 Euro geahndet. Verboten ist Alkoholkonsum auch, wenn er das Zusammenleben massiv stört oder die Ruhe der Nachbarn beeinträchtigt. Dies wird ebenfalls mit bis zu 1.500 Euro geahndet.

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