Von Mallorca aus an der Bundestagswahl teilnehmen: Jetzt ins Wählerverzeichnis eintragen
Am 23. Februar stehen in Deutschland Neuwahlen an. Wahlberechtigte, die auf Mallorca leben, sind auf die Briefwahl angewiesen. Und hier ist Eile geboten

Wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, kann per Briefwahl teilnehmen. | FOTO: DPA
Residenten, die sich auf die Krisenvorsorgeliste Elefand des Auswärtigen Amtes eingetragen haben, haben kürzlich schon eine Erinnerungsmail bekommen. Darin heißt es zu Beginn „Sie haben wahrscheinlich der Presse entnommen, dass die für September 2025 geplante Wahl zum Deutschen Bundestag eventuell früher stattfinden wird. Wir möchten Sie daher bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie von Spanien aus nur per Briefwahl an der Wahl teilnehmen können. Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sein.“ Wir erklären, wie das geht.
Fristen einhalten!
Nach dem Ampel-Aus und den Diskussionen zwischen den Parteien steht das Datum für die Neuwahlen fest: 23. Februar 2025. Es ist zwar noch etwas hin, Konsul Wolfgang Engstler empfiehlt Auslandsdeutschen jedoch dringend, sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis einzutragen. Auch Residenten mit festem Wohnsitz auf Mallorca, die schon einmal von Mallorca aus an Bundestagswahlen teilgenommen haben, müssen sich erneut aktiv ins Wählerregister der Gemeinde eintragen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
Wer teilnehmen kann
Von der Insel aus teilnehmen können alle volljährigen Residenten, sofern sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt beziehungsweise die Auswanderung nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Daneben dürfen auch Deutsche wählen, „wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“. Je nachdem, zu welcher der beiden Wählergruppen ein Resident gehört, muss er ein anderes Formular (https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html) nutzen und postalisch an seine Heimatgemeinde schicken.
Ausdrucke im Konsulat abholen
Wer die Formulare nicht auf der Website der Bundeswahlleiterin herunterladen kann, kann sich im deutschen Konsulat in Palma (Carrer de Porto Pi, 8) Ausdrucke abholen. Selbst verschicken muss man sie dennoch. Der Antrag auf die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist zugleich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (zur Briefwahl). Auf den Formularen gibt der Wahlberechtigte daher unter anderem eine Adresse an, an welche die Briefwahlunterlagen später verschickt werden.
Die Frist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis endet jeweils 21 Tage vor der Wahl. Für die anstehende Wahl müssen die Unterlagen deswegen voraussichtlich spätestens bis 2. Februar 2025 bei den Ämtern eingegangen sein, wie es auf der Seite des Auswärtigen Amtes heißt. Dabei sollten Residenten im Hinterkopf behalten, dass der Versand von der Insel nach Deutschland bis zu einer Woche dauern kann.
Wichtige Websites: Elefand-Eintrag: https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin, Infos: https://spanien.diplo.de/es-de/service/-/2685918; spanien.diplo.de/es-de/-/2441404
Antragsformulare: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
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