Nach Elternbeschwerde: Balearen-Regierung mahnt Panini wegen Werbeaktion vor Schule ab
Der Vertrieb von Panini-Sammelbildern an Schultoren sorgt erneut für Ärger – Verbraucherschützer auf den Balearen greifen ein

Ein Mitarbeiter des Panini-Verlags öffnet ein Sticker-Tütchen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar (Symbolbild). / Foto: Marijan Murat/dpa
Die Balearen-Regierung hat dem Unternehmen Panini eine Aufforderung übermittelt, die Verteilung von Sammelbildern und Alben an den Eingängen der Schulen der Inseln einzustellen. Anlass dafür war eine Beschwerde von Eltern einer Schule in Palmas Stadtteil Santa Catalina. Die Regionalregierung betont, dass das balearische Verbraucherschutzgesetz Kinder als eine „schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe“ einstuft. "Aggressive“ kommerzielle Praktiken, die sich an diese Zielgruppe richten, seien rechtswidrig.
Der Auslöser
Die Auseinandersetzung begann, als die Eltern eines fünfjährigen Mädchens beobachteten, wie eine Vertreterin von Panini an der Schulpforte Sammelbilder an die Schüler verteilte. Die Eltern waren damit nicht einverstanden und informierten die Schulleitung, das balearische Amt für Kindheit und Jugend sowie die Generaldirektion für Verbraucherschutz. Daraufhin schickte Letztere eine formelle Aufforderung an das Unternehmen. Außerdem teilte das Kinder- und Jugendamt den Eltern mit, dass es den Stadtrat von Palma ebenfalls über den Vorfall informieren werde.
Frühere Fälle
Panini hatte bereits vor etwas mehr als zwei Jahren eine ähnliche Aufforderung erhalten, nachdem ein vergleichbarer Vorfall vor der Schule Verge de Lluc, ebenfalls in Palma, gemeldet worden war. Die Beschwerde der Eltern der Schülerin aus Santa Catalina wurde von der Elternvereinigung "FAPA Mallorca" unterstützt. Verbandssprecher Miguel Ángel Guerrero erklärte, diese Praktiken seien inakzeptabel und forderte, dass sie verboten werden.
Keine Sanktionen
Das Verbraucherschutzamt erklärte, man habe bislang kein formelles Verfahren gegen Panini eingeleitet, da solche Vorfälle sehr selten seien – nur zwei Fälle in zwei Jahren –, was nicht als Wiederholungsverstoß gelte. Den Eltern wird jedoch empfohlen, solche Situationen zu melden, sowohl an das Verbraucherschutzamt als auch sofort die Ortspolizei zu informieren, sobald sie auftreten. Nur so könne man konsequenter gegen diese gesetzlich verbotenen kommerziellen Praktiken vorgehen.
Kritikpunkte an der Werbepraxis
- Keine Aufsicht durch Erwachsene: Die Aktion richtet sich direkt an Minderjährige und setzt sie einer Form von Werbung aus, die als aggressiv gilt.
- Finanzielle Belastung der Familien: Es werde keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage der Familien genommen – manche Eltern könnten sich die spätere Anschaffung weiterer Sammelbilder, die ihre Kinder sich wünschen, kaum leisten.
- Mögliche Konflikte unter Schülern: Solche Aktionen könnten Streitigkeiten zwischen Kindern hervorrufen, wenn sie um die Produkte konkurrieren, und diese Spannungen dann in den Schulalltag hineintragen, was das Zusammenleben beeinträchtige.
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