Punkt für Punkt: Wie ein neues Gesetz die Serra de Tramuntana auf Mallorca erhalten will
Die Tramuntana ist Weltkulturerbe der Unesco – und gleichzeitig ein beliebter Ort bei Residenten und Urlaubern zur Erholung. Um beides auch in Zukunft garantieren zu können, sitzt der Inselrat an einem Gesetz für die Bergkette. Die wichtigsten Aspekte des Entwurfs

Eine Trailläuferin bei einem Sportevent in der Tramuntana. / DM
2011 hat die Unesco die Kulturlandschaft der Serra de Tramuntana auf Mallorca zum Weltkulturerbe ernannt und damit explizit die Verdienste des Menschen im Gebirge gewürdigt. 15 Jahre später sitzt der Inselrat von Mallorca jetzt an einem neuen Gesetz für die mehr als 90 Kilometer lange Bergkette, die sich von Andratx im Südwesten der Insel bis nach Pollença zieht. Das 62 Artikel umfassende Regelwerk soll dem künftigen Management des Natur- und Kulturraums einen rechtlichen Rahmen geben.
Vorgestellt wurde der erste Entwurf am Donnerstag (19.2.) in der Finca Galatzó. Unter anderem ist vorgesehen, dem Verwaltungsrat der Serra de Tramuntana, dem sogenannten „Consorci“ weitergehende Kompetenzen einzuräumen. Das Gremium als Managementbehörde soll unter anderem künftig Planungsbefugnisse oder auch Sanktionsbefugnisse erhalten. Die MZ fasst die wichtigen Aspekte des Gesetzentwurfs zusammen, das zwei Monate lang öffentlich ausgelegt wird. Noch bis zum 15. April können Einwände gegen das Regelwerk vorgebracht werden. Dann muss der Entwurf ins Balearen-Parlament.
Herrenhäuser

Eine "possessió". / DM
In der Tramuntana gibt es zahlreiche sogenannte possessions: herrschaftliche Anwesen, von denen viele verfallen, weil sich die Besitzer den Unterhalt nicht mehr leisten können. Den Eigentümern soll über den Wegfall diverser Auflagen die Landwirtschaft erleichtert werden. Zudem sollen sie Aktivitäten wie etwa Tagungen, Werbeevents oder Konzerte veranstalten dürfen. Diese müssen in bereits bestehenden Gebäudeteilen stattfinden, zusätzliche Anbauten sind nicht erlaubt. Ermöglicht werden soll den Eigentümern auch die Umleitung öffentlicher Wege über ihr Grundstück.
Zugangsbeschränkungen
Im Gesetz trägt auch der seit Jahren bestehenden Debatte über eine Überfüllung des Gebirges Rechnung. Das Consorci soll künftig Vorschläge für Zugangsbeschränkungen machen dürfen. So ist angedacht, den Zugang zu besonders beliebten Orten zu limitieren, wenn die Besucherzahl aus Sicht der Verantwortlichen so hoch ist, dass entweder Landschaft oder Bauwerke Gefahr laufen, beschädigt zu werden oder wenn die Besucher die Orte nicht mehr adäquat genießen können.

Motorradfahrer an der MA-10. / DM
Sport und Trubel
Schon jetzt ist vorgesehen, dass etwa Quads oder andere motorisierte Fahrzeuge nicht mehr auf Feldwegen durchs Gebirge fahren können. Beschränkungen sollen auch für Sportveranstaltungen gelten. So könnte es eine Maximalzahl an Sportevents im Jahr geben, die im Gebirge abgehalten werden dürfen. Auch die illegalen Motorradrennen, die die Anwohner im Gebirge schon lange nerven, sollen nun wirksamer unterbunden werden können. In Zukunft sollen Zusammenkünfte von mehr als zehn Autos oder mehr als 50 Motorrädern genehmigt werden müssen. Der Verwaltungsrat kann die Genehmigung verweigern.
Wanderer
Beschränkungen für Wanderer soll es möglichst nicht geben. Wie eine Sprecherin des Inselrats der MZ erklärt, werde sich an den bereits bestehenden Wanderwegen, die durch privates Gelände führen, nichts ändern. Es werde nichts angerührt, was Teil öffentlich zugänglicher Wege sei, versichert die Sprecherin. Gleichzeitig ist vorgesehen, privaten Eigentümern die Möglichkeit zu geben, Wegverläufe zu ändern, „um die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern“, wie es in dem Entwurf heißt. Versucht werden soll darüber hinaus, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern, bisher verschlossene Orte zugänglich zu machen und neue Wege zu erschließen. Diese sollen dann mit der ausdrücklichen Genehmigung der Eigentümer begangen werden dürfen.

Olivenbäume im Gebirge.
Rettungseinsätze
Unvorsichtige Wanderer sollen in Zukunft bei Rettungseinsätzen zur Kasse gebeten werden können. Im Gesetzentwurf heißt es, dass die Möglichkeit vorgesehen werden soll, „die Bergrettungen im Falle offensichtlicher Fahrlässigkeit zu berechnen“. Sprich: Wanderer sollen dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie selbst Schuld daran haben, in die Gefahrensituation gelangt zu sein und diese hätte vermieden werden können. Tatsächlich ist die Anzahl der Bergrettungseinsätze in den zurückliegenden Jahren gestiegen. Im Jahr 2024 führte die Einheit GREIM per Rettungshubschrauber 117 Einsätze an schwer zugänglichen Orten auf den Inseln durch; dabei wurden 144 Personen gerettet, 15 Menschen konnten nur noch tot geborgen werden. Der häufigste Fall, in dem die Rettungskräfte des GREIM eingreifen, sei der von Wanderern, die den markierten Weg verlassen und sich schließlich verlaufen.
Jagd
Große Teile der Fincas in der Serra de Tramuntana sind als Jagdgebiete ausgewiesen. Wanderer kommen häufig an Schildern mit der Aufschrift „Coto de caza“ (Jagdrevier) vorbei. Geplant ist nun, die Zugänge zu diesen Gebieten zumindest zeitweise zu sperren, wenn dort gerade gejagt wird. Die Jagd habe in der Tramuntana „Tradition“, die man fördern wolle, sagte der für das Gesetz zuständige Inselratsdezernent Antoni Fuster dem „Diario de Mallorca“.

Jäger auf der Pirsch im Gebirge. / DM
Bewertung der Auswirkungen
Künftig soll der Welterbestatus der Unesco stärker in den Mittelpunkt des Tramuntana-Managements rücken. Jedes Projekt und jede Aktivität, die den „außergewöhnlichen uni- versellen Wert“ der Unesco-Erklärung beeinträchtigen kann, benötigt in Zukunft eine sogenannte evaluación de impacto patrimonial, sprich ein Gutachten zur Kulturerbeverträglichkeit.
Tourismussteuerung
Weg vom Massentourismus, hin zu nachhaltigem Fremdenverkehr ist das Motto des neuen Regelwerks. Dafür soll ein Indikatorensystem geschaffen werden, das die Aufnahmekapazität erfassen soll und anhand derer „akzeptable Grenzen“ definieren soll. Diese sollen jährlich aktualisiert und an die Gegebenheiten angepasst werden.

Urlauber am Aussichtspunkt. / DM
Die Strafen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die neuen Regeln kann das Consorci Strafen verhängen. Die Sanktionen für leichte Verstöße beginnen bei 150 Euro und können für sehr schwere Verstöße bis zu einer Million Euro reichen. Diese Summen werden fällig beim Verursachen von Waldbränden oder größeren Umweltverschmutzungen. Auch das Fällen oder Herausreißen von großen Olivenbäumen soll – weil es die Kulturlandschaft zerstört – mit der Höchststrafe belegt werden. Die eingetriebenen Strafen sollen der Wiederherstellung der traditionellen Trockensteinmauern oder der Wasserversorgung im Gebirge zugutekommen.
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