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Kampf um öffentliche Wanderwege auf Mallorca: Bald nur noch mit vorheriger Erlaubnis durch die Tramuntana?

Schwammig formulierte Passagen im geplanten Tramuntana-Gesetz heizen den Streit um das Wegerecht in den Bergen neu an

Wandern oder Berglaufen in der Tramuntana ist ein kostenloser und vergnüglicher Zeitvertreib. Doch bleibt es dabei?

Wandern oder Berglaufen in der Tramuntana ist ein kostenloser und vergnüglicher Zeitvertreib. Doch bleibt es dabei? / RAFA BABOT

Johannes Krayer

Johannes Krayer

Wenn ein Gesetzentwurf schwammig verfasst ist oder zentrale Punkte fehlen, dann kann das verschiedene Ursachen haben: Schlamperei oder aber bewusste Absicht, um Schlupflöcher zu lassen. Letztere Erklärung vermuten Aktivisten auf Mallorca, die die Benutzung öffentlicher Wege in der Serra de Tramuntana verteidigen und in dem neuen Gesetz fürs Gebirge, das der Inselrat derzeit ausarbeitet, eine Gefahr für die Freiheit beim Wandern, Radfahren oder Berglaufen sehen.

Den Entwurf hatte der Inselrat Mitte Februar vorgelegt – und er lässt beim Thema Wegerecht ordentlich Raum für Interpretation. Im Entwurf heißt es zwar: „Das Recht auf öffentlichen Zugang zur Kulturlandschaft der Serra de Tramuntana und auf deren Genuss ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität und der Identität der Bevölkerung ...“ Direkt danach kommt aber die Einschränkung dieses Rechts auf öffentlichen Zugang: „... unter Wahrung und Schutz des Rechts auf Privateigentum; zugleich ist es unter Achtung der landwirtschaftlichen und jagdlichen Nutzungen auszuüben, die dort stattfinden.“

Eigentümer sollen Wege verlegen dürfen

Es folgen noch weitere Einschränkungen. Laut Artikel 40 des Entwurfs dürfen Privateigentümer innerhalb des eigenen Grundstücks öffentliche Wege verlegen, wenn auch nicht ihre Nutzung einschränken. Und: In Zukunft sollen Eigentümer explizit eine Erlaubnis für Aktivitäten auf ihrem Grundstück geben und Geld dafür verlangen dürfen. Die Eigentümer, die die Wege auf ihren Fincas öffentlich zugänglich machen, sollen dafür in den Genuss von Subventionen kommen, heißt es auch.

Eine MZ-Nachfrage beim Inselrat fördert lediglich die Aussage zutage, dass die bisherigen Regelungen gültig bleiben sollen. Eine Sprecherin erklärt der MZ, es werde sich an den bereits bestehenden Wanderwegen, die durch privates Gelände führen, nichts ändern. Man rühre nichts an, was Teil öffentlich zugänglicher Wege sei, versichert sie.

Naturfreunde befürchten Einschränkungen

Aber genau hier könnte der Teufel im Detail liegen. Denn öffentliche Wege und öffentlich zugängliche Wege sind nach Aussage der Kritiker zwei verschiedene Dinge. So gibt es beispielsweise jetzt schon rund 200 Wege, die eigentlich öffentlich sind, die aber von Grundstückseigentümern für den Durchgang gesperrt wurden. „Häufig ist das passiert, weil der Weg lange nicht benutzt wurde und deshalb mit Vegetation zugewachsen ist. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben sich den Weg dann oft einverleibt“, erklärt Isidor Gelabert Pascual der MZ.

Der sportbegeisterte Mallorquiner, der sich in der Bürgerinitiative Dret de pas engagiert, fürchtet, dass mit dem Gesetz zahlreiche Einschränkungen für Wanderer und Mountainbiker wie ihn kommen könnten. Die Antworten der Politiker vermitteln Pascual wenig Vertrauen. Es habe zwar bereits Treffen mit Vertretern des Inselrats gegeben, doch viel mehr als Worthülsen seien nicht dabei herumgekommen.

Es gibt jetzt schon viele abgesperrte Wege

Vor allem die geplante Erlaubnis für das Betreten von Privatgrundstücken sorgt für Unmut. „Wenn das wirklich kommt, wird das dazu führen, dass niemand mehr wandert, weil niemand diesen bürokratischen Aufwand mit Vorlauf auf sich nehmen wird“, sagt Isidor Gelabert. Bereits jetzt stehen Wanderer immer häufiger auf althergebrachten Wanderwegen, etwa auf dem Camí de la Coma des Cairats in Valldemossa, vor neu verschlossenen und mit Kameras gesicherten Toren.

Vorbild für die „Zugang nur mit Erlaubnis“-Klausel im Gesetzentwurf dürfte indes die Finca Son Moragues sein, ebenfalls in Valldemossa. Zum Reitweg des Erzherzogs aufzusteigen, ist über dieses Anwesen nur nach vorheriger Anmeldung möglich und zudem auf wenige Ausflügler begrenzt. Die Eigentümerfamilie und ihr an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs beteiligter Geschäftsführer Joe Holles können dabei auf ihre Bemühungen zum Erhalt der Kulturlandschaft verweisen.

90 Prozent der Serra im Privatbesitz

Rund 90 Prozent der Serra de Tramuntana befinden sich im Privatbesitz. Die Wege im Gebirge waren früher einmal ganz anders gedacht. Zu Zeiten, in denen es noch keine asphaltierten Straßen gab, dienten sie den Schäfern und ihren Herden, dem Warenverkehr sowie den Eigentümern der Anwesen und ihren Arbeitern, um zu den Häusern zu kommen. „Da war ganz klar, dass die Wege offen bleiben müssen, das war ja im Interesse der Grundstücksbesitzer selbst“, sagt Gelabert.

Das hat sich komplett gewandelt. Wer sich eine Finca im Gebirge kauft und dafür eine Menge Geld in die Hand nimmt, der sucht Einsamkeit. Schnell ist da der Wanderweg abgesperrt, der seit Jahrhunderten existiert. Und das, obwohl es historische Wegerechte dort gibt. Der Kampf darum geht jetzt wohl in eine neue Runde.

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