Das spanische Finanzamt gibt ab sofort wieder die Formulare für die Erklärung der Einkommenssteuer (IRPF) aus. Seit dem 2. April kann der sogenannte "borrador" beantragt und bestätigt werden, und zwar direkt auf der Website www.agenciatributaria.gob.es. Die Kampagne hat in diesem Jahr eine Woche früher als 2012 begonnen, die Frist für die Abgabe läuft bis zum 1. Juli.

Der "borrador" ist der Dreh- und Angelpunkt der Steuererklärung in Spanien. Das Finanzamt füllt das Formular auf der Basis der Angaben des vorherigen Jahres mit den Werten des aktuellen Steuerjahres 2012 aus, und der Steuerpflichtige kann den "borrador" anschließend modifizieren und bestätigen.

Dieser Weg bietet sich für einfache Fälle an, in denen zum Beispiel keine Steuern aufgrund von Immobilienerwerb berücksichtigt werden müssen. Das Finanzamt verweist jedoch darauf, dass ab diesem Jahr die Zahl der Steuerzahler, die den "borrador" direkt bestätigen können, erweitert worden sei.

Das Finanzamt bietet im Rahmen der Kampagne "Renta Àgil" auch einen kostenlosen Beratungsservice an, die Termine für dieses Jahr stehen jedoch noch nicht fest.