Wie viel Alkohol am Steuer ist eigentlich auf Mallorca erlaubt? Nach der spanischen Gesetzgebung ist das Führen eines Kraftfahrzeuges bis zu einer Atem­alkoholkonzentration von 0,25 mg/l nicht mit Strafe bewehrt. Von 0,25 mg/l bis 0,60 mg/l Atem­alkohol handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeiten, ab 0,60 mg/l droht ein Strafverfahren. Zu beachten ist hierbei, dass ein Atem­alkoholspiegel von 0,60 mg/l einem Blutalkohol­spiegel von 1.20 gr/l entspricht.

Der Atemalkohol wird auch in Spanien mit Hilfe eines Testgerätes ermittelt, welches den Alkoholwert in der Atemluft bestimmt. Als Gegenprobe zum Atemalkoholtest kommt eine Analyse des Alkohol­wertes im Blut in Betracht. Hervorzuheben ist, dass dieses Verfahren freiwillig und nur mit Einwilligung des zu Testenden möglich ist.

Das Führen von Kraftfahr­zeugen unter Einfluss von Rauschmitteln oder Psychopharmaka stellt ebenfalls einen Straftat­bestand dar.

Was kann Alkohol am Steuern nun für Folgen haben? Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit wird eine Geldstrafe verhängt und ein Punkte­entzug auf dem Führerschein-Konto angeordnet.

Bei einer Straftat drohen Freiheits­strafen von drei bis sechs Monaten oder Geldstrafen von sechs bis zwölf Monaten, die mit Tagessätzen berechnet werden, zudem der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von ein bis vier Jahren. Beim Strafmaß kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (einfache Verkehrskontrolle, Verkehrsunfall, fahrlässiges Handeln usw.).

Wenn das Ergebnis des Atem­alkoholtests nun einen Wert von 0,60 mg/l oder mehr ausweist, wird der Fahrer festgenommen und zur Identitätsfeststellung und Abnahme der Fingerabdrücke zur Polizei­station gebracht.

Aussage verweigern

Hier besteht die Möglichkeit, auf einen Anwalt zu verzichten, was aus praktischen und tatsächlichen Gründen sinnvoll ist. Üblicher­weise erfolgen die Delikte in den frühen Morgenstunden, wenn kurzfristig kein Anwalt erreichbar ist, so dass lange Wartezeiten auf der Polizeistation entstehen

können. Außerdem kann der Anwalt bei der Verhaftung selbst nichts tun, die Vernehmung durch die Polizei erfolgt ohne vorherige Besprechungsmöglichkeit mit dem Anwalt. Um das Verfahren nicht unnütz in die Länge zu ziehen, empfiehlt es sich daher, auf die Anwesenheit eines Anwaltes zu verzichten und die Aussage zu verweigern.

Soweit die Feststellung des Atemalkohols im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle und nicht aufgrund eines Unfalls mit Verletzung oder hohen Vermögensschäden erfolgte, wird der Fahrer aus der Haft entlassen und für das folgende Schnellverfahren innerhalb der nächsten zwei bis drei Tage zu Gericht geladen.

In diesem Gerichtsverfahren muss der Beschuldigte dann anwaltlich vertreten werden, entweder durch einen Pflichtverteidiger oder einen Anwalt seiner Wahl, der dann mit der Staatsanwaltschaft verhandelt. Im Falle des Schuldeingeständnisses und einer entsprechenden Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Schnellverfahrens ist eine Minderung des Straf­maßes um ein Drittel möglich.

In jedem Fall sollte sorgsam überlegt werden, ob man sich nach Alkoholgenuss wirklich hinters Steuer setzen muss oder nicht doch besser ein Taxi ruft.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Abogada in der Kanzlei Balear Legal & Tax Consultants in Palma. Tel.: 971-46 37 37. E-Mail: infomallorca@balearltc.com. infomallorca@balearltc.comwww.balearltc.com