Die Frist für alle auf Mallorca und im Rest Spaniens gemeldeten Residenten, ihr Auslandsvermögen ab einer Obergrenze von 50.000 Euro zu erklären, läuft ab. So hat das spanische Finanzamt eine Frist bis zum 30. April gesetzt. Falls Steuerpflichte der Informationspflicht nicht nachkommen, drohen drakonische Strafen.

Residenten in Spanien sind laut der neuen Regelung verpflichtet, den spanischen Fiskus über ihr Vermögen im Ausland zu informieren, wenn es in einer oder mehr der drei Kategorien Immobilien, Konten oder Anlagevermögen die Obergrenze von 50.000 Euro überschreitet. Sollte der Maximalbetrag nur in einer der Kategorien, beispielsweise Immobilien, überschritten werden, ­Anlagewerte und Bankguthaben aber jeweils weniger als 50.000 Euro betragen, muss nur über die Immobilie informiert werden.

Zunächst einmal handelt es sich lediglich um eine Auskunftspflicht, die keine zusätzlichen Zahlungen ans Finanzamt mit sich bringt. Die entsprechenden Informationen können jedoch etwa bei der Erhebung der Vermögenssteuer relevant sein, die derzeit ab einem Vermögen von 700.000 Euro (zuzüglich 300.000 Euro für den Wert des Hauptwohnsitzes) erhoben wird.