Das Finanzamt auf Mallorca vergibt wieder Termine für die kostenlose Beratung zur Einkommensteuer (IRPF). Beim Serivce Renta Àgil helfen Mitarbeiter der Steuerbehörde dabei, die Erklärung auszufüllen.

Steuerzahler müssen allerdings unterschiedliche Zuständigkeiten beachten - so übernimmt das Finanzamt auf Mallorca die Beratung in zahlreichen Gemeinden, nicht aber in Palma. Die Liste umfasst:

ALARÓ, ALCÚDIA, ALGAIDA, ANDRATX, ARIANY, ARTÀ, BANYALBUFAR, CAMPOS, CAPDEPERA, CIUTADELLA, DEIÀ, ESCORCA, ES MIGJORN GRAN, ESPORLES, ESTELLENCS, FELANITX, FERRERIES, FORMENTERA, FORNALUTX, LLORET DE VISTA ALEGRE, MARIA DE LA SALUT, MONTUÏRI, MURO, POLLENÇA, PORRERES, SANT JOAN, SANTA EUGÈNIA, SANTA MARGALIDA, SANTANYÍ, SENCELLES, SES SALINES, SINEU, SOLLER, SON SERVERA, VALLDEMOSSA.

Wer in diesen Gemeinden wohnt, kann einen Termin seit Dienstag (5.5.) auf der Website renda.atib.es beantragen.

In den restlichen Gemeinden ist die Zentralverwaltung des spanischen Finanzamts zuständig. Termine gibt es ab Mittwoch (6.5.) unter der Service-Hotline 901-22 33 44 (Mo-Fr zwischen 9 und 19 Uhr) sowie auf der Website agenciatributaria.es. Die Beratung findet dann ab 11. Mai in den Finanzämtern statt.

Der Startschuss für die Erklärung der Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) war Anfang April gefallen. Nicht nur die Vordrucke für die Steuererklärung (borrador) können in diesem Jahr bereits seit dem 7. April beantragt und abgeschickt werden, auch die Steuerzahler, die das gängige Hilfsprogramm PADRE verwenden, konnten ihre Erklärung von Beginn der Steuerkampagne an einreichen. Wer es nicht so eilig hat, muss in jedem Fall den Stichtag 30. Juni beachten: Bis dahin müssen alle Erklärungen eingegangen sein. Steuerpflichtig sind unter anderem Personen ab einem Jahres­einkommen von 22.000 Euro, sofern man nur bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt war.

Service: So geht Steuer in Spanien

Leider noch keinen Ausschlag hat die von der spanischen Regierung beschlossene Steuerreform. Sie ist zwar im Januar dieses Jahres in Kraft getreten, wird aber erst für das Steuerjahr 2015 gelten - die Einkommensteuer 2014 bleibt davon unberührt. Für das generelle Einkommen gilt deswegen noch ein progressiver Steuersatz, der von 24,75 Prozent bis 52 Prozent reicht. Ab dem kommenden Jahr wird der Satz auf 20 bis 47 Prozent gesenkt, im Jahr darauf dann auf 19 bis 45 ­Prozent. Ähnliches gilt für die Besteuerung von Kapitalerträgen: Für sie wird nach wie vor ein Steuer­satz zwischen 21 und 27 Prozent angewandt, der dann im kommenden Jahr auf 20 bis 24 Prozent, für das Steuerjahr 2016 schließlich auf 19 bis 23 Prozent sinkt.

Der borrador kann mit einigen Mausklicks bestätigt werden, Steuerberater empfehlen jedoch, den Vordruck detailliert auf falsche oder fehlende Angaben zu prüfen - nicht nur, um Steuern zu sparen, sondern auch, um nicht wegen Falschan­gaben angreifbar zu sein.