Die EU-Kommission hat wegen des bei Mallorca-Residenten so gefürchteten Steuerformulars Modelo 720 ein Verfahren gegen Spanien eingeleitet. Brüssel gibt damit einer Klage statt, die der in Palma de Mallorca ansässige Anwalt Alejandro del Campo 2013 eingereicht hatte.

Der Jurist von der Anwaltskanzlei DMS Consulting ist der Ansicht, dass die horrenden Strafen, die Steuerinländern drohen, wenn sie fehlerhaft oder zu spät über ihr Auslandsvermögen Auskunft geben, nicht mit EU-Recht vereinbar sind und der Kapital- und Personenfreizügigkeit innerhalb der EU zuwider laufen.

Wer seinen Steuerwohnsitz in Spanien hat und im Ausland über Vermögen auf Bankkonten, in Immobilienbesitz sowie in Geldanlagen von jeweils über 50.000 Euro verfügt, ist seit 2012 dazu verpflichtet, einem steuerlichen Offenbarungseid zu leisten. Erstmals mussten alle Betroffenen bis Ende April 2013 dieses Modelo 720 genannte Formular beim Finanzamt einreichen.

Wer die Erklärung versäumte oder in dem Formular nicht alles korrekt angab, dem drohten fortan saftige Nachzahlungen und Bußgelder. Unter den ersten Opfern waren eine Reihe prominenter Politiker, aber auch ein Rentner aus Andalusien: Der Mann wurde wegen Konten in der Schweiz, auf denen er 340.000 Euro hatte und die er erst nach Ablauf der Frist im April 2013 angegeben hatte, zu einer Strafzahlung von knapp 440.000 Euro verdonnert. "Das ist vollkommen unverhältnismäßig", argumentiert Alejandro del Campo.

Doch sie alle könnten nun wieder ruhiger schlafen, sagt der Anwalt - der davon überzeugt ist, dass Spanien die Regelung zum Modelo 720 nach dem Rüffel aus Brüssel ändern wird. Zunächst hat die Regierung in Madrid zwei Monate Zeit, um zu dem von der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren Stellung zu nehmen. Bereits laufende Sanktionsverfahren seien damit zwar nicht hinfällig oder gar außer Kraft gesetzt, erklärt del Campo. "Allerdings wissen nun alle Betroffenen, dass sie die EU an ihrer Seite haben, falls das Finanzamt sie belangen will und sie gerichtlich dagegen vorgehen wollen." /sts