Mallorca als Hauptwohnsitz für Besserverdiener ist mit dem neuen Balearen-Haushalt für das kommende Jahr wieder ein bisschen unattraktiver geworden - zumindest in steuerlicher Hinsicht. Die Linksregierung hat ihre Ankündigung wahr gemacht und erhöht in dem Ende vergangener Woche ins Landesparlament eingebrachten Haushaltsentwurf gleich vier Steuern.

Und nicht nur das: Die höheren Abgaben werden etwa im Fall der Einkommensteuer bereits für das laufende Steuerjahr fällig. „Das ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden", urteilt Steuerberater und Anwalt Alejandro del Campo von der Kanzlei DMS Consulting. „Aber hier werden während des Spiels die Regeln geändert." Dieses Vorgehen säe ein weiteres Mal Zweifel an der Rechtssicherheit auf Mallorca.

Das Steuerpaket bezieht sich auf die Einkommensteuer (impuestos sobre la renta de las personas físicas, IRPF) die Vermögenssteuer (impuesto sobre el patrimonio), die Erbschafts- und Schenkungssteuer (impuesto sobre sucesiones y donaciones) sowie die Grunderwerbssteuer (impuesto sobre transmisiones patrimoniales, ITP). Durch neue Steuer­stufen, die Erhöhung der Sätze sowie die Senkung von Freibeträgen kommen gerade auf Immobilienbesitzer zum Teil massive Mehrbelastungen zu.

Einkommensteuer

Die Änderungen bei der Einkommensteuer betreffen Residenten mit einem Jahreseinkommen ab 70.000 Euro. Dabei kommen Steuersätze der Zentralregierung und der Landes­regierung zur Anwendung, die sich unterschiedlich entwickeln - Madrid hatte die Sätze zuletzt gesenkt, Palma hebt sie dagegen an. Auch die Steuerstufen unterscheiden sich: Laut dem Haushaltsgesetz gilt in Zukunft ab 70.000 Euro ein Balearen-Satz von 22 Prozent, ab 90.000 Euro von 23 Prozent, ab 120.000 Euro von 24 Prozent und ab 175.000 Euro von 25 Prozent. Hinzugerechnet werden muss jeweils der staatliche Satz von 22,5 Prozent, womit sich in der höchsten Steuerstufe ein Spitzensteuersatz von 47,5 Prozent ergibt.

Vermögenssteuer

Unberechenbarkeit auch bei der Vermögenssteuer - sie gilt Investoren als größter Standortnachteil, da sie etwa in Deutschland nicht erhoben wird: Eigentlich sollte sie Ende 2015 auslaufen, dann wurde sie verlängert und nun wird sie von der Landesregierung erhöht - wobei ebenfalls bereits das laufende Steuer­jahr ausschlaggebend sein wird. So sinkt der Freibetrag von zuletzt 800.000 auf 700.000 Euro, und die Spanne des progressiven Steuersatzes reicht in Zukunft - statt bislang von 0,2 bis 2,5 Prozent - von

0,28 bis 3,45 Prozent.

Was das im Einzelfall bedeutet, hat del Campo ausgerechnet. Bei einem auf den Balearen zu versteuernden Vermögen von 2 Millionen Euro werden statt 7.220,17 Euro ab kommenden Jahr 11.193,49 Euro fällig. Angesichts solcher Steigerungen dürften sich viele Residenten überlegen, ihren Hauptwohnsitz zu verlagern, so del Campo - falls sie es nicht schon im Zuge des Offenbarungseids für das Auslandsvermögen (Modelo 720) getan haben. Die Mandanten würden nun zudem verstärkt nach den Möglichkeiten und steuerlichen Folgen von Schenkungen fragen.

Erbschaftssteuer

Diese Schenkungen dürfte es bis Jahresende vermehrt geben, da auch die Erbschaftssteuer steigt. Fiel die Abgabe für Mallorca-Residenten im Fall von direkten Verwandten mit bislang 1 Prozent unabhängig von der Erbsumme sehr günstig aus, wird nun ein progressiver Steuersatz von bis zu 20 Prozent eingeführt. Bereits ab einem zu versteuernden Erbe von 700.000 Euro werden 8 Prozent fällig, ab

2 ­Millionen Euro bereits 15 Prozent.

Rechenbeispiel für das Spar­potenzial bei Schenkungen vor Jahres­ende: Ein Mallorca-Resident mit einem Vermögen von 3,5 Millionen Euro, der 500.000 Euro schenkt, kann die jährliche Vermögenssteuer um 11.750 Euro (Steuersatz 2,35 Prozent) und die künftige Erbschaftssteuer um 100.000 Euro (Steuersatz 20 Prozent) drücken. Zu beachten sind jedoch die jeweilige Höhe der Schenkungssteuer sowie der zu versteuernde Vermögenszuwachs.

Grunderwerbssteuer

Im Fall der Grunderwerbssteuer wird es für Besitzer von Immobilien ab einem Wert von 1 Million Euro teurer: Zum bisherigen Steuersatz von 8 bis 10 Prozent kommt nun eine weitere Steuerstufe von

11 Prozent hinzu. Und bluten müssen in diesem Fall vor allem Nichtresidenten, da diese laut Statistik besonders häufig in hochpreisige Mallorca-Immobilien investieren.

Noch wird das Haushalts­gesetz beraten und kann in einzelnen Punkten nachgebessert werden, bevor es das Balearen-Parlament voraussichtlich am 21. Dezember verabschiedet. Doch günstiger dürfte es für vermögende Steuerzahler kaum werden: Für die Verabschiedung sind die Regierungsparteien PSOE und Més auf die Zustimmung von Podemos angewiesen - und die Protestpartei vertritt bekanntlich die Interessen der sozial benachteiligten Wähler.