Auch Steuerberater sind nur Menschen und wünschen sich dasselbe wie alle: Frieden, Gesundheit, Spekulatius und Vanilleeis. Wenn man das Spiel jedoch weiter treibt und sich vorstellt, was man sich vom ­Gesetzgeber wünschen würde, wenn der sich mal als Weihnachtsmann verkleidete, sieht man sich als asesor fiscal vor eine interessante Denksportaufgabe gestellt. Anstatt die besten Lösungen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zu finden, heißt es nun, am Rahmen selbst zu basteln.

Schöpfen wir also aus den reich gefüllten Truhen unserer leidvollen Erfahrungen, um von einer besseren Steuer-Welt zu träumen. Dabei könnte man alle Wünsche in einem einzigen zusammen­fassen: Bessere Gesetze, bitte! Im Folgenden ein paar Beispiele für die Schwierigkeiten, mit denen wir uns im Arbeitsalltag herumschlagen.

Die hier gezeigte Grafik versinnbildlicht eines dieser Probleme: Das Finanzamt hat sehr ­kuriose Vorstellungen davon, wie viel ein Eigenheim wert ist. Der Begriff „Vorstellungen" ist bewusst im Plural gewählt. Nehmen wir an, Sie würden gerne wissen, welchen Wert das Finanzamt für angemessen hält, damit Sie mit Ihren Steuererklärungen keine Probleme bekommen. Sie bitten also ATIB - die balearische Steuer­behörde - um eine valoración, und die wird auch gerne geliefert. Glücklich über die Klarstellung verwenden Sie diesen Wert in allen Ihren Erklärungen. Großer Fehler. Wenn die ATIB etwas feststellt, ist das der AEAT (staatliche Steuerbehörde) unter Umständen völlig egal. Darüber hinaus gilt die Feststellung nur für eine Steuerart.

Ergebnis: Abhängig davon, ob der Immobilienwert für die Einkommensteuer, Vermögen­steuer, das Modelo 720, die Grund­steuer, die Wertzuwachssteuer, die Grunderwerbsteuer oder die Erbschaft- und Schenkungsteuer festgelegt wird, muss jedes Mal geprüft werden, welcher Wert nun genau anzusetzen ist. Der in unserer Grafik gezeigte Palast schwankt ununterbrochen zwischen größer und kleiner, je nachdem, welche Steuer und welche Behörde im Spiel sind. Könnten wir uns also auf einen „steuerlichen Einheitswert" einigen, der für alle ­Steuerarten gilt?

Erschwerend kommt hinzu, dass die Finanzämter erst mit nahezu vatikanischer Verspätung mitbekommen haben, dass es eine Immobilienkrise gegeben hat und Immobilienpreise auch runter­gehen können. Im Parallel­universum der Finanzbeamten haben Immobilien noch jahrelang geboomt, während die Branche in der echten Welt schon lange in Trümmern lag.

Der nächste Wunsch betrifft die berüchtigte Auslandsvermögens­erklärung, gegen die nun endlich die EU-Aufseher aktiv geworden sind. Das sogenannte Modelo 720 ist eine dermaßen brutale Verletzung des Gerechtigkeitsempfindens, dass man sich den Ort, wo sie konzipiert wurde, bildlich nur als rauchgeschwärzte Folterkammer der Inquisition vorstellen kann. Dagegen hätte der Weihnachtsmann - sprich: die EU - schon in der Nebensaison vorgehen sollen! Wie kann es sein, dass eine Privatperson, die in dieser Informationserklärung einen Eintrag vergisst oder fehlerhaft abgibt, eine mehr als zehnmal höhere Strafe aufgebrummt bekommt als eine Firma, die sich bei der Lohnsteuer vertut? Das Formular gehört also dringend reformiert. Und dann wäre es nett, wenn sich die ­Steuerbehörde die Arbeit machen würde, die echten Hinterzieher zu jagen, anstatt rechtschaffene Leute an den Bettel­stab zu bringen, nur weil sie die Erklärung ein paar Tage zu spät einreichen - auch wenn die Bearbeitung im Fall der Letztgenannten um vieles einfacher ist.

Kommen wir zum dritten Wunsch, dem vielleicht wichtigsten. Dass Steuergesetze sehr komplex sind, ist nicht ganz vermeidbar, denn immerhin sollen sie einer komplexen Wirklichkeit ­gerecht werden. In Spanien kommt ein Kompetenz-Gestrüpp hinzu, weil sich Staat und Regionen die Zuständigkeiten teilen. Des Weiteren wird an den Gesetzen konstant herumgeschustert. Vor allem in den vergangenen Jahren ist es - unter anderem aufgrund der Krise - zu einer frenetischen Reformtätigkeit gekommen, die nicht nur von fachlichen Erwägungen, sondern überdies auch von zuweilen heftigen politischen Richtungswechseln motiviert war.

Das bedeutet, dass manche Regelungen auch für viele Finanzbeamte zu komplex geworden sind. Wichtiger aber: Trotz Tausender Seiten an Regelungen, die natürlich in unverständlichstem Fachspanisch verfasst sind, lässt das Gesetz in vielen Bereichen ­Interpretationsspielraum. Somit besteht Gefahr, dass man zum Steuersünder wird, ohne es zu wollen, weil man nicht erraten hat, wie die Steuerbehörde ein bestimmtes Gesetz auslegt.

In Deutschland gibt es eine nützliche Institution: sogenannte „Klimagespräche" zwischen Steuerberatern und dem Finanzamt. Dabei erfährt das Finanzamt, wo es die Steuerberater momentan zwickt, und die wiederum erfahren, wie der Fiskus tickt, was strittige oder unklare Sachverhalte und gesetzliche Regelungen betrifft. Es ist merkwürdig, dass es dieses Instrument hier nicht gibt, denn anders als in Deutschland hat der Steuer­pflichtige - und sein Berater - in Spanien nur eine Chance, alles richtig zu machen, und der Dialog beginnt erst, wenn die Behörde ein Verfahren einleitet.

Warum nicht vorher miteinander reden? Klimagespräche sind derzeit „in", siehe Paris. Noch ein allerletzter Wunsch aus der langen Liste, die hier aus Platzgründen nicht vollständig abgearbeitet ist: Vielleicht könnte der Weihnachtsmann - als ausgewiesener Experte für dieses eine Thema - mal an der Schenkungsteuer schrauben ?

Autor Willi Plattes leitet das internationale Steuerbüro European@ccounting