Es ist schon auffallend, dass bei einer Immobilien-Transaktion in Spanien üblicherweise die Bezahlung durch einen spanischen Bankscheck gefordert wird. Merkwürdig ist das vor allem deshalb, weil der Scheck ebenso wie der Wechsel aus dem allgemeinen Wirtschaftsleben praktisch verschwunden ist. Selbst den Euroscheck, der sich doch über Jahre hinweg bei allen Verbrauchern einer großen Beliebtheit erfreut hat, gibt es nicht mehr, ohne dass man ihn schmerzlich vermissen würde.

Da fragt man sich schon, wieso es in Zeiten von Kreditkarten, Debitkarten und Schnellüberweisung innerhalb Europas mit BIC und IBAN keine Alternative zu dem derart altertümlichen Zahlungsmittel geben soll.

Na klar, im 11. Jahrhundert, als diese Zahlungsmittel erfunden wurden, war das durchaus sehr praktisch, weil damit die hauptsächlich auf Messen tätigen Kaufleute die Guthaben und Verbindlichkeiten austauschen konnten: Wer die Schuld eines anderen einem selbst gegenüber in einem solchen Papier dokumentiert hatte, konnte dieses leicht als eigenes Zahlungsmittel gegenüber Dritten einsetzen. Das war eine clevere Erfindung. Sie ist aber nun 1.000 Jahre alt und wie so vieles andere aus dieser Zeit längst überholt.

Die Erklärung, warum Bankschecks nach wie vor in Spanien für alles mögliche als Zahlungsmittel eingesetzt werden, ist relativ einfach: Es herrscht ein allgemeines und tief empfundenes Misstrauen gegenüber Banküberweisungen. Während in Deutschland bei der Gestaltung des Briefkopfes eines jeden Unternehmens die Angabe einer Bankverbindung selbstverständlich ist, ist dies in Spanien in der Praxis völlig ungebräuchlich. Kaum ein spanisches Unternehmen gibt eine Bankverbindung im Schriftverkehr an. Das ist dann besonders ärgerlich, wenn eine eingeräumte Lastschrift (domiciliación) mangels Deckung nicht ausgeführt werden kann und man die Zahlung nachholen will.

Ein Bankscheck hingegen ist in der Tat ein sicheres Zahlungsmittel. Wer ihn in den Händen hat, weiß, dass solange er die Vorlagefristen beachtet, dessen Bezahlung gesichert ist. Dafür nimmt man dann allerdings schon eine Menge Unannehmlichkeiten in Kauf.

Besonders ärgerlich ist es für einen deutschen Immobilien-Verkäufer, der sein Haus in Spanien verkauft und damit in aller Regel auch kein weiteres Vermögen mehr in Spanien hat. Der erhält nun (möglicherweise sogar von einem deutschen Erwerber) einen spanischen Bankscheck und reist nach der Protokollierung mit demselben im Gepäck zurück nach Deutschland. Wenn er diesen Bankscheck nun bei seiner deutschen Bank oder Sparkasse einreicht, wird er erst einmal Stirnrunzeln ernten, denn aus der Sicht eines deutschen Bankangestellten ist das ein reichlich merkwürdiges Papier, sodass eine sofortige Gutschrift des Betrages ausgeschlossen ist. Wer hat unterschrieben? Waren diese Unterzeichner überhaupt berechtigt, verbindlich für ihre Bank Zahlungszusagen zu machen? Der Verkäufer wird also kaum sofort über das Geld verfügen können. Der deutsche Bankier wird nämlich diesen Scheck postwendend zurück an die spanische ausstellende Bank schicken und um Bezahlung bitten. Bis dieses Hin und Her erledigt ist, können leicht einige Wochen vergehen, von den Gebühren mal ganz abgesehen.

Es lohnt sich daher durchaus, darüber nachzudenken, wie man gerade Immobilientransaktionen schneller, besser und kostengünstiger abwickeln kann. Natürlich geht das, aber es ist unendlich schwierig, lange eingetretene Pfade zu verlassen, und man wird mit dem allgemein sehr beliebten Satz: „Wir machen das hier immer so", rechnen müssen.

Fakt ist: Die Parteien können sehr wohl (gerade wenn beide über ein Konto in Deutschland verfügen) eine Bezahlung per Banküberweisung vereinbaren. Das geht schnell, ist kostengünstig und vor allem hat der Verkäufer das Geld am nächsten Tag auf seinem Konto. Auch nach spanischem Recht spricht da nichts dagegen. Klar, die beiden Bankverbindungen müssen in der notariellen Urkunde angegeben werden, und die Parteien müssen sich bei der Protokollierung etwas gedulden, denn natürlich muss der Urkunde der Zahlungsnachweis durch die Käuferbank beigefügt werden, aber wenn sich die Bank des Käufers und Verkäufers vorher abgestimmt haben und beide auf einen telefonischen Zuruf warten, sollte das kein Problem sein. Sobald diese Bestätigung per Fax oder E-Mail eingeht, wird diese dem notariellen Kaufvertrag beigeheftet. Bei guter Vorbereitung dauert dieser ganze Vorgang maximal 20 Minuten.

Natürlich wäre es am einfachsten, wenn der spanische Notar, wie in Deutschland allgemein üblich, die treuhänderische Abwicklung des Kaufpreises und gegebenenfalls Löschung von Belastungen abwickeln würde. Das aber ist leider rechtlich hier noch nicht geregelt.

Dr. Armin Reichmann ist Rechtsanwalt und Abogado mit Kanzleien in Frankfurt und Palma. Tel.: 971-91 50 40.