Vom 6. April bis zum 30. Juni läuft die Frist zum Einreichen der Einkommenssteuererklärung (IRPF) für das Jahr 2015. Ab dem 6. April können die Steuerzahler über die Website des Finanzamtes oder über das Programm PADRE die vom Finanzamt vorgefertigten Entwürfe (borrador) für die Erklärung einsehen und gegebenenfalls bestätigen, beziehungsweise korrigieren.

Neu ist das Online-Programm Renta WEB, mit dem sich die Erklärung relativ unkompliziert abgeben kann, ohne ein zusätzliches Programm herunterzuladen. Wie das funktioniert, erklärt dieses Video des Finanzamts (auf Spanisch). Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren: Der Prozess kann zwischendurch abgespeichert und auch von einem anderen Computer wieder aufgenommen werden.

Ab dem 8. April beginnt das Finanzamt (Agencia Tributaria, Aeat) mit der Rückzahlung der ersten online bestätigten Erklärungen. Ab dem 4. Mai gibt es die Möglichkeit, per Telefon oder Internet (unter 901-22 33 44 oder www.­agenciatributaria.gob.es) persönliche Beratungstermine zu beantragen. Dabei helfen Angestellte des Finanzamtes beim Überprüfen, Korrigieren oder Ausfüllen der Formulare.

Am 25. Juni endet die Frist für diejenigen Erklärungen, die zu Nachzahlungen verpflichten. Wer vom Finanzamt Geld zurückerstattet bekommt, hat bis zum 30. Juni Zeit, die Erklärung einzureichen. Je später man allerdings die Daten zur Verfügung stellt, desto später erhält man das Geld zurückerstattet. Während die Allerersten ihr Geld bereits im April auf dem Konto haben, kann es bei den zuletzt eingereichten Erklärungen durchaus bis November dauern.

Die Entwürfe beruhen auf den Informationen, die das Finanzamt gespeichert hat. Diese müssen aber unbedingt überprüft werden. Das gilt zum einen für eventuelle Ausgaben, die man abschreiben kann.

Dazu gehören zum Beispiel Zahlungen für Immobilien, die man vor 2013 erworben hat. Wer zur Miete wohnt, kann zehn Prozent der Ausgaben berechnen, sofern er ein Bruttojahreseinkommen von unter 24.107 Euro hat. Auch Spendengelder oder Beiträge für Berufsverbände oder politische Parteien führen zu einer Verminderung des zu versteuernden Einkommens. Die Ausgaben für verschiedene Formen der Altersvorsorge - also zum Beispiel Renten- oder Lebensversicherungen - werden ebenfalls zum Teil angerechnet.

Auf der anderen Seite müssen zusätzliche Einkünfte angegeben und versteuert werden, von dem das Finanzamt möglicherweise nichts weiß. Wer sich auf den Entwurf des Finanzamts verlässt und dabei Einnahmen verschweigt, macht sich strafbar. Wer die Frist zum Einreichen des Steuerformulars verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen. /tg