Auf Mallorca müssen sich nicht nur Autos einer regelmäßigen technischen Überprüfung entsprechend dem deutschen TÜV unterziehen (hier: ITV), sondern das Gleiche gilt auch für Gebäude. Ein IEE (Informe de Evaluación de Edificios, früher Inspeccion Técnica de Edificios; ITE) soll sicherstellen, dass sich alle Häuser in einem ordentlichen Zustand befinden und vor allem keine statischen Probleme aufweisen. Allerdings hat sich die gesetzliche Regelung immer wieder geändert. Seit dem 30. April 2015 gibt es in Palma die zunächst letzte und derzeit gültige Anpassung durch eine Satzung (ordenanza municipal, im Folgenden: Ordenanza), die am 17.5. 2015 in Kraft trat und die die derzeit geltenden Verpflichtungen von Hauseigentümern regelt.

Betroffen hiervon sind Eigentümer von Bauten, die mehr als 50 Jahre alt sind. In der Orde­nanza sind die genauen Fristen festgelegt. Derzeit ist es so, dass in Palma die Verpflichtung zur Vorlage einer IEE allen Eigentümern von Gebäuden obliegt, die vor 1966 gebaut wurden. Alle früher errichteten Gebäude sollten also bereits im Besitz eine IEE (oder ITV vor 2015) sein. Entsprechend geht es weiter: Bis 2017 sind die Gebäude dran, die 1967 oder früher gebaut wurden, 2018 die von 1968, 2019 die von 1969, 2020 die von 1970.

Die Gültigkeit einer entsprechenden positiven Abnahme beläuft sich auf zehn Jahre, sodass 2020 Gebäude erneut abgenommen werden müssen, die vor 1950 gebaut wurden. Von der Verpflichtung befreit sind diejenigen Eigentümer die, unabhängig von dem Alter des Gebäudes, eine vollständige Sanierung vollzogen haben, die auch Mauerwerk und Statik umfasst hat. In diesen Fällen ist der entsprechende Nachweis einer umfassenden Sanierung durch eine entsprechende Bescheinigung der Stadtverwaltung nachzuweisen (Certificacion municipal de final de la obra de rehabilitacion integral).

Betroffene Eigentümer müssen ein Immobiliengutachten (Informe de Evaluación de Edificios; IEE) in Auftrag geben, das vier Teile umfasst:

a) Der erste Teil enthält eine Begutachtung des Zustandes des Gebäudes insbesondere im Hinblick auf Grundmauern und Statik, Begrenzungsmauern sowie alle anderen baulichen Elemente, die eine Gefahr für Personen darstellen könnten, schließlich auch noch der Anlagen der Wasserversorgung, Abwasser und Strom.

b) Der zweite Teil enthält eine Stellungnahme zu den Zugangsmöglichkeiten zu der Immobilie, insbesondere für Personen mit Behinderung, mit einer Einschätzung dazu, ob das Gebäude barrierefrei ist oder nicht.

c) Der dritte Teil enthält das bereits sattsam bekannte Energiezertifikat, was ohnehin bei Verkauf und Vermietung in jedem Fall vorgelegt werden muss.

d) Der vierte Teil enthält einen Lageplan der Immobilie im Maßstab 1:1000 im DIN-A4-Format, in dem die Größe der Parzelle und die geprüften Aufbauten eingezeichnet sind. Diesem Plan sind Farbfotos des fraglichen Gebäudes beizufügen. Sollten Mängel festgestellt werden, sind die ebenfalls fotografisch festzuhalten.

Von den oben beschriebenen vier Teilen des Gutachtens hat eigentlich nur der erste Teil eine praktische Bedeutung. Der zweite Teil (Einschätzung des Zugangs für Behinderte) hält nur die objektiv gegebenen Tatsachen fest, ohne weitergehende Verpflichtung des Eigentümers, und der dritte Teil (Energiezertifikat) definiert nur, ebenfalls ohne jegliche Bewertung, die Effizienz des Energieverbrauchs.

Falls allerdings Mängel im ersten Teil des Gutachtens festgestellt werden, sind diese in einer Frist von sechs Monaten zu beheben und hierfür die entsprechenden Bauanträge, soweit erforderlich, zu stellen. Nach deren Behebung ist ein Abschlussbericht vorzulegen, in dem der Gutachter ausdrücklich festhalten muss, dass das Gebäude nun den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Ordenanza kann mit Bußgeldern bis zu 3.000 Euro belegt werden, daneben können im Einzelfall erforderliche Maßnahmen zwangsweise durchgesetzt werden.

Es wird ein öffentliches Register (Registro de informes de evaluación de edificios; Art. 12 der Ordenanza) eingeführt, in dem man nachschauen kann, ob die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten wurden.

Für alle hier beschriebenen Vorgänge gibt es eine Vielzahl von Mustern (modelos), die jeweils auszufüllen sind. Dokumente und Anträge können auf der Website der Stadtverwaltung Palma seuelectronica.palma.es heruntergeladen werden (? Descàrrega d´impresos ? Urbanisme). Dort finden sich, sogar in deutscher Sprache, auch alle Vorschriften und Bedingungen für die Bescheinigung der Gebäudesicherheit.

Dr. Armin Reichmann ist Rechtsanwalt und Abogado mit Kanzleien in Frankfurt und Palma. Website: www.dr-reichmann.com