Im Skandal um gefälschte Abgaswerte in einigen Fahrzeugen der VW-Gruppe hat ein Gericht in Palma nun das erste Urteil auf Mallorca und damit das zweite in Spanien gesprochen. Der Richter gab der Käuferin eines gebrauchten Fahrzeugs der zu VW gehörigen Marke Seat teilweise Recht und verurteilte das Unternehmen und die Filiale zu einer gemeinsam aufzubringenden Entschädigung von 500 Euro, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet.

Die Entschädigung stehe der betrogenen Käuferin zu, obwohl ihr Auto einwandfrei funktionierte und sich das gefälschte Messinstrument problemlos austauschen ließ, urteilte das Gericht. Sie werde dafür für die Monate des Zweifels entschädigt, die der Skandal verursacht hatte. Dem Urteil wird deswegen besondere Bedeutung zugemessen, weil es auf Mallorca und im restlichen Spanien noch viele ähnliche anhängige Verfahren und womöglich Tausende potenzielle Kläger gibt.

Hintergrund: Plattform der Geschädigten des VW-Skandals auf Mallorca

Weitere Forderungen der Klägerin auf Mallorca lehnte das Gericht hingegen ab. Der Frau stehen demnach weder Entschädigung für die Kosten der Aufnahme des Kaufkredits zu noch Schadenersatz für den vermeintlich moralisch zugefügten Schaden. Auch urteilte das Gericht, dass die Frau nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der fälschlich angegebene geringe Abgaswert ein maßgeblicher Grund für den Kauf des Wagens darstellte. /tg