Auch eine virtuelle Freundschaftsanfrage in sozialen Netzwerken im Internet gilt als Annäherung. Das hat ein Gericht in Palma entschieden und eine sechsmonatige Haftstrafe gegen einen Mann auf Mallorca verhängt, der sich trotz Näherungs- und Kontaktverbot per Facebook mit seiner Ex-Partnerin in Verbindung gesetzt hatte.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der wegen Misshandlung von seiner Ex-Freundin angezeigte und mit einem Kontaktverbot belegte Mann mehrfach versucht hatte, seine ehemalige Partnerin per Facebook und anderen sozialen Netzwerken zu kontaktieren. Dabei ließ das Gericht weder die Behauptung der Verteidigung gelten, der Mann habe diese Nachrichten gar nicht selber geschrieben, noch das Argument, der Kontakt sei gar nicht zustande gekommen. Schließlich sei die Freundschaftsanfrage nicht beantwortet worden.

Die Klägerin hatte beim Erhalt der Facebook-Nachrichten einen Screenshot angefertigt. Zusammen mit weiteren Nachrichten legte sie dies als Beweismittel dem Gericht vor. /tg