Seit dem 5. April läuft in Spanien auch für ausländische Mallorca-Residenten die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung (IRPF). Sie endet für diejenigen, die Zahlungen an die Agencia Tributaria leisten müssen, am 26. Juni. Wer Geld zurückbekommt, muss die Erklärung bis zum 30. Juni abgeben.

Arbeitnehmer regeln die Sache anders als in Deutschland meist ohne Papierkram und Steuerberater unter der Adresse www.agenciatributaria.es. Von dort können sie einen Vorentwurf der bereits vom Finanzamt erstellten Erklärung herunterladen (borrador). Dazu ist eine Anmeldung mit der NIE-Nummer, dem Ausfüllen des Kästchens 440 mit Angaben zur Steuererklärung des vorigen Jahres und dem Erhalt eines Codes auf einem spanischen Handy nötig. Wenn das Bruttoeinkommen über 22.000 Euro liegt und das Geld von nur einem Arbeitgeber bezogen wird, muss das Einkommen deklariert werden. Bei verschiedenen Arbeitgebern beträgt die steuerfreie Höchstgrenze 12.000 Euro.

Experten empfehlen, den borrador genau auf eventuelle Fehler oder veraltete Angaben etwa zum Familienstand zu überprüfen. Die Steuerzahler können die Erklärung online modifizieren oder bestätigen und damit einreichen. Oder sie können - um Unklarheiten zu beseitigen - ebenfalls im Netz oder telefonisch (901-22 33 44) seit Donnerstag (4. Mai) und noch bis zum 29. Juni einen Beratungstermin beim zuständigen Finanzamt beantragen (cita previa). Auf Mallorca gibt es mehrere Dependenzen - in der Straße Ciutat de Querétaro 15 nahe dem Ausländeramt in Palma, in der Avenida de les Germanies 37 in Inca und im Carrer Lleó in Manacor.

Wer die Frist zum Einreichen des Steuerformulars verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer Geld zurückerhält, bekommt dies - sofern es sich nicht um mehr als 3.000 Euro handelt - in der Regel relativ schnell erstattet. Wartet man jedoch bis Ende Juni ab, kann es durchaus sein, dass sich die Rückzahlung bis November verzögert.

Anders als in Deutschland kann man in Spanien nur sehr wenig von der Steuer absetzen - etwa die Betreuungskosten für Kinder aus geschiedenen Ehen, Hypothekenzahlungen für selbst genutzten Wohnraum oder unter bestimmten Voraussetzungen Mieten für ­Wohnungen, die vor 2015 angemietet wurden. Selbstständige („autónomos") können weiter bis zu 500 Euro ihrer Beiträge zu privaten Krankenversicherungen geltend machen. Ist ein „autónomo", sein Ehepartner oder sein Kind behindert, kann er 1.500 Euro angeben.

Im Vergleich zu den vergangenen Jahren sind eine Reihe von Veränderungen zu bedenken: Das altbekannte Hilfsprogramm PADRE kommt nicht mehr zum Einsatz. Jetzt gibt es den weniger umständlichen Leitfaden „Renta Web", der nicht mehr heruntergeladen werden muss. Zudem ist es dieses Jahr Selbstständigen erstmals möglich, im Netz Rechnungen nachzureichen, die vergessen wurden. Dazu muss man das Kästchen 127 anklicken.

Diejenigen Steuerzahler, die zwar einen borrador erhalten haben, aber dem Finanzamt noch andere Einkünfte etwa aus Vermietungen oder Veräußerungen von Wohneigentum oder von Aktien deklarieren müssen, sind unter Umständen gut damit beraten, ein Steuerberatungsbüro (gestoría) aufzusuchen.

Das gilt auch für die Bezieher deutscher Renten. Diejenigen nämlich, die seit dem 1. Januar 2015 erstmals eine Rente beziehen, ihren Lebensmittelpunkt aber in Spanien haben, müssen bedenken, dass diese Einkünfte steuerpflichtig sind. Außerdem muss die deutsche Rente zusätzlich mit fünf Prozent ihres Betrages in Deutschland versteuert werden. Die Agencia Tributaria muss dann aber die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen. Anfang 2015 waren Schreiben an ausländische Rentenbezieher verschickt worden, die ihre Renten nicht angegeben hatten. Darin wurden sie aufgefordert, eine Steuer­erklärung bis zum 30. Juni 2015 abzugeben, danach waren

Säumniszuschläge, Zinsen und Strafen möglich.

Und dann ist da noch das berühmt-berüchtigte Modelo 720: Was mit diesem Formular passiert, das Steuerinländer in Spanien seit dem Jahr 2012 dazu verpflichtet, einen Offenbarungseid zu Auslandsvermögen über 50.000 Euro zu leisten (jeweils in Bankkonten, Immobilienbesitz, Wertpapieren), ist unklar. Die EU-Kommission hat Spanien im vergangenen Februar aufgefordert, diese Regelung zu ändern und mit einem Gang vor den europäischen Gerichtshof gedroht.