Immobilien-Besitzer auf Mallorca und den Nachbarinseln zahlen in manchen Fällen zu viele Steuern. Das hat das Verwaltungsgericht der Balearen erneut festgestellt und damit eine Praxis des Finanzamts auf den Balearen an den Pranger gestellt. Die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer von Gebrauchtimmobilien (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) legt veraltete Werte zugrunde, die in vielen Fällen die fälligen Zahlungen unrechtmäßig erhöhen, stellte das Gericht fest.

Die balearische Steuerbehörde (Hacienda) berechnet die Höhe der Grunderwerbssteuer auf der Grundlage von zwei Werten. Der eine Wert ist unumstritten, bezieht sich auf das Gebäude und basiert auf einer Tabelle der Architektenkammer. Der zweite Wert betrifft das Grundstück. Hier wird der im Katasteramt registrierte Wert zur Grundlage genommen und verdoppelt. Das Gericht kritisierte, dass die Schätzung des Katasteramts in vielen Kommunen aus den Jahren des Baubooms vor der Krise stammt und deshalb überhöht ist. Das gelte zum Beispiel für die Gemeinden Calvià und Andratx.

Bereits 2016 gab es deshalb einen einstimmig angenommenen Antrag im Balearen-Parlament, die Regierung aufzufordern, diese Berechnungspraxis zu ändern. Anscheinend mit dem Argument, dass andere in anderen spanischen Regionen geltenden Formeln noch ungerechter seien, war dennoch nichts geändert worden. Nun zwingt das Gericht die Landesregierung dazu, das Thema wieder aufzugreifen. Nach der Einschätzung des Anwalts Alejandro Del Campo der Kanzlei DMS Consulting kann es sich um ingesamt um Millionenbeträge handeln, die das Finanzamt über 15 Jahre hinweg unrechtmäßig eingetrieben habe. /tg