Schon fast sechs Jahre dauert der Kampf gegen das Modelo 720 - eine weitreichende Verpflichtung des spanischen Finanzamts zur Offenlegung des Auslandsvermögens. Ausschlaggebend ist ein Limit von 50.000 Euro, das jeweils für Bankkonten, Immobilienbesitz sowie Geldanlagen gilt. Wird es überschritten, sind im Fall eines Steuerwohnsitzes in Spanien detailgenaue, zum Teil schwierig zu ermittelnde Angaben zu machen, andernfalls drohen horrende Strafen, die nicht verjähren. Im Februar 2013 hatte die Kanzlei DMS Consulting auf Mallorca Klage vor der EU-Kommission eingereicht. Vier Jahre später stellte Brüssel der spanischen Regierung eine Frist, die Vorgaben zu ändern - doch Madrid blieb tatenlos. Seit Mitte Dezember ist nun auch die ausführliche Stellungnahme der Kommission öffentlich. Anwalt Alejandro del Campo bezeichnet sie als „niederschmetternd" für Spanien - die Tage des Modelo 720 seien gezählt.

Warum reagiert die spanische Regierung immer noch nicht?

Das ist politisch sehr delikat. Das Modelo 720 war eine Art Massenvernichtungswaffe, die im Oktober 2012 im Zuge einer Steueramnestie aufgefahren wurde. Die Menschen sollten ihr verstecktes Vermögen offenlegen und die Amnestie in Anspruch nehmen. Die Waffe blieb aber auch danach in den Händen der Inspektoren. Schwächt die Regierung das Modelo 720 jetzt ab, setzt sie sich dem Vorwurf aus, nachsichtig mit Steuersündern zu sein. Das gilt für die konservative Vorgängerregierung ebenso wie für die jetzige sozialistische Regierung. Dabei trifft das Modelo 720 nicht nur Steuerbetrüger, sondern auch den armen Deutschen, der schlichtweg zu spät von den Vorgaben erfuhr.

Wie erklären Sie sich, dass die Kommission anderthalb Jahre nach Ende der Frist noch immer nicht vor Gericht gezogen ist?

Es geht bei der Kommission sehr bürokratisch zu, so etwas dauert. Das haben wir auch im Fall der Schenkungssteuer in Spanien gesehen. Dabei ist die Verletzung der Gemeinschaftsrechte durch das Modelo 720 so weitreichend und so offensichtlich, dass die Kommission schon längst Klage vor dem EU-Gerichtshof hätte einreichen müssen. Ein nachlässiger deutscher Steuerzahler wird gewissermaßen mit Terroristen oder Mördern gleichgesetzt - die Delikte verjähren nach spanischem Recht niemals.

Warum wurde die Stellungnahme erst jetzt veröffentlicht?

Das Verfahren zwischen Brüssel und Madrid ist vertraulich. Die Kommission hatte damals nur eine Pressemitteilung von zwei Absätzen veröffentlicht. Ich hatte mich aber von Anfang an dafür eingesetzt, die Stellungnahme zu veröffentlichen, um den Druck auf das Finanzamt und die Gerichte zu erhöhen. Spanische Richter könnten schon jetzt in Verfahren über Geldbußen auch das Gericht in Luxemburg um Aufklärung darüber bitten, inwieweit die spanischen Vorgaben mit dem EU-Recht in Einklang stehen, das schließlich über dem spanischen Recht steht. Das erste Verfahren landete Mitte 2015 vor Gericht. Als es später den spanischen Gerichtshof erreichte, haben wir die Stellungnahme als Beweis gefordert. So wurde sie jetzt Mitte Dezember öffentlich.

Was dürfte sich dadurch ändern?

Aus der Stellungnahme geht hervor, dass gleich fünf Grundrechte der EU verletzt werden - die Freizügigkeit, der freie Kapitalverkehr, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr. Das erhöht in erster Linie den Druck auf die Kommission, den nächsten Schritt zu tun und Spanien anzuklagen. Ich rechne damit innerhalb von Monaten.

Aber was bedeutet das für die spanischen Behörden, machen sie weiter wie bisher?

Nur das EU-Gericht kann Spanien diese Waffe wegnehmen. Aber der Oberste Gerichtshof in Spanien könnte die EU-Richter um Aufklärung bitten, wenn die Kommission so lange mit einer Klage braucht. In Valencia haben Richter damit begonnen, Geldbußen zu annullieren, weil sie sie nicht für verhältnismäßig halten. Und beim spanischen Finanzamt ging die Lust auf die Benutzung dieser Waffe merklich zurück, seit die EU Ende 2015 Spanien die Ohren lang gezogen hatte. Die Inspektionen und Geldbußen sind weniger geworden. Man könnte sagen, es wird nicht mehr einfach so geschossen.

Ist das Modelo 720 nur noch ein „Zombie"?

Das kann man nicht sagen, ich kenne immer noch viele Fälle, in denen großer Schaden angerichtet wird.

In Ihrem Blog schreiben Sie, dass die spanische Regierung derzeit sogar plant, die Anwendung des Modelo 720 auszuweiten.

Ja, hinsichtlich der virtuellen Währungen. Bislang bezieht sich das Modelo 720 nur auf Kontos, Anlagen und Immobilien. Ein Gesetzentwurf sieht nun vor, dass auch Bitcoins im Ausland offengelegt werden müssen - unter den gleichen Strafandrohungen.

Wie kann das sein?

Das Modelo 720 ist die größte Informationsquelle beim Kampf gegen den Steuerbetrug, über die das spanische Finanzamt verfügt. Es ist weiterhin wichtig als Drohinstrument, als eine Art Damoklesschwert. Dabei verfügt der Fiskus ohnehin über immer größere Informationen aus dem Ausland. Der automatische Steuerdatenabgleich mit hundert Ländern ist längst angelaufen, weltweit.

Sie haben wegen der Verzögerung jetzt auch beim Ombudsmann des EU-Parlaments reklamiert - was dürfte das bewirken?

Das erhöht den Druck weiter. Der Ombudsmann kann nicht die Kommission zu einer Klage verpflichten. Aber er wird Erklärungen verlangen, warum das so lange dauert.

Was wird mit den bereits gezahlten Geldbußen passieren, wenn Spanien am Ende vor Gericht verlieren sollte?

Die Betroffenen müssen Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Wer dagegen einfach so zahlt, weil der Fiskus einen Nachlass anbietet, kann sein Geld nicht wiederbekommen.