Der erste Prozesstag im sogenannten Fall Nóos ist vorbei, nun müssen die drei Richterinnen bis zum nächsten Prozesstermin am 9. Februar eine ganze Reihe von Vorentscheidungen treffen. Die wohl wichtigste: Soll Infantin Cristina weiterhin auf der Anklagebank sitzen, obwohl weder die Staatsanwaltschaft noch das Finanzamt gegen sie etwas vorzubringen haben?

Die Königsschwester wird einzig von dem Verband Manos Limpias, der als Nebenkläger auftritt, der Steuerhinterziehung beschuldigt. Womöglich könnte deswegen eine nach dem verstorbenen Bankier Emilio Botín benannte Doktrin zur Geltung kommen, laut der es in diesen Fällen nicht zum Prozess kommen kann. Aber das ist juristisch umstritten.

Am Montag (11.1.) hatten sich nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft und das Finanzamt mit ihren Stellungsnahmen und Eingaben bemüht, die Unschuld Cristinas zu beweisen. "Der Staat macht mobil, um die Infantin vor dem Prozess zu bewahren", titelte die Zeitung "El Mundo" am Dienstag treffend. Die Königsschwester hatte mit den ursprünglich an das gemeinnützige Institut Nóos überwiesenen Geldern einige private Ausgaben getätigt. Über das Institut Nóos sollen Iñaki Urdangarin, Gatte von Cristina, sowie sein Geschäftspartner Diego Torres über 6 Millionen Euro öffentlicher Gelder veruntreut haben. /ck