In Palma hat am Montagmorgen (11.1.) der Prozess gegen die Königsschwester Cristina, ihren Gatten Iñaki Urdangarin sowie 16 weitere Angeklagte begonnen. Die Hauptangeklagten Urdangarin und sein ehemaliger Geschäftspartner Diego Torres werden einer Reihe von Delikten, darunter Veruntreuung öffentlicher Gelder und Geldwäsche, beschuldigt. Der Infantin wird Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Zu Prozessbeginn muss jedoch erst einmal festgestellt werden, ob sie weiterhin auf der Anklagebank sitzen muss, da sie nur von der Nebenklage beschuldigt wird.

Kurz nach 8 Uhr morgens trafen Infanta Cristina und ihr Gatte Iñaki Urdangarin vor der balearischen Verwaltungsschule im Gewerbegebiet Son Rossinyol in Palma ein, wo der Prozess stattfindet. Beide legen die paar Meter von der Limousine, in der sie vorfuhren, bis zum Eingang mit ernster Miene zurück: Diesmal gab es von Cristina kein freundliches Lächeln und kein gute gelauntes "Buenos días" wie bei der Vorladung durch Untersuchungsrichter José Castro im Februar 2014.

Dutzende Kameras und mehrere hundert Journalisten brachten sich bereits am frühen Morgen vor dem provisorischen Gerichtsgebäude in Stellung. Doch die 18 Angeklagten und ihre Verteidiger huschten möglichst schnell ins Innere, keiner wollte sich öffentlich äußern. Auch Bürger gab es kaum zu interviewen: Der Andrang für die 36 Publikumsplätze im Saal war gering, einige Stühle blieben sogar leer.

Xavi aus Selva war trotzdem schon um 4 Uhr morgens da und ist entsetzt, dass sich seine Landsleute nicht für den Prozess interessieren. Dafür gab er aber ebenso bereitwillig TV- und Radio-Interviews wie die Handvoll Demonstranten, die draußen auf der Straße für die Abschaffung der Monarchie demonstrieren.

Im Gerichtssaal nahmen indes die Angeklagten Platz, ehe das Gericht den Prozess mit der Verlesung der Anklageschrift eröffnete. Gegen 9.45 Uhr begannen die Verteidiger der Angeklagten, ihre Anträge zu verlesen. Sie forderten unter anderem, zumindest den Teil des Prozesses, der die Region Valencia betrifft, dorthin zu verlegen (zum Beispiel die dubiosen Machenschaften um die Organisation des "Valencia Summit"). Staatsanwalt Pedro Horrach erwiderte jedoch umgehend, dass eine Verlegung ineffizient sei, da die rund 200 bereits vernommenen Zeugen nochmals verhört werden müssten. Auch eine Aufspaltung des Verfahrens lehne er ab, sagte Horrach.

Gegen 10.30 Uhr ergriff Jesús María Silva das Wort, einer der Anwälte der Königsschwester Cristina. Seiner Meinung nach hat die Vereinigung Manos Limpias als Nebenklägerin keine Berechtigung, der Infantin den Prozess zu machen. Silva forderte deshalb die Anwendung der Botin-Doktrin. Diese besagt, dass keine Anklage in Steuerdelikten erhoben werden kann, wenn das nur Nebenkläger fordern. Untersuchungsrichter José Castro hatte diese Doktrin allerdings im Zuge der Anklage von Cristina im Dezember 2014 bereits ausgeschlossen. Silva zufolge gilt es in Justizkreisen hingegen als Alptraum, dass lediglich aufgrund einer privaten Nebenklage ein Verfahren eröffnet werden kann.

Auch Staatanwalt Horrach sowie der Vertreter der Anwaltschaft des spanischen Staates waren sich einig, dass Cristina de Borbón nicht auf die Anklagebank gehört. "Warum musste dort bisher kein anderer Bürger Platz nehmen, aber in diesem Prozess soll es der Fall sein?", fragte Horrach in den Saal. Die Vertreterin der Anwaltschaft der Balearenregierung pflichtete ihren Vorrednern bei. Der Satz 'Das Finanzamt sind wir alle' sei ein Werbe-, aber kein Richterspruch - weshalb die Anklage der Infantin durch "Manos Limpias" nicht gerechtfertigt sei.

Ganz anders sah die Sache Virginia López, die Anwältin der Vereinigung "Manos Limpios", die sich dem Kampf gegen die Korruption verschrieben hat. Auf Basis einer privaten Nebenklage ein Verfahren zu eröffnen, sei vollkommen legal und von der Verfassung vorgesehen. Außerdem habe die Anwaltschaft des Staats zu keinem Zeitpunkt eine Einstellung des Verfahrens gegen die Infantin beantragt.

Staatsanwaltl Horrach brach am Nachmittag sogar noch eine weitere Lanze für die Königsschwester und kündigte an, dass er vom Finanzamt eine neues Gutachten einfordern wolle, das die Infantin von den Vorwürfen der Steuerhinterziehung entlastet. Vom gleichen Recht wollte anschließend der Verteidiger von Iñaki Urdangarin Gebrauch machen und ebenfalls einen Sachverständigenbericht für die Jahre 2007 und 2008 einholen lassen, um die mutmaßlichen Steuerdelikte seines Mandanten zu widerlegen. /sts