Es drängen sich die Begriffe Ansturm oder Belagerung auf, um das Inselratsgebäude am Mittwochmittag (18.7.) zu beschreiben: Während sich draußen auf dem Rathausplatz die Urlauber drängen und ein Reiseführer eine große Schar Neugieriger durch das Foyer des historische Gebäudes lotst, erklären drinnen die Inselpolitiker, wie sie mit Auflagen für die Ferienvermietung und Limits für die Gästebetten Ordnung in die Touristenströme bringen wollen. „Wir müssen unsere Identität wahren", schickt Inselratspräsident Miquel Ensenyat auf der Pressekonferenz vorweg. „Wenn wir sie verlieren, geht auch unsere touristische Attraktivität verloren."

Der etwas pathetische Satz ist das Vorwort für den PIAT, eine Art inseleigenes Tourismusrahmengesetz, das der Inselrat in seiner Sitzung am 27. Juli auf den Weg bringt. Es sieht ein Limit von 430.000 Gästebetten auf Mallorca vor, von denen 115.000 auf die Ferienvermietung und 315.000 auf Hotels entfallen. Neue Golfplatzprojekte verbietet der Inselrat ganz, genauso wie neue Landhotels. Gleichzeitig wird der sogenannte Zonenplan für die Ferienvermietung endgültig verabschiedet - der zu Jahresbeginn vorgestellte Flickenteppich mit unterschiedlichen Auflagen ist jetzt noch komplizierter geworden.

Im Dschungel der Sonderregelungen und Auflagen geht die wichtigste Nachricht fast unter: Mit der Verabschiedung endet dann auch das Moratorium für neue Lizenzen zur Ferienvermietung. Voraussichtlich ab dem 30. Juli könnten diese dann wieder im balearischen Tourismusministerium beantragt werden, kündigt Raumordnungsdezernentin Mercedes Garrido an - ein Termin, den auch eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der MZ bestätigt, zumindest theoretisch. Denn für Anträge müssten auch alle dafür nötigen Unterlagen mitgebracht werden, die zuvor Behördengänge unter anderem ins Rathaus notwendig machen.

E-Paper: So werden die neuen Lizenzen beantragt

Für alle, die sich erst jetzt mit dem Thema Ferienvermietung auf Mallorca beschäftigen: Das Balea­ren-Parlament verabschiedete vor einem Jahr ein neues Regelwerk, das erstmals auch Lizenzen für Apartments vorsieht. Gleichzeitig trat ein Moratorium in Kraft, während dem keine neuen Anträge angenommen wurden. Wer ab Ende Juli nun eine Lizenz beantragen will, muss erstens die strengen Auflagen der Landesregierung erfüllen, zweitens den Zonenplan des Inselrats beachten und drittens erstmals die Gästebetten käuflich erwerben. Wer schon eine Lizenz hat, für den ändert sich nichts - es gilt Bestandsschutz.

Der Inselrat unterscheidet auch in der endgültigen Version des Zonenplans zwischen solchen Gegenden, die noch mehr Urlauber vertragen können, und solchen, die touristisch bereits „gesättigt" (saturados, saturiert) sind - wobei für solche im Inselinnern jetzt die Bezeichnung „verwundbar" (vulnerable) gewählt wurde. In diesen Ortskernen - in der Karte rot und lila markiert - gilt eine 60-Tage-Regelung: Wohnungsbesitzer dürfen nur ihre Hauptwohnung maximal zwei Monate im Jahr an Urlauber vermieten - Lizenz vorausgesetzt. In den touristisch nicht gesättigten Orten dagegen - in der Karte orange und blau markiert - darf das ganze Jahr über an Urlauber vermietet werden.

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In zwei Kategorien wird die Ferienvermietung ganz und gar ausgeschlossen. Das sind zum einen ­Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete (suelo rústico protegido, grün) sowie Gewerbegebiete (polígonos). Eine siebte Gebietskategorie ist der ländliche Raum ohne ­spezielle Schutzauflagen (suelo rústico común, gelb). Hier erlaubt der Inselrat zwar die Ferien­vermietung, ganzjährig jedoch nur in Einfamilienhäusern. Für Apartments gilt hier ebenfalls die 60-Tage-Regelung.

Was hat sich im Vergleich zum ersten Entwurf geändert? Zunächst einmal entfallen die scharf kritisierten Restriktionen für Weiler im Inselinnern, etwa S'Esgleieta (Esporles), Ruberts (Sencelles), es Carritxó (Felanitx) und Ses Coves (Deià). Sie werden nach einer Änderung der Berechnungsgrundlage nicht mehr als „verwundbar" kategorisiert. Dasselbe gilt für Ariany, Llombards (Santanyí) und Randa (Algaida), sie alle haben von lila nach blau gewechselt.

Außerdem neu: Wer in „gesättigten Gebieten" 60 Tage im Jahr vermietet, darf dafür nicht Juli und August auswählen - nur einer der beiden Hochsaisonmonate ist erlaubt. Im ländlichen Raum (gelb) werden Neubauten ganz und gar von der Ferienvermietung ausgeschlossen, bereits existierende Gebäude müssen zudem „ihren ländlichen Charakter" bewahren.

Und dann gibt es noch eine Reihe von Sonderregelungen, die nach Eingaben der Gemeinden eingeführt wurden. In Arenal sind Apartments ausgeschlossen, auch in Muro und an der Playa de Muro, wo im übrigen die Siedlung Ses Casetes des Capellans außen vor ist. Das historische Zentrum von Port de Sóller gilt nun ebenfalls als „gesättigt". Und in Marratxí soll es Lizenzen für Apartments nur im Rahmen der 60-Tage-Regelung geben. Palma bleibt im Übrigen weitgehend außen vor: Die Balearen-Hauptstadt darf selbst entscheiden und hat angekündigt, keine Ferienvermietung in Apartments zuzulassen. An der Playa de Palma werden zudem auch keine neuen Ferienhäuser erlaubt, allerdings soll die Vermietung von während 60 Tagen im Jahr gestattet werden.

Bereits jetzt ist klar, dass die Zonenkarte mit der endgültigen Verabschiedung des PIAT überarbeitet werden muss. So sollen nach Maßgaben der Umweltkommission auch die Küstenorte Cala Millor, Cala Bona, Son Moro-s'Illot und Cales de Mallorca als „gesättigt" eingestuft werden. Vorerst dürften für diese Orte aber Lizenzen beantragt werden, versicherte Dezernentin Garrido auf Nachfrage.

Service: Mit dieser App lässt sich die Legalität von Ferienwohnungen checken

Um die Sache noch komplizierter zu machen, wird die Zahl der verfügbaren Gästebetten gestaffelt. Bis der PIAT endgültig genehmigt ist - spätestens in zwei Jahren -, kommt nur ein begrenztes Kontingent auf den Markt. Erst einmal wird es 20.000 Gästebetten für neue Lizenzen in der Ferien­vermietung geben. „Ab Gästebett Nummer 20.001 nimmt das Ministerium keine neuen Anträge an", kündigt Garrido an. Für Hotels wiederum kommen zunächst nur 10.000 neue Gästebetten auf den Markt.

Die Preise dafür stehen inzwischen fest: Für Gästebetten in Ferienhäusern werden 3.500 Euro fällig. In Ferienapartments gilt ein Preis von 875 Euro pro Gästeplatz, wobei die Lizenz nach fünf Jahren erneuert werden muss. Dasselbe gilt für eine Lizenz zur Ferienvermietung während 60 Tagen pro Jahr, sie kostet 291,67 Euro pro Gästebett.

Um die Verwirrung um den PIAT zu klären, plant nun der Inselrat wie zuvor beim Zonenplan eine Info-Tour. Ab Herbst wolle man sich mit Vertretern von Kommunen und Tourismusbranche zusammensetzen.

E-Paper: So werden die neuen Lizenzen beantragt