Von Stephanie Knostmann

An seine ersten zwei Lebensjahre im Heim, im Krankenhaus und bei einer Pflegemutter hat der lebhafte Constantin, der Deutsch, Spanisch und Katalanisch spricht und später ýMillonario" werden möchte, keine Erinnerung mehr. Aber als der Lockenkopf noch jünger war, erzählt Silke Schmahl amüsiert, war er ganz stolz, weil seine Adoptiveltern ýfür ihn mit dem Flugzeug nach Bukarest geflogen sind, während andere Kinder nur mit dem Auto abgeholt werden".

Welch weiten Weg seine Eltern tatsächlich gegangen sind, kann Constantin noch gar nicht ermessen. Mehr als zwei Jahre hat das Adoptionsverfahren gedauert, was jedoch kürzer ist als die manchmal siebenjährige Wartezeit in Deutschland.

Wer auf Mallorca ein Kind adoptieren möchte, besucht zunächst eine Informationsveranstaltung beim s´Institut, dem Jugendamt in Palma. Es folgen ein Kurs von viermal zwei Stunden über das Adoptionsverfahren und die besonderen Bedürfnisse adoptierter Kinder, Gespräche mit Sozialarbeitern und Psychologen. Im Rahmen eines Hausbesuches informiert sich das Jugendamt über die Wohnsituation der zukünftigen Adoptiveltern. Geeignete Bewerber erhalten ein Tauglichkeitszeugnis (Certificat d´idoneitat).

Wer alle Vorgaben erfüllt, wird entweder auf die Warteliste für Inlandsadoptionen des Jugendamtes in Palma gesetzt oder beginnt mit dem Verfahren einer Auslandsadoption, das entweder über das Jugendamt oder eine der fünf anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen auf der Insel läuft. Die 41 Kinder, die im ersten Halbjahr 2006 bei ihrer neuen Familie auf Mallorca angekommen sind, kamen aus Russland (27), China (10), Indien (2), Nepal (1) und Äthiopien (1). Jeder Staat, der in Sachen Adoption mit Spanien zusammenarbeitet, stellt andere Bedingungen, bevor er ein Kind zur Auslandsadoption freigibt. Russland zum Beispiel, woher im vergangenen Jahr 57 von 133 auf Mallorca adoptierten Kindern kamen, akzeptiert nur Ehepaare als künftige Eltern.

Leichter als eine Inlandsadoption ist eine Auslandsadoption nicht. Um die Kinder zu schützen, verlangen inzwischen die meisten Staaten auch Folgeberichte der Behörden, wenn das Kind bei seinen Eltern angekommen ist. Indien zum Beispiel besteht auf 14 Folgeberichten im Verlauf der ersten fünf Jahre nach der Adoption. Doch bis es überhaupt so weit ist, müssen unzählige Dokumente beschafft, übersetzt und hin und her geschickt werden. Die Kosten für Vermittlung und Rechtsvertretung im Herkunftsland des Kindes belaufen sich durchschnittlich auf 10.000 bis 20.000 Euro.

Für Constantins Eltern war das Adoptionsverfahren eine Zeit des Hoffens und Bangens. Erst verweigerten die deutschen Behörden ihre Zustimmung, dann machten die rumänischen Behörden auf Grund der fehlenden Papiere aus Deutschland einen Rückzieher. ýAls endlich der Anruf kam, dass wir Constantin holen dürfen, habe ich schon nicht mehr daran geglaubt", sagt Silke Schmahl. Trotz aller Schwierigkeiten kann sie heute nur nicht verstehen, ýwarum wir das nicht viel eher gemacht haben".

Von der Glückseligkeit der Eltern darüber, Constantin endlich bei sich zu haben, zeugt das dicke, blaue Album, das Schmahl und ihr Mann in den ersten Monaten für ihren Sohn angelegt haben. ýFür unseren Constantin in Liebe von Mama und Papa" steht auf dem Buchcover, das ein selbst gemaltes Aquarell von einem Kleinkind schmückt.

Im Album: Ein Brief an den kleinen Constantin, der noch in Bukarest ist, ein Foto von Schmahl, die sein künftiges Bettchen weiß streicht, die Boarding-Pässe für einen Flug nach Bukarest am 5. Februar 2000 und viele Fotos von einem fröhlichen, kulleräugigen Constantin in allen Lebenslagen. ýEr war von Anfang an so offen wie heute", erinnert sich Silke Schmahl. ýUnd er hat sofort ,Mama´ zu mir gesagt."

ADOPTIONSBEFÄHIGUNGSBESCHEINIGUNG

Freifahrtschein vom deutschen Staat

Deutsche und andere Residenten aus der EU dürfen auf Mallorca adoptieren, wenn sie gesund sind und keine Vorstrafen haben. Adoptiveltern müssen 25 Jahre alt und mindestens 14 Jahre älter als das Kind sein. Außerdem müssen sie die in ihrem Herkunftsland geltenden Adoptionsvoraussetzungen erfüllen. Deutsche Residenten benötigen eine Adoptionsbefähigungsbescheinigung, die nur die Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen (BZAA) ausstellt. In einigen Fällen verweigert diese ihre Zustimmung. ýWenn zum Beispiel ein gleichgeschlechtliches Paar in Spanien ein Kind adoptieren möchte, wird dies von uns abgelehnt", so Leiter Wolfgang Weitzel. Die BZAA hat das Büchlein ýInternationale Adoptionshinweise" mit Tipps und Adressen herausgegeben, das unter www.bundeszentralregister.de/adoption bestellt werden kann.