Das Problem mit dem deutschen Führerschein auf Mallorca lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen. Erstens: Er muss nicht registriert werden. Zweitens: Das entbindet nicht vom im Spanien vorgeschriebenen regelmäßigen Gesundheitstest. Drittens: Keiner weiß genau, wie das kontrolliert werden soll.

In der Theorie ist ein deutscher Führerschein europaweit gültig. Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor drei Jahren noch einmal den spanischen Behörden klargemacht. Bis dahin war eine Registrierung deutscher Führerscheine für ausländische Residenten vorgeschrieben.

In der Praxis jedoch haben deutsche Residenten noch immer Probleme, wenn sie ihren Führerschein nicht registrieren lassen oder gegen einen EU-Führerschein eintauschen. So gibt es noch immer ­Polizisten, die von dem EuGH-Urteil nichts wissen und bei rosa oder gar grauen „Lappen" von deutschen Residenten am Steuer nur mit dem Kopf schütteln. Probleme drohen zudem, wenn der deutsche Führerschein gestohlen wird oder verloren geht: Ohne Registrierung oder Umtausch fühlt sich die spanische Behörde nicht zuständig. Und falls der deutsche Resident nicht mehr in seiner Gemeinde in Deutschland gemeldet ist, müssen die deutschen Originalunterlagen angefordert und notariell übersetzt werden.

Richtig kompliziert wird es jedoch bei der Gesundheitsuntersuchung, die für spanische Fahrer in regelmäßigen Abständen obligatorisch ist. Die Theorie besagt: Der deutsche Führerschein ist zwar in Spanien gültig, seine Geltungsdauer unterliegt jedoch auch nach dem EuGH-Urteil dem spanischen Recht und ist somit nach Angaben des spanischen Innenministeriums ab Niederlassung in Spanien befristet. Demnach muss die Verlängerung in regelmäßigen Abständen unter Vorlage eines Eignungsgutachtens beantragt werden: Bei Autofahrern ist das alle zehn Jahre der Fall, ab einem Alter von 45 Jahren alle fünf Jahre, ab 70 alle zwei Jahre. Wie das in der Praxis ohne vorgeschriebene Registrierung kontrolliert werden soll, ist völlig ungeklärt. Sanktionen sind bislang die Ausnahme.

Um solche zu vermeiden, empfiehlt die deutsche Botschaft in Madrid, den Umtausch des Führerscheins freiwillig vorzunehmen, „da Sie dann von der Behörde auf den Ablauf des Führerscheins hingewiesen werden und vor unangenehmen Überraschungen gefeit sind". Mit der unangenehmen Überraschung ist eine Ordnungswidrigkeit gemeint, die hohe Bußgelder, eine Führerscheinsperre und die Festsetzung des Fahrzeugs zur Folge haben könnte. Der Behördengang hat einen weiteren Vorteil: Wer gleich den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format beantragt, lässt mit dem rosa oder grauen „Lappen" auch peinliche Pubertätsbilder verschwinden.

Der MZ-Praxistest: Behörden-Slalom in zwei Stunden bewältigt

Wenn um 9 Uhr morgens die balearische Verkehrsbehörde öffnet, hat sich schon eine lange Schlange vor dem Tor gebildet. Der neue Führerschein kann dauern, denkt sich der MZ-Reporter, und bringt sich Lesestoff mit. Doch schon in der Eingangshalle lichtet sich die Schlange: Für Führerschein-Belange gibt es einen eigenen Schalter auf der rechten Seite, er ist mit einem Zettel „Permiso de conducir" gekennzeichnet.

Da es hier lediglich Informationen und Formulare gibt, geht es schnell vorwärts: Nach weniger als fünf Minuten fragen wir am Schalter nach der Registrierung (Quiero registrar mi carnet de conducir alemán), beziehungsweise gleich nach dem Umtausch gegen einen europäischen Führerschein (Quiero canjear mi carnet de conducir alemán por un carnet europeo). Ausgegeben werden zwei Formulare inklusive Merkblatt (Muster finden Sie unter dem Link "Fotos zur Nachricht" rechts oben auf dieser Internetseite).

Die beiden Formulare sind in wenigen Minuten ausgefüllt. Weitere benötigte Dokumente: Der Antragsteller muss eine Tarjeta de Residencia vorlegen. Wer eine solche nicht hat, braucht seinen deutschen Personalausweis, einen Nachweis über die NIE-Nummer der Ausländerbehörde (steht auf dem Dokument vom Ausländermelderegister, Registro central de Extranjeros) sowie den Nachweis über die Einschreibung bei seiner Gemeinde (Empadronamiento). Von jedem Dokument ist eine Kopie notwendig. Der deutsche Führerschein muss in Original und Kopie vorgelegt werden, wird der Führerschein ganz eingetauscht, sind zwei Kopien erforderlich. Verlangt wird ein Passfoto im Format 32 x 25 Millimeter.

Die Geschäftsleute rund um die Verkehrsbehörde haben sich auf die Bedürfnisse der Antragsteller eingestellt: Passfotos und Fotokopien sind in mehreren Geschäften in der gleichen Straße erhältlich, der Behördengang kann am gleichen Tag fortgesetzt werden.

Wer alle Unterlagen beisammen hat, stellt sich in die Schlange an der Kasse im ersten Stock. Auch hier fällt die Wartezeit mit rund zehn Minuten kurz aus. An der caja muss das ausgefüllte Formular „Solicitud de Canje del Permiso de Conducción" vorgezeigt werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 17,80 Euro, für die Registrierung 7,40 Euro.

Es ist 9.40 Uhr. Die Kassiererin gibt die Wartenummer 712 aus, weiter geht es damit im zweiten Stock. Der dortige Zähler steht bei 704 und schaltet im Fünf- bis Zehn-Minuten-Takt weiter. Im Warteraum stehen Stühle, jetzt ist Zeit für Zeitungs- und Buchlektüre. Aber es nicht langweilig: Die Verwaltungsangestellte regt sich gerade über einen Belgier auf, der Sprachprobleme hat. Auch bei wiederholten Nachfragen kann er nicht sagen, seit wann er in Spanien lebt. „Soll er doch einen Dolmetscher nehmen", schimpft die Angestellte, doch ein weiterer Antragsteller hat schließlich ein Einsehen und übersetzt die Fragen ins Englische.

Nach einer knappen Stunde schaltet der Zähler auf 712. Am Schalter wird der deutsche Führerschein, in diesem Fall ein rosafarbener „Lappen", in Augenschein genommen. Der Vermerk, dass er nach der Fahrprüfung zunächst für ein halbes Jahr provisorisch ausgestellt worden war, führt zu Verwirrung. Doch die Angestellte stempelt schließlich die mitgebrachte Führerschein-Kopie ab - und zieht das Original-Dokument ein. Die Kopie ist jetzt ein provisorischer Führerschein und muss immer im Auto dabei sein. Das Dokument ist allerdings nur in Spanien gültig, wie die Angestellte erklärt. Sie notiert eine Telefonnummer, man werde Bescheid geben, sobald der neue Führerschein da sei. Die Wartezeit für die neue EU-Plastikkarte: ein bis zwei Monate.

Auch wer seinen Führerschein nur registrieren lässt, muss für die Bescheinigung noch einmal wiederkommen. Die Registrierung sei aber keinesfalls verpflichtend, wie am Schalter noch einmal betont wird. Neben einem Quittungsbeleg bekommen wir noch den Ratschlag mit auf den Weg, den Termin für die vorgeschriebene medizinische Untersuchung - was erstmals nach zehn Jahren der Fall sein werde - nicht verstreichen zu lassen: Je nach Überziehung verliere der Führerschein vollkommen seine Gültigkeit.

Jefatura Provincial de Tráfico

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