Mehr Steuern auf Zinserträge

Sparer stehen schlechter da: Die Zinserträge im Fall von Spar- oder Tagesgeldkonten werden seit Januar 2010 mit 19 statt bisher 18 Prozent versteuert. Bei Erträgen von mehr 6.000 Euro steigt der Steuersatz sogar auf 21 Prozent. Einen Sparerfreibetrag gibt es in Spanien nicht.

400-Euro-Scheck gestrichen

Das Steuergeschenk von 400 Euro, das die Zapatero-Regierung eingeführt hatte, gilt seit Januar 2010 nur noch für Geringverdiener. Nur wer weniger als 12.000 Euro im Jahr verdient, hat Anrecht auf den steuerlichen Vorteil von maximal 400 Euro.

Sanierung als Steuervorteil

Wer Arbeiten in seiner Wohnung ausführt, kann diese bis zu einem Anteil von zehn Prozent für die Steuerjahre 2010 bis 2012 steuerlich absetzen - sofern es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Außerdem gilt eine Einkommensobergrenze von 53.000 Euro. Die neue Regelung soll der kriselnden Baubranche Aufträge verschaffen.

Höherer Freibetrag für Firmengründer

Wer sich sein Arbeitslosengeld mit einem Mal auszahlen lässt, um eine eigene Firma zu gründen, kann einen Freibetrag von 15.500 Euro statt 12.020 Euro geltend machen.