Jedes Jahr kommt es zu schlimmen Badeunfällen in Hotelpools auf Mallorca. Vor zwei Wochen fiel ein siebenjähriges Mädchen aus Irland in ein Schwimmbecken und starb später an den Folgen des Unfalls. Am Montagmittag (4.7.) mussten mindestens 26 Gäste des Hotels Sea Club in Port d’Alcúdia wegen einer Chlorvergiftung behandelt werden. Drei Kinder kamen schwerverletzt ins Krankenhaus. Ein technischer Defekt bei einer Pumpe hatte dafür gesorgt, dass zu viel Chlor ins Wasser geriet. Die Badegäste klagten über Juckreiz, Erbrechen, Atemwegsprobleme und ein Brennen in den Augen.

Wie kann es immer wieder zu solchen Unfällen auf der Insel kommen? Wie sehen die Regeln für die Hotelpools aus? Diese Fragen hat die MZ Juan Rocha gestellt, der als Betriebsleiter die acht Häuser der Kette Universal Beach Hotels auf Mallorca überwacht.

Rettungsschwimmer

Ein socorrista ist erst gesetzlich vorgeschrieben, wenn im Pool offiziell 50 Personen baden können oder die Fläche des Schwimmbeckens mindestens 50 Quadratmeter beträgt. Ist das der Fall, muss das Hotel pro 250 Badegästen einen Rettungsschwimmer einstellen. Dabei wird der Pool während der kompletten Dauer der Öffnungszeiten überwacht. Das Hotel muss freie Tage, Schichten und Urlaube berücksichtigen und bei Bedarf für einen Ersatz sorgen. Die Rettungsschwimmer benötigen für die Arbeitsaufnahme eine Ausbildung und ein offizielles Diplom.

Unter Umständen können auch mehr socorristas notwendig sein, wenn es Sprungbretter, Rutschen, Massagedüsen und Brunnen gibt oder wenn der Pool von einer Person nicht vollständig überwacht werden kann. „Obwohl es die Situation erfordert, schreibt das Gesetz für diese Fälle keine zusätzlichen Rettungsschwimmer vor“, sagt Rocha.

Das Hotel muss darauf hinweisen, ob es einen Rettungsschwimmer gibt, sowie die Anschrift und Telefonnummer des nächstgelegenen Krankenhauses oder Gesundheitszentrums öffentlich aushängen.

Allgemeine Vorschriften

Im Schwimmbad wird nicht gerannt. Dieser Satz dürfte vielen Menschen schon mehr als bekannt sein. Dabei gehört diese Regel offiziell nicht zu den vorgeschriebenen Mindestvorschriften, die mit einem Schild oder einem Aushang gut sichtbar erklärt werden: Der Pool darf demnach nicht benutzt werden, wenn der Badegast unter einer ansteckenden Krankheit leidet. Kinder unter sechs Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht einer erwachsenen Person ins Wasser der Anlage. „Es gibt keine Regel, dass Minderjährige immer in Begleitung eines Erwachsenen sein müssen, obwohl das sinnvoll wäre“, sagt Rocha.

Mit Schuhen oder unangebrachter Kleidung schwimmen, ist verboten. Vor dem ersten Sprung in den Pool ist die Benutzung der Dusche vorgeschrieben. Das Hotel muss auf die Tiefe des Schwimmbeckens und auf eventuelle Nichtschwimmerbereiche hinweisen. In der Nähe des Pools darf nicht gegessen werden. Tiere sind nicht erlaubt. Müll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Glasflaschen oder andere Behältnisse, die zerbrechen können, sind am Pool verboten.

Erste-Hilfe-Kasten

Ein Erste-Hilfe-Kasten ist obligatorisch und muss enthalten: ein Beatmungsgerät, das regelmäßig geprüft und gewartet wird, eine Zange zum Herausziehen und Festhalten der Zunge, einen Mundöffner, eine Zange und Schere aus rostfreiem Stahl, Alkohol und Wasserstoffperoxid zur Desinfektion, Antiseptika, Watte, Klebeband, Mullbinden, Pflaster, Fäden zum Nähen von Wunden, Kochsalzlösung sowie entzündungshemmendes Gel wie Voltaren.

Reinigung

Die Hotels müssen einen täglichen Reinigungsplan aufstellen, der die zu putzenden Flächen aufführt. Die für die Reinigung genutzten chemischen Produkte müssen amtlich geprüft und geeignet sein.

Notfallknopf

Vermehrt sind Wasserfilter für Badeunfälle verantwortlich. Um den Pool zu reinigen, saugen sie das Wasser an. Manchmal entsteht dadurch ein so starker Sog, dass kleine Kinder unter Wasser gezogen werden und ertrinken. Ein Knopf kann im Notfall den Filter aus- schalten. „Dieser ist aber nur in Deutschland und in Spanien in Andalusien gesetzlich vorgeschrieben“, sagt Rocha. Die Hotels auf Mallorca müssen selbst entscheiden, ob sie den Notfallknopf für die Sicherheit ihrer Kunden einbauen. Manchmal bestehen aber die deutschen Reiseveranstalter darauf.

Wasserqualität

Bevor ein neuer Pool in Betrieb genommen werden kann, müssen die Wasserwerte im Labor gecheckt werden. Danach folgen tägliche und monatliche Kontrollen.

„In der Regel wird jeden Tag vor der Inbetriebnahme des Pools und zur Stoßzeit kontrolliert“, sagt Rocha. „Dabei muss das Wasser auf die Menge an ungebundenem Chlor oder alternativ Brom und Chlorgemisch geprüft und der pH-Wert ermittelt werden.“ Jeden Morgen wird geschaut, ob das Wasser trübe oder undurchsichtig ist. In dem Zusammenhang muss nach der Pumpe geschaut werden, die für einen Wasserkreislauf sorgt.

Einmal im Monat wird zudem die Anreicherung von Isocyanursäure im Wasser ermittelt. Ist der Wert zu hoch, wird die Wirksamkeit des Chlors verringert.

Zudem müssen die Wasserwerte einmal monatlich offiziell im Labor überprüft werden. Wenn es zwei Jahre lang keine Auffälligkeiten gibt, kann das Hotel beantragen, dass die Frequenz der Laboruntersuchungen heruntergesetzt wird.

Die Badegäste müssen Einsicht in die Testergebnisse bekommen können. Dazu zählt auch, was und wann getestet wurde und welche chemischen Produkte im Einzelnen dem Wasser beigesetzt werden.