Das ändert sich ab dem 1. April bei Krankschreibungen auf Mallorca

Krankmeldungen gelangen nun über den Hausarzt auf digitalem Weg zu den Arbeitgebern

Der Hausarzt übernimmt das Melden krankgeschriebener Patienten.

Der Hausarzt übernimmt das Melden krankgeschriebener Patienten. / dpa

Simone Werner

Simone Werner

Im Januar hat die spanische Zentralregierung die Neuerung im Amtsblatt BOE bereits angekündigt, zum 1. April tritt sie nun in Kraft: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen die Krankschreibung bei ihrem Arbeitgeber künftig nicht mehr in Papierform einreichen. Bisher galt dafür eine Frist von drei Tagen. Von nun an schickt der in den öffentlichen Gesundheitszentren zuständige Hausarzt die Krankmeldung (baja laboral ) in digitaler Form an die zuständige Behörde.

Auch wenn der Arbeitnehmer später wieder gesundgeschrieben ist, geht die entsprechende Meldung (alta médica) in Form von verschlüsselten Daten über die balearische Gesundheitsbehörde IB-Salut an das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) und von dort zum Arbeitgeber.

Bisher gab es die Krankschreibung auf Mallorca in doppelter Ausführung

Bisher gab es die Krankschreibung für Patienten, die vorübergehend arbeitsunfähig waren (incapacidad temporal, IT ), in Papierform in doppelter Ausführung: einmal mit der Diagnose für die privaten Unterlagen und einmal weniger ausführlich für den Arbeitgeber. Seit der Neuerung bekommt der Patient nur noch eine Kopie für seine Unterlagen. Die Änderungen betreffen Krankschreibungen, die sich über einen Zeitraum von weniger als 365 Tagen erstrecken. Durch die Digitalisierung soll den Patienten der Gang zum Arbeitsplatz erspart werden.

Neues in Sachen Krankschreibung:

https://revista.seg-social.es/-/novedades-incapacidad-temporal, Termin beim Hausarzt über die Telefonzentrale Infosalut Connecta: 971-22 00 00

Abonnieren, um zu lesen