Voraussetzungen, Anlaufstellen, Gebühren: So können Mallorca-Residenten die spanische Staatsbürgerschaft beantragen
EU-Bürger, die seit mindestens zehn Jahren auf Mallorca leben (oder auch andere Bedingungen erfüllen) können sich in Spanien einbürgern lassen. Auf dem Papier geht das relativ einfach

Beweis der spanischen Staatsbürgerschaft: der Personalausweis DNI (Documento Nacional de Identidad). / MZ
Die Gründe dafür, warum Deutsche, Schweizer oder Österreicher die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, können ganz unterschiedlich sein. Manche wollen hier von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, manche streben vielleicht eine Karriere bei der Guardia Civil oder beim spanischen Militär an, manche fühlen sich nach vielen Jahren auf Mallorca eher als Spanierinnen und Spanier.
Wer hat Anrecht auf die spanische Staatsbürgerschaft?
Ein Recht auf die nacionalidad española haben zunächst jene, die ein spanisches Elternteil oder einen spanischen Partner haben oder hier geboren sind.
Kinder, die zumindest ein spanisches Elternteil haben, erhalten die nacionalidad española automatisch.
In Spanien / auf Mallorca geborene Kinder ausländischer Eltern können nach einem Jahr eingebürgert werden – sofern sich die Eltern legal im Land aufhalten.
Auch Ehepartner oder Witwer von Spaniern können die Staatsbürgerschaft bereits nach einem Jahr beantragen. Doch es gibt noch andere Wege zum spanischen Perso, dem DNI.
Unter welchen Bedingungen können deutsche Residenten die Einbürgerung beantragen?
Auch EU-Bürger, die keine der genannten Voraussetzungen erfüllen, können die Einbürgerung beantragen – sofern sie mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in Spanien gelebt haben (nacionalidad por residencia).
Wo den Antrag Stellen?
Wer die elektronische Kennung cl@ve hat, kann den Antrag online auf der Seite des spanischen Justizministeriums stellen (Infos unter https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/tramites/nacionalidad-residencia beim Punkt „Trámites online“). Wer sie nicht hat, folgt auf derselben Website den Anweisungen unter „Trámites por correo y presenciales“.
Unter „¿Dónde hacerlo?“ finden Nutzer drei Links mit Adressen und Öffnungszeiten von Behörden, bei denen sie den Antrag samt einzureichender Dokumente in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften abgeben können. Beim Klicken auf den zweiten Link (Oficinas de Registro de las Comunidades Autónomas) und den Mallorca-Umriss öffnet sich eine Karte, auf der unter anderem verschiedene Landesministerien angezeigt werden.

Auf dem mittleren Link auf den Mallorca-Umriss klicken. / mjusticia.gob.es
Welche Tests muss man ablegen?
Damit der Antrag genehmigt wird, müssen Bewerberinnen und Bewerber vorab zwei Prüfungen absolvieren. Mit dem DELE A2 weisen sie Mindest-Sprachkenntnisse in Spanisch nach. Der CCSE-Test bescheinigt Grundkenntnisse der spanischen Geschichte. Übungs-Beispiele gibt es auf der Seite pruebaccse.com/test-gratuito. Zuständig für beide Tests ist im Namen des spanischen Bildungsministeriums das Instituto Cervantes.
Wo kann ich mich auf die Tests vorbereiten und sie ablegen?
Verschiedene Sprachschulen auf Mallorca bieten Vorbereitungskurse für den Sprachtest wie auch die Examen selbst an, etwa Ele Usual Mallorca (Carrer Mateu Obrador, 7, Palma). Bei den DELE-Vorbereitungskursen gibt es aktuell einen drei Wochen lang dauernden Kurs mit zwölf Stunden für 99 Euro. Die Kurse finden montags und mittwochs statt. Wer will, kann auch einen Intensivkurs mit maximal fünf Tagen belegen und, je nach Wunsch, an zwei bis fünf Tagen kommen. Er kostet bei dem Anbieter zwischen 50 bis 1 10 Euro.
Für den Sprachtest selbst – etwa alle zwei Monate wird bei Ele Usual Mallorca einer angeboten – sind 134 Euro fällig. Es handelt sich um einen staatlich festgelegten Einheitspreis.
Für den CCSE-Test gibt es bei Ele Usual Mallorca keinen Vorbereitungskurs. „Die meisten Bewerber laden sich die App vom Instituto Cervantes herunter und gehen dort, ähnlich wie für die theoretische Führerscheinprüfung, alle um die 300 möglichen Fragen durch“, so eine Mitarbeiterin der Sprachschule. Dort kann man den Test jeweils am letzten Donnerstag eines Monats ablegen, mit Ausnahme von August und September (keine Tests). „Es werden 25 Fragen gestellt. Um zu bestehen, muss man mindestens 15 richtig beantworten“, so die Mitarbeiterin weiter. Für die 85 zu zahlenden Euro hat der Bewerber wie bei anderen Anbietern auch zwei Versuche.
Angehende Staatsbürger bekommen die Dokumente zu den bestandenen Tests dann per Mail zugeschickt. „Beim CCSE-Test dauert es circa 20 bis 25 Tage, beim DELE zwei bis drei Monate“, so die Mitarbeiterin der Sprachschule, die betont, dass man neben dem Personalausweis unbedingt einen gültigen Reisepass mitbringen muss. Auch bei der Escuela Oficial de Idiomas (EOI) in Palma kann man die Tests beispielsweise ablegen.

EU-Bürger, die die spanische Staatsbürgerschaft beantragen will, müssen einen gültigen Reisepass vorweisen. / DPA
Was kosten die Behördengänge?
Der reine Behördengang kostet 104,05 Euro. Der Betrag muss vorab bei einer Bank gezahlt werden. Das Stichwort hier ist „Modelo 790-026“. Das dazugehörige Formular kann man sich unter https://sede.mjusticia.gob.es/es/tramites/nacionalidad-espanola herunterladen.
Welche Dokumente sind nötig?
Neben dem Antragsformular (https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/tramite?k=solicitud-nacionalidad-residencia-presencial, links „Solicitud de Nacionalidad por residencia“) einzureichen oder vorzuzeigen sind der Ausweis sowie der Eintrag ins Ausländerregister, der gültige Reisepass (Original und Kopien), die (übersetzte und beglaubigte) Geburtsurkunde des Interessenten, der übersetzte und beglaubigte Auszug aus dem Strafregister des Herkunftslandes oder das Führungszeugnis und die Bescheinigungen des Cervantes-Instituts über den bestandenen CCSE- und DELE-A2-Test. Daneben muss der Bewerber, je nach Einzelfall, weitere Dokumente vorweisen (siehe auch Antragsformular, S. 7–8).
Liegt die Bestätigung vor, dass alle Dokumente angenommen wurden (concesión de la nacionalidad), kann man für den Schwur (jura) auf die spanische Verfassung, die Gesetze und die Treue zum König beim Zivilstandsamt (Registro Civil ) unter https://sede.administracionespublicas.gob.es/icpplustiej/citar?org=JUS-RC&locale=es einen Vorabtermin ausmachen. Zuletzt müssen die neuen Spanier noch ihren spanischen Personalausweis (DNI) beantragen.
Sind zwei Staatsbürgerschaften erlaubt?
Mit Erhalt der spanischen Staatsbürgerschaft wird man nicht nur automatisch ins spanische Zivilstandsregister eingetragen, sondern muss zudem (in vielen Fällen) auf seine vorherige Staatsbürgerschaft verzichten. Während Deutschland Mehrstaatlichkeit erlaubt, kann man als Deutscher in Spanien theoretisch nur eine Staatsbürgerschaft (die spanische) haben. In der Praxis halten sich nicht alle daran.
Zu den Tests und zum Antrag: https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/tramites/nacionalidad-residencia, https://sede.mjusticia.gob.es/es/tramites/nacionalidad-espanola (Modelo 790-026), https://www.mjusticia.gob.es/es/ciudadania/tramite?k=solicitud-nacionalidad-residencia-presencial
DELE A2 und CCSE-Test: examenes.cervantes.es, mallorca.eleusal.com, eoipalma.com, pruebaccse.com/test-gratuito
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