Was Sie beim Auswandern nach Mallorca in jedem Fall beachten sollten
Sie wollen auf die Insel ziehen oder sind in der Praxis schon da? Das sollten Sie lesen

Wie wäre das, mein Kind, ganz auf Mallorca aufzuwachsen? Auf dem Markt in Santanyí. / Bendgens
An den sonnigen Küsten in Spanien leben – wer möchte das nicht oder hat in den trüben Herbst- und Wintertagen nicht schon einmal darüber nachgedacht? Vor der Entscheidung, Deutschland endgültig oder auch nur vorübergehend den Rücken zu kehren, sollte einiges bedacht werden. Sie leben bereits ganz oder zeitweise auf Mallorca, haben das bisher den Behörden nicht kundgetan? Auch dann sollten Sie diese Zeilen unbedingt lesen.
Worauf Sie achten müssen:
Arbeiten in Spanien
Trotz hoher Arbeitslosigkeit von über zehn Prozent werden qualifizierte Arbeitskräfte auch in Spanien gesucht, und zwar nicht nur im Tourismussektor. Dank der Freizügigkeit in Europa ist weder eine Arbeits- noch eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Das spanische Arbeits- und Sozialrecht ist in vielen Punkten dem deutschen Recht nachgebildet, die Leistungen sind aber geringer. Sie müssen sich bei der Gemeinde anmelden und beim Ausländeramt registrieren lassen. Das gilt auch für eine selbstständige Tätigkeit. Es besteht auch für Selbstständige gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Unternehmensgründungen werden in Spanien stark subventioniert; fragen Sie bei den Beratungsstellen für Unternehmen (Punto de Atención al Emprendedor, PAE) nach und nutzen Sie das Formularsystem CIRCE. Besondere Regeln, die allerdings den Rahmen dieses Artikels sprengen würden, gelten, wenn Sie im Homeoffice für ein deutsches Unternehmen in Spanien arbeiten wollen. Nur so viel sei gesagt: Treffen Sie klare schriftliche Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber, und klären Sie versicherungs- und steuerrechtliche Fragen.
Leben als Resident in Spanien
Weit überwiegend haben sich Deutsche in Spanien erst nach ihrem Arbeitsleben niedergelassen. Über eine Million Deutsche besitzen eine Immobilie in Spanien. Nach Schätzungen dürften gut 600.000 Deutsche im Rentenalter mehr oder weniger ständig in Spanien leben.
Lebensmittelpunkt und 183-Tage-Regel
Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob Sie mit Ihrer Entscheidung für Spanien Ihre Zelte in Deutschland ganz abbrechen wollen oder ob Sie auch in Deutschland leben. Entscheidend ist dabei, wo Sie überwiegend leben – wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, wie es juristisch heißt. Der Lebensmittelpunkt liegt – vereinfacht gesagt – dann in Spanien, wenn Sie sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten. Dann gelten für Sie besondere Regeln im Erbrecht, Steuerrecht, Krankenversicherungs- und Rentenrecht, die durchaus auch ungünstig für Sie sein können.
Wer ist Resident?
Wer an den spanischen Küsten des Festlandes oder auf den Inseln eine feste Bleibe hat, wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Resident bezeichnet. Das ist aber keine juristisch eindeutige Bezeichnung, denn sie sagt nichts über den am Ende rechtlich allein entscheidenden Lebensmittelpunkt aus. Der Resident hat in der Regel von seiner Verpflichtung Gebrauch gemacht, sich bei seiner zuständigen Gemeinde anzumelden (empadronamiento) und sich spätestens nach drei Monaten ausländerpolizeilich registrieren zu lassen (Registro). Damit ist er seinen melderechtlichen Verpflichtungen vollauf nachgekommen. Im rechtlichen Sinne ist damit aber allenfalls ein erster Anschein geschaffen für den spanischen Lebensmittelpunkt – im juristischen Sinne ist der Lebensmittelpunkt erst festgelegt, wenn Sie im Jahr die 183 Tage dort verbringen.
Die Zweitwohnung in Deutschland
Sie haben auch eine Wohnung in Deutschland? Diese Wohnung gilt in Deutschland immer als Hauptwohnsitz. Trotzdem hat das für die Frage des Lebensmittelpunktes keine Bedeutung, wenn diese Wohnung nicht auch Ihr Lebensmittelpunkt ist. Schon gar nicht genügt die Adresse von Kindern oder Freunden. Es müssen ganz besondere Umstände vorliegen, wenn Sie trotz der 183 Tage im Jahr in Spanien einen deutschen Lebensmittelpunkt nachweisen können: ein Amt im Gemeinderat, Frau und Kinder in Deutschland, ein Geschäft oder Unternehmen in Deutschland etwa.
Achtung: schwerwiegende Folgen des spanischen Lebensmittelpunktes
Es soll nicht verschwiegen werden, dass der wohl größte Teil der deutschen Residenten schon die Meldung bei der Gemeinde und die Ausländerregistrierung zu vermeiden sucht. Man versucht so, „unter dem Schirm“ der Behörden als Quasi-Tourist in Spanien zu leben. Meist geht es auch eine lange Zeit gut – empfehlen möchte ich das aber keinesfalls. Abgesehen davon, dass die spanischen Gemeinden ihre staatlichen Zuweisungen nach der Zahl der registrierten Bürger erhalten, kann es gerade im Steuer- und Erbrecht ein böses Erwachen geben, wenn die Behörden eines Tages dann doch feststellen, dass der deutsche „Tourist“ oder Resident, der angeblich nur gelegentlich in Spanien weilt, in Wahrheit schon lange seinen Lebensmittelpunkt dort hat.
Dann sind Steuernachforderungen und Strafen fällig. Bedenken Sie: Die Steuerbehörden in Deutschland und Spanien gleichen inzwischen ihre Daten ab. Auch beim Erbe kann es böse Überraschungen geben: Findet bei einem Lebensmittelpunkt in Spanien spanisches Erbrecht Anwendung und wurde im Testament nicht ausdrücklich deutsches Erbrecht bestimmt, erben nur die Kinder, und dem Ehepartner steht bestenfalls ein teilweises Nießbrauchsrecht zu.
Prüfen Sie also genau, ob Sie die 183 Tage im Jahr in Spanien überschreiten – dann haben Sie im Zweifel Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien! Wollen Sie die Konsequenzen nicht, die damit verbunden sind, dokumentieren Sie Ihre Flüge nach Deutschland, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass Sie überwiegend in Deutschland leben! Die Finanzämter in Spanien sind inzwischen recht findig geworden und prüfen zum Beispiel gerne auch Ihre Strom- und Wasserrechnung, um die Dauer Ihres Aufenthalts zu ermitteln.
Bald: Spanien für immer?
Rainer Fuchs war fünf Jahre lang Sozialattaché an der deutschen Botschaft in Madrid und lange zuständiger Ministerialrat im Bundesarbeitsministerium und im EU-Sozialausschuss in Brüssel. Sein Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“ kostet 28,90 Euro und ist im Buchhandel und über Amazon.de erhältlich.
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