Leserfragen auf Mallorca: Wann und wo gibt es die neuen Benimmregeln für Palma zum Nachlesen?
Außerdem geht es in den Fragen der Woche um einen Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt und um den Termin für den Weihnachtsmarkt in Puerto Portals

Nicht alles ist erlaubt im Mallorca-Urlaub an der Playa de Palma / Foto: Archiv/González
Können Sie mir bitte eine Info geben, von wann bis wann der Weihnachtsmarkt in Portals Nous stattfindet? Wir würden gerne entsprechende Flüge buchen wollen. (Holger E., per E-Mail)
Eine Anfrage bei der Sprecherin des Hafens ergibt, dass der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr, wie zumeist üblich, am 12. Dezember startet und bis zum Dreikönigstag am 6. Januar 2026 dauert. Normalerweise stehen die Termine für die Weihnachtsmärkte auf der Insel allerdings nicht ganz so früh fest. Falls Sie sich auch für den Sunset Market im Hafen interessieren: Der steigt diesmal zwischen dem 9. Juli und dem 7. August.
Wann gibt es die neuen Benimmregeln für Palma?
Wo und wann bekommt man den neuen Bußgeldkatalog für Mallorca 2025 – auf Deutsch– zur Einsicht oder zum Download? (Michael F., per E-Mail)
Sie meinen wahrscheinlich die sogenannte ordenanza cívica von Palma, im Volksmund auch Benimmregeln genannt, in denen die Strafen für Exzesse unter anderem an der Playa de Palma zusammengefasst sind. Diese Regeln sind noch gar nicht gültig. Der Plan war, diese in einem Plenum des Stadtrates im März oder im April zu verabschieden. Danach werden die Regelungen veröffentlicht. Eine Sprecherin der Stadt erklärt, dass diese dann auch zum Download auf der Seite der Stadtverwaltung zum Abruf bereitstehen sollen. Ob es eine deutsche Version geben wird, sei bislang allerdings noch offen. Bisher war das nicht der Fall. Verfolgen Sie am besten die aktuelle Berichterstattung der MZ.
Welcher Anwalt kennt sich mit Mietrecht aus?
Wir mieten jährlich über ein Maklerbüro für sechs Monate eine Finca auf der Insel. Die Verträge waren immer auf Spanisch, und wir haben eine Monatsmiete als Provision bezahlt. In einem Artikel bei Ihnen haben wir gelesen, dass dies illegal ist. Könnten Sie uns einen Anwalt empfehlen, der – gegen Bezahlung – unsere Mietverträge prüft und uns eine Handlungsempfehlung gibt? (A. W., per E-Mail)
Nach dem neuen Mietgesetz muss die Provision tatsächlich der Vermieter zahlen. Sie könnten sich beispielsweise Hilfe holen bei der Anwältin Laura Gené, die bei Palmabogados im Carrer Bonaire, 6, in Palma arbeitet und Deutsch spricht.
Leser fragen die MZ
E-Mail: leserfragen@mallorcazeitung.es
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