Vorsicht auf Mallorca: Diese V-16-Warnleuchten sind nicht mehr zugelassen
Die spanische Verkehrsbehörde hat vier "balizas-V16" von der Liste der offiziell zugelassenen genommen

So oder so ähnlich sehen die neuen Warnleuchten aus. Doch Achtung: Nicht alle sind auch offiziell zugelassen. / Europa Press
Mittlerweile sollte sich jeder Halter eines in Spanien zugelassenen Fahrzeugs eine V-16-Warnleuchte (baliza V-16) angeschafft haben. Seit dem 1. Januar 2026 ersetzen sie auf Mallorca die bisher verwendeten Warndreiecke. Doch Achtung: Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat in letzter Minute vier Modellen ihre Zulassung entzogen:. Es sind:
- Don Feliz V16IoT, Zertifizierung: PC24020028 (Ledel Solutions / Yuyao Jiming Electronic)
- The Boutique For Your Car V16IoT, Zertifizierung: PC25020290 (Ledel Solutions / Yuyao Jiming Electronic)
- Ikrea V16IoT, Zertifizierung: PC25060006 (Ledel Solutions / Yuyao Jiming Electronic)
- Call SOS XL-HZ-001-VC, Zertifizierung: 2024060583G1 (Ditraimon S.L.)
Die genannten Modelle tauchen nun nicht mehr in der Liste mit den sehr wohl zugelassenen Leuchten (hier klicken) auf, sondern in einer separaten mit dem Titel „Marken und Modelle mit abgelaufenen Zertifikaten“.
80 bis 200 Euro Strafe
Bei den Warnleuchten handelt es sich um kleine, gelbe Blinklichter, die 360-Grad-Licht für mindestens 30 Minuten intermittierend und kontinuierlich ausstrahlen. Die Warnleuchte muss sich mit der DGT 3.0-Plattform verbinden können, die Verkehrsinformationen in Echtzeit liefert. So werden die restlichen Fahrer gewarnt, die sich dem Fahrzeug nähern.
Wer keine Warnleuchte oder nur eine nicht offiziell zugelassene dabei hat, kann schon bald mit einem Bußgeld von 80 Euro belangt werden. Allen Fahrern, die die Warnleuchten im Falle eines Unfalls oder einer Panne nicht oder nicht vorschriftsgemäß verwenden, drohen sogar 200 Euro Strafe. Zuletzt hieß es allerdings, dass die Beamten bei Verkehrskontrollen zu Beginn des neuen Jahres noch nicht reihenweise Knöllchen verteilen und Verkehrsteilnehmer stattdessen erst über die Neuerung aufklären würden.
Ob die neue Regelung auch für "Kennzeichen D"-Fahrer gilt, können Sie hier nachlesen.
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