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Bis zu fünf freie Monate: Wie der Mutter- und Vaterschaftsurlaub auf Mallorca geregelt ist

Spanien hat den Mutter- und Vaterschaftsurlaub von 17 auf 19 Wochen angehoben. Die Eltern können aber noch weitere Auszeiten mit dem Kind genießen. Ein Leitfaden

Werdende Eltern freuen sich nicht nur über den Nachwuchs, sondern auch über Extra-Urlaub.   | FOTO: HEIKO WOLFRAUM/DPA

Werdende Eltern freuen sich nicht nur über den Nachwuchs, sondern auch über Extra-Urlaub. | FOTO: HEIKO WOLFRAUM/DPA

Ralf Petzold

Ralf Petzold

„Früher war alles besser“ gilt nicht immer. Zum Beispiel beim Vaterschaftsurlaub in Spanien. Vor wenigen Jahren bekamen die frischgebackenen Papas gerade mal 13 Tage frei. Seit dem Jahreswechsel sind es nun 19 Wochen. Und das ist nur ein Teil der freien Zeit, die das Gesetz den Eltern nach der Geburt gewährt.

Unterschiede zwischen Müttern und Vätern gibt es beim Anspruch auf maternidad und paternidad keine mehr. „Im Gesetz ist neben der gebärenden Mutter explizit nur von Eltern die Rede“, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Alejandro García von der Anwaltskanzlei Bufete Antonio Font. „Das wird nicht genauer erklärt. Es kann der neue Lebenspartner der Mutter sein, eine Lebensgefährtin oder auch Adoptiveltern.“ Denn auch für Adoptiv- sowie Pflegekinder gilt der Anspruch auf den Urlaub.

Einige Fristen müssen die Mütter und Väter aber beachten. Die ersten sechs Wochen nach der Geburt oder Adoption sind in Spanien obligatorisch. „Der Zeitraum ist dafür gedacht, dass sich der Körper der Mutter erholt“, sagt García. Dieser Zeitraum gilt auch für Väter.

Flexible Wochen und neue Regeln ab 2026

Binnen des ersten Jahres nach der Geburt müssen elf weitere Woche genommen werden. Hier gibt es jedoch Spielraum. Die Zeit könnte auch noch während der Schwangerschaft genossen werden. „Das ist mir allerdings noch nie untergekommen. Wenn es einer Schwangeren schlecht geht, ist eher eine Krankschreibung üblich“, sagt der Anwalt.

Seit 2026 neu hinzugekommen sind zwei weitere Wochen, die bis zum achten Geburtstag des Kindes genommen werden können. „Manch einer nimmt sie direkt nach der Geburt, andere sparen sie sich auf“, sagt García. Allgemein hätten die Mütter und Väter bei dem Thema absolute Freiheit. „Der Arbeitgeber darf keine Einsprüche erheben, wenn der Urlaub beantragt wird. Natürlich ist es aber für das Arbeitsverhältnis besser, wenn man sich mit dem Chef abspricht.“

Kurioserweise existiert in Spanien keinerlei Pflicht für den Arbeitnehmer, eine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Man könnte also von einem Tag auf den anderen den Vater- oder Mutterschaftsurlaub antreten. Eine gesunde Beziehung zum Chef sieht aber anders aus.

Sonderfälle und zusätzliche Auszeiten

Die zugestandenen Auszeiten sind nicht auf den Partner übertragbar. Alleinerziehende Eltern bekommen 13 zusätzliche Wochen. Zudem gibt es bei Mehrfachgeburten eine weitere Woche Urlaub pro Kind. Das Gleiche gilt im Fall eines Babys mit Behinderung. Bei einer Frühgeburt sind weitere 13 Wochen Auszeit möglich. Sie richten sich nach der Zeit, die die Eltern im Krankenhaus verbringen müssen.

Auch ohne Fläschchen

Noch komplexer wird es bei der Stillperiode. Die lactancia können auch Männer nehmen. Hier bestehen nun drei Möglichkeiten: Der Arbeitnehmer kann nach Wiedereintritt in die Firma – frühestens nach den obligatorischen sechs Wochen – eine Stunde während des Arbeitstages freinehmen. Das lässt sich auch in zwei halbe Stunden aufteilen. Diese freie Zeit muss sich aber in der Mitte des Arbeitstages befinden. Wer später anfangen oder eher aufhören möchte, entscheidet sich für die zweite Option. In dem Fall sinkt die freie Zeit aber auf eine halbe Stunde pro Tag.

Stillperiode, Fristen und Urlaubsplanung

Die wohl beliebteste Alternative ist, diese Stunden anzusammeln und als komplette Tage freizunehmen. In den meisten Tarifverträgen ist dafür eine Anzahl an freien Tagen vorgesehen, meist sind es knapp drei Wochen.

Aufgepasst: Die lactancia kann nur bis neun Monate nach Geburt genommen werden. Theoretisch können Mütter und Väter diesen Zeitraum auf zwölf Monate erweitern. Das geht dann aber mit einer Gehaltsreduktion einher. Clever ist es, die Stillperiode zuerst zu nehmen. Denn für den Vater- oder Mutterschaftsurlaub hat man noch etwas mehr Zeit.

Und der normale Urlaub?

Der Vaterschaftsurlaub ist schon ein ordentlicher Batzen. Nun kann es sein, dass der Arbeitnehmer dadurch nicht in den Genuss des normalen Jahresurlaubs kommen kann. „Meistens erstellt ein Unternehmen im Januar einen Urlaubskalender“, sagt García. „Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer möchte im Dezember freihaben, bekommt aber plötzlich ein Kind.“ Der „normale“ Urlaubsplan ist dann hinfällig. „Die freien Tage verfallen aber nicht. Sobald man wieder arbeitet, kann man mit dem Chef einen neuen Termin für den Urlaub aushandeln.“

Anspruch, Zahlung und Antragstellung

Auch Arbeitslose haben Anspruch auf maternidad und paternidad. Den schwarzen Peter ziehen Arbeitnehmer, die vor der Geburt aus freien Stücken gekündigt haben und somit kein Arbeitslosengeld beantragen dürfen. Das Geld während des Mutterschaftsurlaubs zahlt das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS). „Es ist eine Sozialleistung, die das Gehalt oder das Arbeitslosengeld ersetzt. Wenn kein Betrag zum Ersetzen da ist, kann nichts ausgezahlt werden“, sagt García.

Während der freien Zeit bekommen die Mamas und Papas sogar mehr Geld überwiesen. Das INSS zahlt den kompletten Betrag der Bemessungsgrundlage (base reguladora), die der Arbeitnehmer im Monat vor der Geburt bekam. Davon geht während des Babyurlaubs aber keine Einkommensteuer ab. Arbeitslose bekommen normalerweise nur 70 Prozent der Bemessungsgrundlage ausgezahlt, während der Auszeit dann aber 100 Prozent.

Selbstständige müssen wenige andere Dinge beachten. Voraussetzung ist dann aber, dass die Arbeit wirklich ruht und man nicht trotz der gewährten Zeit mit dem Kind weiterhin arbeitet. „Autónomos können dann höchstens andere Leute anstellen, die ihren Laden weiter führen“, sagt García.

Schritt für Schritt durch den Papierkram

„Für die Beantragung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs ist der Arbeitnehmer selbst zuständig“, sagt García. „Keine Sorge, der Antrag kann ohne Hilfe online gestellt werden.“ Werden die 19 Wochen gestückelt, was in der Regel der Fall ist, muss vor jeder Auszeit eine neue solicitud eingereicht werden. Das geht jeweils frühestens 15 Tage vorher.

Los geht der Antrag auf der Website der Seguridad Social (sede.seg-social.gob.es). Auf den Reiter „Ciudadanos“ klicken, dann „Familia“ und auf der nächsten Seite „Nacimiento y Cuidado de Menor“. Danach geht es mit einem Fragebogen weiter: Für wen füllt man den Antrag aus? Ist die elektronische Kennung cl@ve vorhanden? Geburt oder Adoption? Mehr als ein Kind? Alleinerziehend? Kinderreiche Familie? Eltern mit Behinderung? Nach der Eingabe der cl@ve oder einer anderen Zertifizierung geht es zur Angabe des Geburtsdatums und des Beginns der gewünschten Urlaubszeit. Der Arbeitgeber muss die Gehaltsabrechnungen melden. Dann spuckt der Computer aus, wie viel Geld die Eltern von der Seguridad Social erhalten. Anschließend können der Antrag eingereicht und das Windelnwechseln geübt werden.

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