Leben auf Mallorca: Das sind die Unterschiede zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe
Auf Mallorca können sich Paare (auch rein deutsche) zu einer „pareja de hecho formalizada“ zusammenschließen. Für wen das Modell infrage kommt, was es bringt und wo man den Antrag stellt

Wer vorhat, auch zukünftig Hand in Hand durchs Leben zu gehen, kann sich durch die „pareja de hecho formalizada“ absichern. | FOTO: TOBIAS HASE/DPA
Es muss nicht immer gleich heiraten sein: Residenten, die ihre Partnerschaft verbindlicher machen wollen, haben auf Mallorca mehr Möglichkeiten, als mit ihrem Partner auf konventionellem Weg eine Ehe (matrimonio) einzugehen. Es gibt noch zwei weitere Arten des Zusammenlebens: eine eingetragene, eheähnliche Lebensgemeinschaft (pareja de hecho formalizada/pareja estable formalizada) und eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft (pareja de hecho sin formalizar). „In letzterem Fall leben die Personen zusammen, sind aber in keinem öffentlichen Register als Paar eingetragen“, so die auf Familienrecht spezialisierte Anwältin María Dolores Lozano.
Allen, die nicht heiraten möchten, aber eine Regulierung ihrer Partnerschaft wünschen und sich vor allem im Fall einer Trennung auf bestimmte Rechte berufen möchten, empfiehlt Lozano, eine pareja de hecho formalizada zu beantragen. Dies ist seit einigen Jahren auch möglich, wenn beide ausländische Staatsangehörige sind.
Ein spanienweit einheitlich geltendes Gesetz für die parejas de hecho formalizadas gebe es nicht. Vielmehr lege jede Comunidad Autónoma die Bedingungen und Verpflichtungen selbst fest. Für Insulaner bildet hierzulande weiterhin das Gesetz Ley 18/2001 vom 19. Dezember die Grundlage.
Einige Unterschiede zur Ehe
Die Rechte und Pflichten, die die Mitglieder einer pareja de hecho formalizada im Unterschied zu denen eines Ehepaares haben, sind komplex und hängen sehr von der Situation jedes einzelnen Paares ab, zum Beispiel davon, ob es gemeinsame Kinder hat, beide Partner berufstätig sind oder ob es gemeinsamen Immobilienbesitz gibt. Als Faustregel gilt aber, dass Eheleute im Fall einer Scheidung grundsätzlich mehr Rechte haben als Mitglieder der pareja de hecho formalizada. „Auch steuerlich haben Eheleute deutlich mehr Vorteile. Partner einer eingetragenen Partnerschaft etwa können keine gemeinsame Steuererklärung machen. Zudem muss im Todesfall die überlebende Person bei der Annahme des Erbes seines Partners Steuern zahlen. Bei Eheleuten ist das nicht der Fall“, so Lozano, die ihren Kunden immer empfiehlt, besser zu heiraten. Auch für den Bezug der Witwenrente müsste der Überlebende der pareja de hecho formalizada im Gegensatz zu dem einer Ehe erst einmal nachweisen, dass die Partnerschaft seit mindestens zwei Jahren im registro eingeschrieben ist und beide Partner zuletzt seit mindestens fünf Jahren zusammenlebten.
Zudem: Während Ehepartner sich problemlos für eine Gütertrennung, Errungenschafts- oder Zugewinngemeinschaft entscheiden können, müssen die Mitglieder der pareja de hecho formalizada alle Details des Güterstands einzeln besprechen und von einem Notar festhalten lassen. Tun sie dies nicht, ist jedes der Mitglieder verpflichtet, anteilig je nach Einkommen für den Lebensunterhalt der Familie aufzukommen. Dabei wird auch die Arbeit als Hausfrau oder -mann bedacht. Was das Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder bei einer Trennung betrifft, gelten für Eheleute und die Mitglieder der pareja de hecho formalizada dieselben Bestimmungen.

Manchmal macht Liebe blind: Mit der "pareja de hecho formalizada" ist man zumindest etwas abgesichert. / DPA
Die Voraussetzungen
Damit sich ein Paar als pareja de hecho formalizada eintragen lassen kann, müssen beide Personen volljährig oder sogenannte emanzipierte Minderjährige (menores emancipados) sein. Hinter letzteren stecken Jugendliche ab 16 Jahren, die nach einem entsprechenden Antrag wie Erwachsene behandelt werden. Beide Antragsteller dürfen zudem nicht miteinander blutsverwandt (bis zum dritten Verwandtschaftsgrad) oder per Adoption miteinander verbunden sein. Zudem müssen sie alleinstehend, geschieden oder verwitwet sein. Auch eine pareja de hecho formalizada mit einer Person, die bereits mit einer anderen als solche eingetragen ist, ist nicht möglich. Darüber hinaus müssen die Antragsteller nicht nur beide ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf den Balearen haben, sondern zum Zeitpunkt der Antragsstellung auch nachweisen können, dass sie schon seit mindestens einem Jahr (ununterbrochen) als Paar zusammen in einer Wohnung hier leben.
Die notwendigen Dokumente
Der gängigste Weg ist dann, sich im registro de parejas estables der Balearen einzuschreiben. (Alternativ kann man sich auch an einen Notar wenden. Achtung: In diesem Fall gelten die Bestimmungen des allgemeinen Zivilrechts des spanischen Staates und nicht die der für die Balearen gültigen Ley 18/2001 vom 19. Dezember.) Bleiben wir beim geläufigeren ersten Fall: Wer auf dieser Website ganz unten bei trámites auf den Pfeil neben Trámite de inscripción en el registro de parejas estables klickt, gelangt auch zu den notwendigen Dokumenten. Hier muss insbesondere die Solicitud de inscripción heruntergeladen und ausgefüllt werden. Im Fall von zwei Deutschen bitte das Feld Sin requisito de vecindad civil balear ankreuzen.
Auch das modelo DUI-046 muss im Vorfeld ausgefüllt und bezahlt werden. Am einfachsten kann die Summe von 21,56 Euro unter diesem Link beglichen werden. Anschließend bitte den Beleg drucken. Wer das certificado digital, die DNI electrónico oder die cl@ve permanente hat, kann den Behördengang per Klick auf „Acceso al trámite telematico“ online erledigen. Alle anderen können alle notwendigen Dokumente (auch Kopien der Ausweisdokumente sowie eventuelle Nachweise, dass Antragsteller verwitwet oder geschieden sind) an einer der in der Karte (externer Link) aufgelisteten Stellen persönlich einreichen. Bei einigen (blaues Icon) macht man besser einen Termin aus.
Die Unterlagen landen dann in der Dirección General de Familias, Infancia, Juventud, Diversidad e Igualdad in Palma, wo die Antragsteller auch den Bearbeitungsstatus erfragen können. Der kostengünstigste Weg ist im Anschluss, die Erklärung der pareja de hecho formalizada mit Vorabtermin dort direkt (kostenlos) statt beim Notar (kostenpflichtig) zu unterschreiben. Dort liest der Sachbearbeiter dann noch einmal die Rechte und Pflichten der Mitglieder der pareja de hecho formalizada vor, und beide Antragsteller müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie die eingetragene Partnerschaft freiwillig eingehen.
Die Auflösung
Falls es mit dem Partner doch nicht wie geplant läuft: Im Vergleich zu einer Ehe, die erst ab drei Monaten nach der Schließung wieder aufgelöst werden kann (das „Trennungsjahr“ wie in Deutschland gibt es hierzulande nicht), gibt es bei der pareja de hecho keine „Mindestdauer“. Gelöst werden kann die Lebenspartnerschaft entweder nach beidseitigem Einverständnis oder wenn einer der Partner die Absicht gegenüber dem anderen klar ausdrückt, das Paar schon seit über einem Jahr bewusst getrennt lebt, einer der Partner heiratet oder verstirbt. In diesen Fällen bitte das Registro Civil informieren.
Links und Adressen:
Rechtsgrundlage: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2002-917
Registro de parejas estables: https://www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/6958
Bezahlen: https://www.atib.es/TA/Modelos/Modelo.aspx?m=046&idConcepto=6024
Karte: https://www.caib.es/sites/atenciociutadania/es/l/oficinas/?mcont=18436
Dirección General de Familias, Infancia, Juventud, Diversidad e Igualdad: C/. Sant Joan de la Salle, 4b, Palma, Tel.: 971-17 71 55
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