Strandfotos auf Mallorca knipsen: Was Sie beachten müssen, damit es kein Bußgeld hagelt oder Sie gar ins Gefängnis kommen
Mal eben am Strand ein paar Fotos machen, auf denen andere, leicht oder gar nicht bekleidete Badegäste prominent zu sehen sind, ist ohne ihre Einwilligung verboten. Vor allem im Fall von Kindern begeht man schnell eine Straftat. Was erlaubt ist und was nicht

Drei Kinder fotografieren sich am Strand. Nicht immer aber geht es dort so unschuldig zu. / Nele Bendgens
Sonntagabend (28.6.) an der Platja de Son Maties (Calvià). Die Sonne knallt. Die teils ohne Badekleidung im Sand spielenden Kinder stört das nicht. Drei Väter – die Mütter sitzen zusammen und plaudern – beobachten einen älteren Mann. Mit einer professionellen Kamera und einem Teleobjektiv, über das er ein Handtuch gelegt hat, hält er offenbar auf die Kinder. Die Männer gehen zu ihm, fordern ihn auf, ihnen die Fotos zu zeigen. Der Mann zeigt nur eines. Eine Diskussion entbrennt. Wenige Minuten später stellen auch zwei Beamte der Ortspolizei den Fotografen zur Rede.
Der Strand ist als Ort zum Fotografieren ein hochsensibles Gebiet. Wir klären mit der Ortspolizei von Palma, was man (nicht) darf.
Was darf man am Strand Fotografieren, was nicht?
Die Strände auf Mallorca gehören zum öffentlichen Raum. „Das bedeutet, dass das Aufnehmen von allgemeinen Fotos (Landschaften, das Meer, das Panorama eines Strandes) erlaubt ist, auch wenn Personen nebensächlich oder zufällig im Bildausschnitt erscheinen“, sagt ein Sprecher der Ortspolizei. Dennoch gibt es Grenzen. Die bestimmt hierzulande die Ley Orgánica 1/1982 zum Schutz des Rechts auf Ehre, Privatsphäre und das eigene Bild sowie die europäische Datenschutzverordnung.
Egal ob es sich um einen Erwachsenen oder einen Minderjährigen handelt: Man darf niemanden ohne seine ausdrückliche Zustimmung direkt oder auf aufdringliche Weise fotografieren, etwa indem man ihn heranzoomt.
Auch darf man keine Fotos am Strand aufnehmen, die die Privatsphäre von Personen verletzen (sie zum Beispiel beim Umziehen oder in schambehafteten Posen zeigen). „Das ist illegal und kann ein Straftatbestand der Aufdeckung und Offenlegung von Geheimnissen sein“, so der Polizeisprecher.
l Erst recht darf man nicht diese Fotos einer eindeutig zu erkennenden Person ohne ihre Einwilligung beispielsweise in den sozialen Netzwerken veröffentlichen. Das sei ein schweres Vergehen gegen die Datenschutzverordnung.
Minderjährige stehen unter besonderem Schutz. „Das Fotografieren fremder Kinder ist strengstens verboten und löst sofort polizeiliche und gerichtliche Maßnahmen aus, wenn sie im Zentrum stehen“, sagt der Sprecher.
Was sollten Erwachsene tun, die fotografiert wurden?
Palmas Ortspolizei rät zunächst dazu, friedlich das Gespräch zum Fotografen zu suchen und ihn um Erklärung zu bitten. „Man sollte deutlich sagen, dass man nicht fotografiert werden möchte. Außerdem sollte man die Person dazu auffordern, die Bilder vor einem nachweislich zu löschen.“
Gewalt sollte man dabei keine anwenden. „Niemals versuchen, der Person die Kamera oder das Handy mit Gewalt wegzunehmen! Sonst wird man vom Opfer zum Täter und könnte sich der Nötigung oder des Diebstahls mit Gewaltanwendung schuldig machen“, sagt der Polizeisprecher.
Weigere sich die Person, werde aggressiv oder mache weiter, sollten sofort die 092 (Ortspolizei) oder die 091 (Nationalpolizei) informiert werden. „Bleiben Sie zudem in der Nähe, merken Sie sich das Aussehen des Täters und beobachten Sie, in welche Richtung er sich bewegt“, rät die Ortspolizei.
Und wenn Kinder betroffen sind?
Dann sollte man baldmöglichst handeln, dabei aber ebenfalls Ruhe bewahren. „Machen Sie dem Täter keine Szene! Sonst könnte sich Ihr Kind erschrecken. Bleiben Sie aber standhaft! Sagen Sie der Person laut, um die Aufmerksamkeit anderer Badegäste zu erregen, dass sie aufhören soll, Ihre Kinder zu fotografieren!“, sagt der Polizeisprecher.
Das weitere Vorgehen ähnele dem im Falle von zu betroffenen Erwachsenen. „Flieht der Verdächtige oder verhält sich seltsam (versucht zum Beispiel, die Kamera zu verstecken), sollte man sofort die Polizei rufen. Dann eine möglichst genaue Beschreibung des Täters (etwa seiner Kleidung) abgeben. Auch Rettungsschwimmer in der Nähe könne man um Hilfe bitten, damit sie die Person im Blick behalten oder selbst über Funk die Behörden alarmieren, merkt der Polizeisprecher an.
Wie kann man vorbeugen?
Damit die eigenen Kinder nicht unerlaubt fotografiert werden, empfiehlt der Polizeisprecher, sie stets im Sichtfeld zu haben, insbesondere in Ufernähe oder in belebten Bereichen. Auch solle man sich gut überlegen, welche Aufnahmen man selbst von seinen Kindern hochlädt. Nicht selten würden Eltern Fotos oder Videos von ihren unverpixelten Kindern in Badekleidung in den sozialen Netzwerken posten. „Diese Bilder können von jedem heruntergeladen werden. Profile sollten immer privat sein“, mahnt der Polizeisprecher. Auch die Umgebung sollte man stets gut im Blick behalten. „Wenn Badegäste jemanden sehen, der vollständig bekleidet ist, eine Mütze sowie eine Sonnenbrille trägt und zudem ein Handy oder eine Spiegelreflexkamera in der Hand hält, die eindeutig auf spielende Kinder gerichtet ist, sollten Sie misstrauisch sein und die Behörden benachrichtigen!“

Eltern sollten ihre am Strand spielenden Kinder stets im Blick haben. / DPA
Wie geht die Polizei vor, und wie fallen die Strafen aus?
Normalerweise sind es zunächst Beamte der Ortspolizei, die als Erste eintreffen, oder auch ihre Kollegen der Nationalpolizei. Der Verdächtige muss sich ihnen gegenüber dann ausweisen. Zudem notieren die Beamten die Daten der Anzeigeerstatter und Zeugen. „Die Beamten können den Verdächtigen bitten, ihnen die Bilder zu zeigen, um zu überprüfen, ob sich darunter Minderjährige oder intime Fotos befinden.
„Die Polizei darf aber niemanden ohne richterlichen Beschluss zwingen, sein Handy zu entsperren oder die Kamera einzuschalten“, betont der Sprecher. Nur wenn „eindeutige und offensichtliche Anzeichen für die Begehung einer Straftat vorliegen (etwa Kinderpornografie oder Belästigung)“, sei dies möglich. Finden die Beamten tatsächlich eindeutige Fotos von Minderjährigen oder von Erwachsenen in intimen Posen, beschlagnahmen sie die Kamera oder das Handy vorsorglich. Je nach Schwere des Falls könne die Person auch sofort festgenommen werden.
Liegt „nur“ ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (Fotografieren von Personen gegen deren Willen) vor, erstellen die Beamten ein Protokoll, das an die spanische Datenschutzbehörde weitergeleitet wird. Die Bußgelder liegen dann zwischen 1.000 und mehreren Tausend Euro.
In manchen Fällen, vor allem wenn eine Straftat vorliegt, übernimmt die Nationalpolizei oder Guardia Civil den weiteren Verlauf, je nach Zuständigkeitsbereich des Strandes. Erfolgt noch am Strand selbst die Festnahme, bringt die Ortspolizei den Täter zu den Dienststellen der Nationalpolizei, wo sich Spezialeinheiten (wie die Einheit für Familien- und Frauenangelegenheiten) der Ermittlungen annehmen. Den Tätern drohen Freiheitsstrafen von eins bis vier Jahren (intime Aufnahmen von Erwachsenen) oder drei bis acht Jahren (Bilder zeigen Minderjährige in sexueller oder exhibitionistischer Weise). In letzteren Fällen können die Täter zudem von allen Berufen ausgeschlossen werden, die den Kontakt mit Minderjährigen beinhalten.
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