KI im Job auf Mallorca: Diese Regeln gelten für Unternehmen und Mitarbeiter
Nicht alle EU-Vorgaben werden von Spanien rasch umgesetzt. Doch in Sachen KI besteht ab 2. August für Unternehmer ein klarer Rahmen. Eine Aufsichtsbehörde ist bereits aktiv

Für kleinere Unternehmer sind die Vorgaben nicht besonders streng. So muss der Firma bekannt sein, welche KI-Werkzeuge im Haus genutzt werden. / MATTHIAS BEIN/DPA
Patrick Rayermann
Wer auf Mallorca ein Unternehmen führt, hat in den letzten zwei Jahren fast sicher irgendwo künstliche Intelligenz eingebaut – oft, ohne es groß zu merken. Der Chatbot auf der Website, der Anfragen deutscher Kunden beantwortet. Das Tool, das Immobilien-Exposés in drei Sprachen schreibt. Die Software, die Zimmerpreise je nach Nachfrage anpasst. Alles praktisch, alles längst Alltag.
Spanien ist vorgeprescht
Seit dem 2. August ist dieser Alltag reguliert. Der EU AI Act, das europäische KI-Gesetz, ist nun in seinen wesentlichen Teilen anwendbar. Und anders als in Deutschland, wo noch über Zuständigkeiten diskutiert wird, hat Spanien Tatsachen geschaffen: Als erstes EU-Land hat es den AI Act in ein eigenes Gesetz überführt, und mit der AESIA sitzt in A Coruña eine Aufsichtsbehörde, die bereits erste Verfahren eingeleitet hat. Für Unternehmen mit Sitz auf den Balearen ist sie zuständig – auch wenn die Kundschaft überwiegend deutsch ist.
KI darf nicht verdeckt agieren
Muss man jetzt in Panik verfallen? Nein. Der größte Teil des Gesetzes betrifft Hersteller großer KI-Systeme, nicht den Betrieb auf der Insel. Aber ein kleiner Teil betrifft fast jeden – und der ist überschaubar, wenn man ihn kennt. Drei Dinge sollte jedes Unternehmen beantworten können: Erstens, welche KI-Werkzeuge im Haus überhaupt im Einsatz sind – einschließlich derer, die Mitarbeiter auf eigene Faust nutzen. Zweitens, welche Daten dort hineinfließen, gerade bei Kundendaten. Drittens, wo Kunden mit einer KI interagieren, ohne es zu wissen – denn genau dafür gilt seit August eine Transparenzpflicht: Wer mit einer Maschine chattet, muss das erkennen können.

Künstliche Intelligenz kann die Abläufe in Hotels vereinfachen, etwa an der Rezeption oder bei der Meldung von Mängeln (re.). / KI-GENERIERTES FOTO/CHATGPT
Klare interne Regelung
Dazu kommt eine Pflicht, die viele überrascht: Wer KI im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die eigenen Leute kompetent damit umgehen – die sogenannte KI-Kompetenzpflicht gilt schon seit Februar 2025. Das heißt nicht Hochschulkurs, sondern: eine klare interne Regel, was erlaubt ist und was nicht, und eine kurze Schulung, die das erklärt.
Hochrisiko-KI in Warteschleife
Die gute Nachricht: Die gefürchteten Pflichten für sogenannte Hochrisiko-KI – etwa Systeme, die Bewerber vorsortieren oder Bonität bewerten – wurden europaweit auf Ende 2027 verschoben. Wer solche Werkzeuge nutzt, hat also Zeit, sich vorzubereiten. Aber genau das ist der Punkt: Zeit ist nur dann ein Vorteil, wenn man weiß, was auf einen zukommt. Ein einfaches KI-Inventar – eine Liste, welche Werkzeuge mit welchen Daten laufen – kostet einen Nachmittag und beantwortet die Frage der Aufsicht, bevor sie gestellt wird.
Am Ende eine Vertrauensfrage
Und es geht am Ende um mehr als Paragrafen. Die deutsche Kundschaft auf der Insel ist anspruchsvoll und vertrauensbewusst. Wer erklären kann, wie er KI einsetzt – und wo bewusst nicht –, macht aus einer Compliance-Übung ein Verkaufsargument. Vertrauen war auf Mallorca schon immer die härteste Währung. Am KI-Zeitalter ändert das nichts. Es macht den Umstand nur sichtbarer.
Über den Autor: Patrick Rayermann berät mit Patrick Rayermann Consulting (Marke Trust OS) deutsche Unternehmen zu Informationssicherheit, Datenschutz und KI-Governance – in Deutschland und auf Mallorca.
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