Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Leserfragen: Wo kann ich meinen kaputten PC reparieren lassen?

Außerdem geht es in den Fragen der Woche um eine mögliche Rückerstattung einer Gebühr des Katasteramtes für die Ferienvermietung

Was, wenn der PC nicht mehr das macht, was er soll?

Was, wenn der PC nicht mehr das macht, was er soll? / J. CEBOLLADA/EFE

Folgen Sie uns bereits?Marken Sie uns als bevorzugte Medien
Hinzufügen zu Google
Johannes Krayer

Johannes Krayer

Als langjährige Leserin Ihrer Printausgabe bitte ich Sie um Ihre Hilfe. Mein PC macht größere Schwierigkeiten. Könnten Sie mir bitte einen seriösen IT-Fachmann oder eine Firma nennen, um dem Problem auf den Grund zu gehen und es abzustellen. (Ilse G., per E-Mail)

Leider haben wir selbst keine Erfahrung mit Fachleuten oder Geschäften in diesem Bereich. Aber im Internet finden sich in Palma mehrere Läden, die sehr gute Bewertungen der Kunden haben. Zum einen wäre da „Dani-PC Soluciones a domicilio“, der laut seiner Bezeichnung auch Hausbesuche macht. Erreichbar ist der Laden im Carrer del Marquès de la Fontsanta, 50, in Palma unter der Nummer 641-89 35 1 1. Ebenfalls sehr gut bewertet ist der Laden Informática-Tecnogaming Mallorca im Carrer d’Antoni Gaudí, 58, in Palma, der unter der Nummer 687-70 30 93 erreichbar ist.

Die Sache mit der Ferienvermietung

Haben Sie eine Information darüber, ob es möglich ist, die Gebühr, die für die Beantragung/Bearbeitung der Registernummer vom Katasteramt (staatliches Einheitsregister), welche 2025 eingeführt wurde und nun vom Tribunal Supremo nach einer Klage wieder zurückgenommen wurde, zurückzufordern? Beziehungsweise hat es überhaupt einen Sinn, sich damit zu beschäftigen? Wir haben zum Glück nur 32 Euro bezahlt und nicht die von der Gestoría angebotene Leistung für 350 Euro in Anspruch genommen. Dafür sind wir jedoch zweimal extra nach Felanitx gefahren und wurden dort nicht sehr freundlich behandelt, was mich nun doppelt ärgert. (Susi D., per E-Mail)

Der Rechtsanwalt Dominic Porta von Porta & Associates schreibt dazu auf seiner Website: „Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die aufgrund der aufgehobenen Regelungen gezahlten Gebühren zurückzufordern. Da das Gericht die gesetzliche Grundlage für das Register für nichtig erklärt hat, können Betroffene prüfen lassen, ob ihnen die Rückerstattung zusteht.“ Er rät betroffenen Eigentümern und Vermietern, sämtliche Unterlagen, Zahlungsnachweise und Belege über entstandene Kosten oder Einnahmeausfälle aufzubewahren. Weitere Informationen: anwaltmallorca.eu

Leser fragen die MZ

E-Mail: leserfragen@mallorcazeitung.es

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents