Von Konstantin Kaysers

Die jüngsten Ereignisse im Zuge der Subprime-Krise (US-Kreditkrise) haben die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Hypothekarkredits deutlich gemacht und die Frage aufgeworfen, wie man den Finanzmarktturbulenzen am besten entgegentritt. Bereits Ende 2007 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Liberalisierung der EU-Hypothekarkreditmärkte veröffentlicht und ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das für mehr Effizienz und Wettbewerb sorgen soll. Ziel ist es, Verbrauchern, Hypothekarkreditgebern und Anlegern mit Verbesserungen bei der grenzübergreifenden Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten, dem Produktangebot, der Verbraucherinformation und der Kundenmobilität entgegenzukommen.

Mit ihrem Vorstoß reagiert die Kommission auf Forderungen, Verbraucher sollten EU-weit das für sie am besten geeignete Produkt auswählen können. Faktoren, die das Hypothekarkreditgeschäft in einem anderen Mitgliedstaat verhindern oder erheblich verteuern, sind in erster Linie unflexible Finanzierungsinstrumente, fehlende Produkttransparenz und eingeschränkter Zugang der Verbraucher. Schätzungen zufolge könnte die Beseitigung dieser Hemmnisse bei einem Hypothekarkredit von 100.000 Euro eine jährliche Zinsersparnis von immerhin 470 Euro bringen.

Interessant zu beobachten ist die Rechtsentwicklung in Spanien, das fast zeitgleich mit der Veröffentlichung des Weißbuches eine Reform des Hypothekenrechts mit dem Gesetz 41/2007 (Ley 14/2007) angestoßen hat. Hier finden sich flexiblere Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung und zur Refinanzierung über Hypothekenpfandbriefe (cédulas hipotecarias). So sollen nun die möglichen Deckungswerte für eine Deckungskongruenz ausgeweitet und ein Deckungsregister für Darlehen geführt werden, die als Garantie für ausgegebene Pfandbriefe bestimmt sind, womit der spanische Gesetzgeber sich den deutschen Bestimmungen im PfandBG annähert.

Ob die spanischen Vorschriften bald vom europäischen Gesetzgeber weiter ausgebaut oder überholt werden, bleibt abzuwarten, denn noch ist offen, welches Instrumentarium anzuwenden ist, um die Probleme EU-weit zu lösen. Zur Auswahl stehen nicht-legislative Lösungen oder Rechtsmaßnahmen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, auf die Selbstregulierung der Branche zu setzen. Dafür haben sich Interessenverbände ausgesprochen, die nur eine von den Marktkräften getriebene Integration für sinnvoll halten. Jedenfalls weist die spanische Reform schon den richtigen Weg hin zu einem flexibler und transparenter ausgestalteten Binnenmarkt für Hypothekarkredite.

Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Reichmann, die in Frankfurt/Main und in Palma Büros hat.

Tel.: 971-21 41 37.