Der Registereintrag in Spanien wird nicht nur beim Immobilienverkauf benötigt, weit gefehlt: Der Grundbucheintrag stellt eine notwendige Ausgangsinformation für alle Rechtsangelegenheiten mit Immobilienbezug dar. Etwa wenn die Grundstücksgröße herausgefunden werden soll, die Namen der Nachbarn, die Belastung mit Hypotheken oder die aktive Nutzung zur Darlehensabsicherung ansteht.

Im Vorfeld von Titelvollstreckungen ist ebenso nach Grundbuchauszügen zu fahnden wie bei der Suche nach weiterem Nachlassvermögen in Spanien. So spielt der spanische Grundbuchauszug praktisch auch bei jedem Erbfall mit Spanienbezug eine zentrale Rolle.

Zunächst wird meist eine nota simple oder ein einfacher Grundbuchauszug beantragt. Ist sodann auch die Immobiliengeschichte von Interesse, bedarf es einer erweiterten Grundbuchinformation per certificación literal mit Grundbuchblattkopie inklusive allen Eintragungen des historischen Grundbuchauszuges.

Ein erfahrener Immobilienrechtler in Spanien entnimmt dieser Informationsquelle viel mehr an Information, als dies auf den ersten Blick erscheint. So weisen Fristen steuerlicher Haftung auf zunächst nicht erwähnte Eintragungsvorgänge und Eintragungsdaten hin. Auch sind dem Experten Sicherheit und rechtliche Relevanz bestimmter Inhalte vertraut.

Die angegebene Grundstücksgröße muss durchaus nicht mit der tatsächlichen übereinstimmen. Auch hat das spanische Grundbuch insoweit keinen Beweiswert. Die Hinweise auf Nachbarn können Rechtssituationen längst vergangener Zeiten widerspiegeln. Und sie sind oft ein nützlicher Hinweis zur Erkundung der aktuellen Nachbarn, bedeutsam etwa wenn Grundstücksflächen zum Erreichen der notwendigen Grundfläche für eine Bebauung von einem Nachbarn hinzuerworben werden müssen. Angegebene Hypothekendarlehenslasten können längst getilgt sein, obwohl sie im Grundbuch stehen. Eingetragene Pfändungen, embargos, können darauf hindeuten, dass der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Oftmals ist übrigens der Eigentümerfamilie selbst unklar, wer überhaupt als Eigentümer im spanischen Grundbuch eingetragen ist. Beide Ehegatten? Und auch die Kinder? Eine notwendige Ausgangsinformation für jede Rechtsnachfolgeregelung, aber auch bei Absicherung gegen potenzielle Gläubigerzugriffe oder zur Verkaufsvorbereitung.

Während einfache Auszüge aus dem Eigentumsregister innerhalb von zwei Tagen beschaffbar sind, muss man bei historischen Auszügen mit circa zwei Wochen rechnen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Abogado inscrito in Manacor, Tel.: 971-55 93 77,

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