Ein Kollege veröffentlichte vor einigen Wochen in einer mallorquinischen Zeitung, dass für die Beantragung einer Genehmigung für touristische Vermietung die Messlatte nicht allzu hoch liege und dass es empfehlenswert sei, sich bezüglich eines solchen Antrages an einen Experten zu wenden. Gleichzeitig schrieb er, dass bei einer illegalen Vermietung, also ohne Genehmigung, drakonische Strafen drohten. Die Information, die der Kollege in diesem Artikel veröffentlichte, ist sehr einseitig, um nicht zu sagen falsch, da sie beim Leser den Eindruck vermittelt, dass es sehr wohl möglich ist, eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.

Der einzige Gesichtspunkt, der wirklich der Wahrheit entspricht, ist der Hinweis auf mögliche Strafen, wenn eine solche illegale Vermietung stattfindet. Diese können von 30.000 bis maximal 300.000 Euro reichen.

In der Annahme, dass sich der Artikel lediglich auf die „touristische Ferien­hausvermietung" (viviendas turísticas vacacionales) bezieht und nicht auch auf die „touristische Vermietung außerhalb der Hotel­unterbringung" (alojamientos turísticos extrahoteleros), muss hier deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass Letztgenanntes, also der Weg einer touristischen Vermietung außerhalb der Hotelunterbringung, verschlossen ist, da die Frist für die Einreichung dieser Anträge am 30. September 2006 abgelaufen ist. Momentan besteht nicht die geringste Chance, dass eine neue Frist eröffnet wird. Dies ist eindeutig eine politische Frage: Bestimmt wird die Politik hier auf Mallorca von den großen Hotelgruppen und deren Interessen beeinflusst, die unter keinen Umständen eine Ferienhausvermietung zulassen möchten, da jeder Gast, der ein Ferienhaus für seinen Urlaub in Anspruch nimmt, den Hotels verloren geht.

Dass dies eine sehr eingeschränkte Sichtweise ist, und nicht unbedingt dem Wohl der Insel, sondern nur dem Geldbeutel der Hoteliers dient, soll hier dahingestellt bleiben.

Die Möglichkeit, eine Genehmigung für die touristische Ferienhausvermietung zu bekommen, ist gesetzlich nach wie vor gegeben, allerdings zu 99 Prozent ebenfalls ausgeschlossen – und dies aus folgendem Grunde: Die Gemeinden haben ihren bebauten Grund und Boden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Eine dieser Einteilungen ist Grund und Boden klassifiziert als terciario, was bedeutet, dass darauf Gebäude entstehen können, deren Dienstleistung Dritten gewidmet wird, und damit sind unter anderem Hotelbauten im weitesten Sinne gemeint. Das bedeutet im Klartext, dass es zu 99 Prozent ausgeschlossen ist, dass sich ein „normales Einfamilienhaus" auf solchem Grund und Boden befindet, welcher für Hotelbauten vorgesehen ist. Denn auf Grund und Boden, der als terciario klassifiziert ist, steht mit an 100 Prozent grenzender Wahrscheinlichkeit ein Hotel.

Anita Schäfer ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Alcúdia, Tel.: 971 54 63 28.