Kann ich als Altersresident in Spanien deutsches Pflegegeld erhalten?

Ja! Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von fünf Jahren in Deutschland erfüllt und erhalten daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (215 Euro), II (420 Euro) und III (675 Euro), wenn sie in Deutschland pflegeversichert sind. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt. Er beauftragt dazu ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung oder entsendet eigene Ärzte. Das Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Spanien gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichert.

Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel aus Deutschland?

Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet.

Erhalte ich auch Leistungen der künftigen spanischen Pflegeversicherung?

Die in dem neuen Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch nehmen können wie Spanier. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien seit mindestens fünf Jahren. Wenn Sie spanische Sachleistungen in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie das deutsche Pflegegeld nicht mehr beanspruchen können. Das ist im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse in Deutschland zu klären.